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Marie Luise von Halem spricht zu unserem Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das ist heute ein großer Tag. Denn auch wenn diese Gesetzentwürfe jetzt aus dem federführenden Innenausschuss kommen, so geht es hier doch um den wichtigsten Beitrag zur politischen Bildung, den der Landtag in den letzten 10 Jahren beschlossen hat. Das ist ein großer Tag für uns, die wir im Herbst 2011 zum ersten Mal einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf kommunaler Ebene vorgelegt haben, dann erneut im Herbst 2015 und jetzt zum dritten Mal und endlich dafür Mehrheiten gewinnen konnten. Vor allem aber ist es ein großer Tag für den Landesjugendring und all die weiteren Akteure der Jugendbeteiligung, die all die Jahre in unzähligen Diskussionsrunden darum gestritten und mit phantasievollen Aktionen dafür geworben haben. Herzlichen Dank an all diese Menschen und herzlichen Glückwunsch!

Dass Kindern und Jugendlichen in Gemeindeangelegenheiten jetzt Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte gewährt werden, in einer zunehmend von Älteren bestimmten Welt, ist eine der besten denkbaren Investitionen in die Demokratie: Sie werden früh lernen können, dass demokratische Prozesse oft schwierig und langwierig sind. Dass man zwar platte Forderungen aufstellen kann, das echte Leben aber meist sehr viel komplizierter ist. Und das Wichtigste ist: Sie werden eine Stimme haben. Sie können künftig früh lernen, dass es sich lohnt, sich für das eigene Umfeld und die Gesellschaft insgesamt zu engagieren.

Ich will nicht verhehlen, dass genau das schon in vielen Orten in Brandenburg wunderbar läuft. Nur eben nicht überall, und es gab tatsächlich genügend Fälle, wo Kindern und Jugendlichen das Mitspracherecht verwehrt wurde. Künftig wird das nicht mehr möglich sein.

Dass die demokratischen Aushandlungsprozesse nicht immer das Ergebnis haben, was man sich selbst wünscht, haben auch wir hier erfahren: Die von uns geforderte Verpflichtung, die Beteiligungsverfahren zu dokumentieren, um die unterschiedlichen Formen gegeneinander abzuwiegen, aus dem Prozess lernen zu können, war leider bislang noch nicht mehrheitsfähig.

Umgekehrt ist der Gesetzentwurf im Prozess aber auch besser geworden: Die Beschränkung der Beteiligung auf Angelegenheiten, die der kaum definierbaren „Einsichtsfähigkeit“ der Jugendlichen entsprechen, ist gestrichen worden. Und dass Kinder und Jugendliche künftig auch an der Konkretisierung der Beteiligung in der jeweiligen Hauptsatzung zu beteiligen sind, ist ein Gewinn.

Jetzt geht der Startschuss an die Kommunen, die vielerorts schon lange mit den unterschiedlichen Formen der Jugendbeteiligung experimentieren: Mit Kinder- und Jugendparlamenten – die oft zu behäbig und zu bürokratisch sind, um wirklich attraktiv zu sein, oder mit anderen, temporären und in ihrer Zusammensetzung manchmal eher zufallsorientierten Formen der Partizipation – bei denen sich auch immer die Frage nach der demokratischen Legitimation stellt. Ich weiß, dass das alles nicht so simpel ist. Aber Kinder und Jugendlichen abzuwimmeln mit dem Hinweis, sie könnten sich ja in der Bürgerfragestunde des Kommunalparlamentes artikulieren, wird künftig nicht mehr funktionieren.

Da liegen noch viele Diskussionen vor uns, freuen wir uns darauf und wünschen gutes Gelingen!

>> Unseren Gesetzentwurf findet ihr hier als pdf-Datei