Zum Inhalt springen

Hinweis: Diese Website wird nicht mehr aktualisiert und dient als Archiv. Weitere Informationen →

Heide Schinowsky spricht zum Antrag unserer Fraktion mit den Fraktionen SPD, CDU-Fraktion, DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe „Aufarbeitung bleibt politischer Auftrag – Handlungsempfehlungen der Enquête-Kommission 5/1 weiter konsequent umsetzen“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Nach intensiver Arbeit hatte die Enquetekommission 5/1 zur Aufarbeitung von DDR-Unrecht in der letzten Legislaturperiode fraktionsübergreifend 80 Handlungsempfehlungen beschlossen. Einige davon wurden inzwischen umgesetzt. Stichworte dazu sind der Härtefallfonds, die Unterstützung von Gedenkstätten wie Schwedt und des Menschenrechtszentrums Cottbus oder die Würdigung von DDR-Opfern durch Ministerpräsident Dr. Woidke bei einem gesonderten Empfang. Einiges wurde angefangen, anderes liegt noch brach.

Bevor ich gleich auf einige Punkte konkret eingehe, möchte ich vorweg den größeren Bogen schlagen: Aus zum Teil eigenen Erfahrungen, familiärem und kirchlichem Umfeld, aus aktuellen Gesprächen mit von DDR-Unrecht Betroffenen weiß ich, wie sehr das Erlittene zum Teil noch schwer belastet. Aus Gesprächen übrigens mit ehemaligen IMs und hauptamtlichen MfS-Mitarbeitern oder auch SED-Verantwortungsträgern habe ich den Eindruck gewonnen, dass es unter ihnen mehr Nachdenklichkeit und kritische Einschätzungen gibt, als öffentlich oft wahrnehmbar ist.

Aber zurück zu den Verfolgten und den Opfern. Wir alle wissen, dass sich das Erlittene oft nicht wiedergutmachen lässt. Umso wichtiger ist jetzt die Botschaft, die mit diesem gemeinsamen Antrag verbunden ist, nämlich die Bekräftigung des weiteren Handlungsbedarfs zum Thema Aufarbeitung und ganz besonders dazu, dass es jetzt erstmals einen Landtagsbeschluss dazu gibt – und eben nicht nur den von der Enquetekommission. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle schon einmal bei den Kolleginnen und Kollegen, die durch die intensive Verständigung diesen Antrag ermöglicht haben.

Auf einige Punkte möchte ich noch konkreter eingehen. Das Wichtigste vorneweg zum Thema Bodenreformland Neusiedlererben. Hierzu gab es leider noch keine Verständigung. Verabredet ist jedoch, hierzu einen weiteren Anlauf zu unternehmen. Als eine Grundlage hierfür wird unsere Fraktion den entsprechenden Gesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode noch einmal einbringen.

Thema DDR-Doping: Für alle Sportbegeisterten unter uns ist es ein Graus, dass Doping aktuell nicht weniger wird, sondern vielmehr immer breitere Kreise zieht. Vor diesem Hintergrund ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dagegen vorzugehen. Gleichwohl war und bleibt die Auseinandersetzung mit DDR-Doping eine spezielle Aufgabe. Ich will es an zwei Punkten kurz begründen.

Im Gegensatz zu heute war der DDR-Dopingeinsatz ein staatlich initiierter, verordneter und kontrollierter Einsatz, verankert im – den Begriff habe ich erst vor kurzem gelernt – „Staatsplanthema 14.25“. Es war also sehr systematisch staatlich verankert. Was auch ein signifikanter Unterschied ist: Es gab systematisches Doping an Minderjährigen, organisiert über die Kinder- und Jugendsportschulen.

Das sind Besonderheiten, die auch begründen, warum wir in dem Bereich besondere Aufgaben haben.

(Beifall des Abgeordneten Petke [CDU])

Betroffene fühlen sich auch heute leider noch nicht gut von Sportverbänden unterstützt, sondern wenden sich stattdessen an die Doping-Opfer-Hilfe.

Vor diesem Hintergrund bin ich froh darüber, dass wir uns verständigen konnten, das Thema weiter zu vertiefen. Es soll dazu unter anderem in einer Anhörung im Ausschuss darüber beraten werden. Es soll geprüft werden, ob wir dazu eine Studie in Auftrag geben. Das alles sind wichtige und konstruktive Punkte und ein wichtiges Signal an die Betroffenen.

Stichwort Gedenkstättenbesuche: Hier hätten wir uns mehr gewünscht, haben aber auch einiges erreicht. Das Interesse an Gedenkstättenbesuchen ist groß. Das melden uns auch die Gedenkstätten zurück. Mehr Gedenkstättenlehrer würden gebraucht werden. Hier gab es leider nur die Verständigung auf den Erhalt des Status quo. Ein wichtiger Erfolg war jedoch: Die Finanzierung von Gedenkstättenfahrten soll ab jetzt mehr nicht nur für Reisen ins Ausland gewährleistet werden, sondern auch zu DDR-Gedenkstätten im Inland. Das ist wichtig, um mehr Besuche zu ermöglichen. Es ist gut, dass wir uns darauf einigen konnten.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der letzte Unterpunkt, den ich hier noch ansprechen möchte, betrifft die Unterstützung und Rehabilitierung von DDR-Heimkindern. Auf Betreiben von Norda Krauel, einer ehemaligen Insassin des Durchgangsheims in Bad Freienwalde, gab es letztes Jahr vom Bundesverfassungsgericht scharfe Kritik an Brandenburger Gerichtsverfahren. Diese Kritik ist in ihrer Deutlichkeit kaum zu übertreffen. Es sind sehr detailliert Verfahrensmängel aufgezählt worden, die in dem Verfahren von Norda Krauel zu Ungerechtigkeiten geführt haben. Wir wissen, dass es eine Reihe von Gerichtsverfahren von ehemaligen DDR-Heimkindern gibt, auf die diese Fehler ganz genauso zutreffen. Das Problem ist, dass diese Verfahren in der Regel nicht wiederholt werden können, wie es im Fall von Norda Krauel noch möglich ist, sondern oft verjährt sind. Damit ist für die Betroffenen völlig unklar, wie es mit ihnen weitergehen soll. Vor dem Hintergrund bin ich froh, dass wir in dem Antrag diese Kritik aufgegriffen haben – selbstverständlich ohne damit einen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit zu intendieren.

Neben der Rehabilitierung ist es wichtig, auf das Leid und die Stigmatisierung der Betroffenen aufmerksam zu machen. Ich weiß nicht, wie Sie sich erinnern. Für mich war zu DDR-Zeiten klar: Wer im Jugendwerkhof ist, der ist kriminell. - Heute wissen wir, dass diese Einschätzung in den meisten Fällen falsch ist. Gleichwohl prägt das auch noch heute weiter. Damals sind dadurch den Kindern und Jugendlichen, die aus den Jugendwerkhöfen herauskamen, die Zukunftschancen verbaut worden. Sinnvolle Ausbildungen konnten nicht begonnen werden. Daran tragen die Betroffenen zum Teil noch heute.

Was können wir machen? An der Rehabilitierung muss man arbeiten. Aber – ganz wichtig – wir müssen hierüber auch reden und mit den Betroffenen ins Gespräch kommen. Vor diesem Hintergrund sei mir der Hinweis gestattet, dass wir in Bad Freienwalde nächste Woche mit Betroffenen, aber auch mit aktuellen Akteuren eine Veranstaltung zum ehemaligen Durchgangsheim abhalten. Wer sich dafür interessiert, ist herzlich willkommen.

Die ehemaligen Insassen machen sich für eine Gedenktafel an dem früheren Durchgangsheim stark. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle um Unterstützung bitten. Ich komme auf die Kolleginnen und Kollegen auch noch einmal konkret zu. Es wäre schön, wenn wir das auf den Weg bringen könnten.

Froh bin ich in dem Zusammenhang auch über die Ausstellung im Foyer zum DDR-Frauengefängnis Hoheneck. Das ist eine beeindruckende, beklemmende, bedrückende Ausstellung. Ich empfehle allen, die noch nicht die Zeit hatten, sich das anzuschauen.

Zu guter Letzt: Bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen hoffe ich weiterhin auf gute, konstruktive Zusammenarbeit. – Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Erstens zu Herrn Zeeb: Ja, es gibt da einiges an Übereinstimmung, aber es gibt auch Unterschiede, und zwar zur Frage: Wie weit sind die Handlungsempfehlungen umgesetzt? Ich habe die Antworten auf die Große Anfrage so gelesen – und darüber habe ich mich auch geärgert –: Diese sind weitestgehend umgesetzt. Das trifft nicht für jeden Punkt, der da in der Großen Anfrage aufgeführt ist, zu, aber als Grundbotschaft. Dem entgegenstellen möchte ich das Feedback vom Opferverbändetreffen, was Ministerpräsident Woidke dankenswerterweise durchgeführt hat am 4. Dezember letzten Jahres. Da war ich nämlich auch mit dabei. Da war die Einschätzung eine ganz andere, nämlich, dass noch sehr viel offen ist. Auf die Details kann ich jetzt nicht eingehen, aber ich bin froh, dass wir heute eine etwas differenziertere Darstellung dazu deutlich geworden ist.

Zu Frau Mächtig: Zwei Punkte möchte ich klarstellen. Zum einen: Die CDU und wir waren vor der Plenarsitzung im Dezember auf Sie zugegangen mit dem Vorschlag, einen gemeinsamen Antrag zu machen. Deshalb finde ich es nicht ganz in Ordnung, dass Sie sagen: Auf Wunsch von SPD und DIE LINKE gibt es jetzt einen gemeinsamen Antrag. Die Intention, der Impuls kam von uns. Und ich habe mich mit aller Kraft dahintergeklemmt, neben den anderen Kollegen, dass das auch passiert ist. Sie haben dann gut mitgearbeitet, das will ich nicht in Abrede stellen. Aber das klang vorhin ein bisschen umgedreht.

Zweiter Punkt: Ich hatte in dem Zusammenhang auch dazu eingeladen, noch weitere Punkte zu nennen, die in dem Antrag bisher nicht vorkamen. Heute nun haben Sie eine Ergänzung angesprochen haben, und zwar den Punkt: Es gab keine kritische Bilanz der Stasi-Überprüfung in dem Antrag. – Tut mir leid, aber dieses Stichwort kam weder in den vorbereitenden Runden noch telefonisch noch an irgendeiner anderen Stelle. Das wäre aber der richtige Ort dafür gewesen zu sagen: Lasst uns darüber reden. Unabhängig vom Prozedere glaube ich aber, bei diesem Punkt wäre es nicht so leicht gewesen, sich zu einigen. Aber sie hatten diesen Punkt gar nicht angesprochen, und deshalb würde ich an dieser Stelle die Kritik zurückweisen.

Dritter Punkt: Herr Schröder, warum wir Sie nicht beteiligt haben: wegen Ihrer Rede im Dezember dazu. Und zwar haben Sie da eine absurde Gleichmacherei betrieben zwischen der AfD und wie sie heute behandelt wird und DDR-Opfern damals. Das ist so absurd, dass das einfach keine Grundlage ist, mit Ihnen zu diesem Antrag das Gespräch zu suchen.

>> Zum Antrag der unserer Fraktion mit den Fraktionen SPD, CDU-Fraktion, DIE LINKE und der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe „Aufarbeitung bleibt politischer Auftrag – Handlungsempfehlungen der Enquête-Kommission 5/1 weiter konsequent umsetzen“ (pdf-Datei)

Der Antrag wurde angenommen.