- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Zuschauende,
Im Februar dieses Jahres hörte ich im Radio die Geschichte von Marion Princk und war zutiefst berührt. Marion Princk berichtete, dass sie von Kindheit an bis ins Erwachsenenalter hinein schwerste sexualisierte Gewalt erlebte. Sie war jahrelang von ihrem eigenen Vater vergewaltigt worden. Obwohl Mutter und Großeltern davon wussten, schauten alle weg. Auch in Kita oder Schule fiel angeblich nichts auf. Niemand half dem kleinen Mädchen, später der jungen Frau. Erst nach dem Tod des Vaters, als erwachsene Frau, konnte sie Hilfe suche und die traumatischen Erfahrungen aufarbeiten. Heute engagiert sie sich in einem Opferschutzverein für Betroffene.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder findet häufig im Familien- und Freundeskreis statt. Die Dunkelziffer ist hoch. Es ist entscheidend, dass wir Gewalt gegen Kinder möglichst frühzeitig aufdecken und stoppen. Dass es gar nicht erst zu jahrzehntelangen Leidensgeschichten wie im Falle von Marion Princk kommt.
Deshalb müssen wir Kinderrechte und Kinderschutz in Kitas und Schulen stärken!
Erst kürzlich meldete das Bildungsministerium aktuelle Zahlen zu den Missständen in Brandenburger Kitas. Danach ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle im letzten Jahr deutlich gestiegen ist. 82 Meldungen von übergriffigem Verhalten von Beschäftigten gegenüber Kindern gingen ein.
Gewalt gegen Kitakinder: das kann auch heißen, dass Kinder eingesperrt, oder zum Essen oder zum Toilettengang gezwungen werden. Auch Gewalt und übergriffiges Verhalten unter Kindern selbst wurde deutlich häufiger gemeldet. Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass die Zahlen tatsächlich ansteigen. Es kann auch ein Indiz dafür sein, dass das Problem eine höhere Aufmerksamkeit und Sensibilität bekommt.
Das ist gut so!
Im Ausschuss für Bildung, Jugend, Sport fand im Januar ein Fachgespräch zu Prävention und Beratungsstrukturen im Kinderschutz statt. Dabei ging es um Kinderrechte und Kinderschutz in Kita und Schule, in Vereinen oder in Jugendhilfeeinrichtungen. Zwar hat das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu einer Verpflichtung der Einrichtungen geführt, Gewaltschutzkonzepte zu erstellen und Beschwerdemöglichkeiten zu etablieren. Doch häufig fehlte es noch an Wissen, Problembewusstsein, klaren Abläufen oder gut funktionierenden Netzwerken.
Deshalb legen wir als fünf Fraktionen heute hier den Antrag „Kinderrechte und Kinderschutz in Schulen und Kindertageseinrichtungen stärken“ vor. Danke an die Fraktion Die Linke für die Initiative.
In unserem gemeinsamen Antrag geht es im Wesentlichen um drei Ziele:
1. Wir wollen mehr Fachkräfte zu Kinderschutz und Kinderrechten ausbilden. Das soll über ein auf Kitas und Schulen abgestimmtes Qualifizierungsprogramm in Kooperation mit den Hochschulen erfolgen.
2. An allen Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und des Sports sollen Kinderschutzkonzepte gesetzliche Pflicht werden.
3. Wir prüfen, wie die Kooperation zwischen dem Gesundheitsbereich und der Jugendhilfe verbessert werden kann, beispielsweise durch Kinderschutzberatungen an Kliniken und durch interdisziplinär arbeitende Kinderschutzambulanzen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Wir brauchen eine Stärkung der Kinderrechte und des Kinderschutzes, um Kinder vor Vernachlässigung sowie vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt zu bewahren. Damit Kindern wie Marion Princk früher geholfen werden kann.