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Petra Budke spricht zu: Kindertagespflege im Land Brandenburg stärken

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete, liebe Zuschauende,

Nun die zweite Rederunde hintereinander zum Themenkomplex „Frühkindliche Bildung“: Das ist doch ein gutes Zeichen dafür, wie wichtig uns als Koalition dieses Thema ist. Nachdem wir vorhin über die Verbesserung des Personalschlüssels in der Krippe und damit auch über Chancen zu mehr Qualität gesprochen haben, befassen wir uns jetzt mit der sogenannten Kindertagespflege.

Da gibt es durchaus einen engen Zusammenhang, denn von den Kindern, die in Tagespflegestellen frühkindliche Bildung und Betreuung genießen, ist die große Mehrheit von knapp 90 Prozent auch im Krippenalter, also unter drei Jahre.

Insgesamt scheint der Anteil der in der Kindertagespflege betreuten Kinder zwar recht klein, aber gerade für die ganz Kleinen bietet die Kindertagespflege bei Tagesmüttern und -vätern ein wichtiges Ergänzungsmodell zur Krippe.

Seit vielen Jahren wurde hier im Landtag ganz besonders von Kristy Augustin aber auch von meiner Vorgängerin Marie Luise von Halem zu Recht beklagt, dass die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflegestellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg sehr unterschiedlich sind.

So war es immerhin ein Fortschritt, dass die Landesregierung seit 2018 das Kindertagespflegebüro des Landesverbandes Kindertagespflege e. V. fördert, der die Tagesmütter und -väter – aber auch ganz wichtig – die Eltern und Jugendämter zu den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen, Anforderungen und Qualitätsmerkmalen berät und auch Fortbildungen dazu anbietet. Denn natürlich liegt uns die Qualität auch in dieser Form der frühkindlichen Bildung sehr am Herzen.

Im Zuge der großangelegten Kitagesetzesreform und dem breiten Beteiligungsprozess dazu, ergibt sich jetzt die Chance, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege anzugleichen. Dabei verbindet uns als Koalition das Ziel, die Kindertagespflege zu stärken, so wie wir es auch im Koalitionsvertrag niedergelegt haben.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist – und jetzt komme ich zum Kernanliegen des Antrags – die Ermöglichung zur Großtagespflege. Wie schon das Wort Kindertagespflege birgt der Begriff Großtagespflege Raum für Missverständnisse.

Es geht hier nicht darum, kleine Kitas zu errichten und dabei die hierfür erforderlichen Standards zu unterlaufen. Vielmehr sollen sich mindestens zwei Tagesmütter oder –väter zusammentun können und gemeinsam fünf und mehr Kinder betreuen können. Dies böte den Kindern im Alltag mehr Sicherheit und Zuwendung und den Tagespflegepersonen mehr Flexibilität bei Krankheits- und Urlaubsregelungen.

Zu diesem Modell bietet der Bundesverband der Kindertagespflege Best-Practice-Beispiele. Und erfreulich viele engagierte Expert*innen aus der Tagespflege haben sich mit konkreten Vorschlägen in den Arbeitsgruppen zur Kitareform eingebracht. Ihnen sage ich auch im Namen meiner Fraktion herzlichen Dank!

Gerade diesen Engagierten, aber auch den Eltern und zukünftigen Eltern von Kindern in der Tagespflege versichern wir heute mit diesem Beschluss, dass das Modell der Großtagespflege kommen wird, rechtlich abgesichert, beworben durch die Landesregierung auch gegenüber den Kommunen und zukünftig auch vom Landtag im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung im Fachausschuss begleitet.

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag, vielen Dank!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Die Kindertagespflege im Land Brandenburg stärken: Möglichkeiten der Großtagespflege für Tagesmütter und -väter eröffnen" (TOP 2 der 59. Plenarsitzung)