- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Gäste,
"Linksextremistisches Terrorbündnis verbieten" - So schreibt es die AfD in ihrem Antrag. Ich muss hier an dieser Stelle nicht meine Vorredner*innen wiederholen, die Ihnen gerade in einer sehr mühsamen und teuren Nachhilfestunde bereits vollumfänglich erklärt haben, was der Unterschied zwischen Demonstrationen, Straftaten, Extremismus und Terrorismus ist.
Meine Damen und Herren von der AfD,
Worte haben eine Bedeutung. Und was Sie hier mit diesem Antrag tun ist, bewusst falsche Worte zu nutzen für ein Phänomen, das gerade die Gemüter erregt, um damit Hass anzustacheln.
Und dieses perfide Spiel treiben sie hier zum wiederholten Male in offiziellen Landtagsdrucksachen. Meine Damen und Herren, so legt man bewusst die Axt an die parlamentarische Kultur hier im Haus und an das Ansehen des Landtages!
Ein Parlament ist dafür gemacht, dass debattiert wird, gerne auch mal hitzig. Aber die Art und Weise, wie hier von Seiten einer Fraktion bewusst gezündelt wird, finde ich wirklich besorgniserregend.
Abgesehen davon gibt es zu diesem Antrag eigentlich inhaltlich wenig zu sagen.
Ich möchte aber doch nochmal auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen hinweisen. Ob bei einer wie auch immer gearteten Protestaktion Straftaten begangen wurden, entscheidet bei uns die unabhängige Justiz – und Politik sollte sich mit dem Formulieren von Forderungen und Erwartungen hier sehr zurückhalten.
Ob die Voraussetzungen für ein Vereinsverbot vorliegen bzw. ob ein derartiges Verfahren eingeleitet wird, liegt im Aufgabenbereich der entsprechenden Verbotsbehörden, hier des BMI bzw. des MIK, und nicht des Brandenburger Landtages. Die Verbotsbehörden haben, sofern ein Verfahren eingeleitet wird, in unserem Rechtsstaat die rechtlichen Voraussetzungen für ein Vereinsverbot zu prüfen und entweder festzustellen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, oder die Verbotsverfügung zu erlassen und zuzustellen.
Die Prüfung nehmen Sie in Ihrem Antrag natürlich einfach mal vorweg, denn wer braucht schon rechtsstaatliche Verfahrensregeln, wenn man gerade so schön Stimmung machen kann.
Meine Damen und Herren,
die Aktivist*innen der „Letzten Generation“ begehen bei ihren Aktionen bewusst Straftaten. Ich lehne das ab und glaube auch nicht, dass dies dem Ziel eines besseren Klimaschutzes hilft. Aber egal, wie man die Aktionen der Letzten Generation politisch bewertet – was die AFD hier versucht ist ein unzulässiger Eingriff in die Gewaltenteilung, und es ist schäbige Stimmungsmache in einer ohnehin aufgeheizten gesellschaftlichen Situation.
Worauf wir hier im Landtag stattdessen unsere Zeit verwenden sollten ist, zu debattieren, wie wir schnellstmöglich die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen, um der Klimakatastrophe entgegen zu treten. Denn das ist ureigene Aufgabe der Politik, so sie denn will, dass die nächsten Generationen noch in ähnlichem Wohlstand und Freiheit leben können wie wir.
Diese wichtige Debatte haben wir unter anderem heute morgen hier geführt. Dieser Antrag hingegen ist unnötig und widersinnig und sollte daher abgelehnt werden.
Vielen Dank