- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Gäste,
von echter Inklusion sind wir in unserer Gesellschaft noch meilenweit entfernt. Überall gibt es für Menschen mit Behinderung Hindernisse, um wirklich teilhaben zu können. Deshalb ist auch klar, dass Kitas und Schule wichtige Orte sein müssen, an denen Inklusion gelebt und vorgelebt wird.
Im Fachgespräch im Bildungsausschuss wurde einmal wieder deutlich, dass unsere Kitas zwar inklusiv sein sollen, es aber lange noch nicht sind. Vielen Dank an die Fraktion Die Linke, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Inklusion in Kita und Schule – das darf auch bei der Nachmittagsbetreuung nicht Halt machen. Förderschulen für geistige und emotionale Entwicklung sind als Ganztagsschulen angelegt. Allerdings ist auch hier der Schulschuss so früh, dass es für berufstätige Eltern schwierig wird. Besonders problematisch ist die Situation für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung an weiterführenden Schulen. Auch hier muss Nachmittagsbetreuung gewährleistet sein. Kinder wollen und sollen unter Kindern sein, Eltern sollen berufstätig sein können. Das ist kompliziert, weil nach geltendem Recht je nach Behinderung unterschiedliche Ämter für den Anspruch zuständig sind: das Sozialamt oder das Jugendamt.
Die Linke weiß sicher noch aus der Letzten Wahlperiode, wie schwierig es war, in dem Zuständigkeitswirrwarr für diese Fälle eine gute Lösung zu finden. Das ist letztlich mit Hilfe des Bildungsministeriums gelungen. Ich bin außerordentlich froh, dass diese Übergangsregelung jetzt erstmal fortgesetzt wird. Danach werden die Kommunen auf Antrag wieder die 300 Euro monatlich für die Hortbetreuung von Jugendlichen mit Förderbedarf geistige Entwicklung bekommen. Diese Regelung soll rückwirkend zum Schuljahresbeginn gelten.
Vielen Dank an Sie, Herr Minister Freiberg, und an die Behindertenbeauftrage Janny Armbruster, dass Sie schnell tätig geworden sind!
Und ich kann von dieser Seite aus die Kommunen nur einladen, diese Landesförderung durch entsprechende Angebote vor Ort auch mit Leben zu füllen.
Das kann aber nur eine Übergangslösung sein. Im Rahmen der Umsetzung der SGB VIII Reform und im neuen Kinder- und Jugendgesetz brauchen wir bessere Lösungen. Der umfassende Gesetzentwurf ist gerade in Arbeit.
Die Zuständigkeiten müssen perspektivisch klar geregelt werden und in einer Hand – der des Jugendamtes – liegen. Wir wissen, dass so eine Reorganisation von Verwaltungen und Zuständigkeiten in den Ressorts auf Widerstände stößt und leider mit Verteilungskämpfen um Budgets und Personal verbunden sein wird.
Aber die Teilhabe sowie Betreuungs- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung müssen selbstverständlich sein! Inklusion in Kita und Schule: Das ist ein Recht für jedes Kind. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, haben wir noch viel zu tun!