- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Dass wir zu viert gemeinsam einen Antrag einbringen, kommt ja nicht allzu oft vor. Manchmal befassen wir uns dann mit ganz neuen Themen, zu einem Zeitpunkt, wo die politische Debatte noch keine ausdifferenzierten Positionen hervorgebracht hat. Von einem neuen Thema kann hier keine Rede sein. Von wenig ausdifferenzierten Positionen aber sehr wohl.
Ein bisschen drängt sich mir der Eindruck auf, uns treibe alle das schlechte Gewissen. Der letzte Bericht zur Weiterentwicklung der Begabungsförderung stammt aus dem Jahr 2011. Da sollte dringend mal nachgelegt werden. Zumal drei Jahre später, 2014, der Evaluationsbericht der Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) vorgelegt wurde, aus dem aber nie politische Konsequenzen folgten.
Und das genau ist der (aus dem angelsächsischen Sprachraum eingewanderte) „Elefant im Raum“: die Leistungs- und Begabungsklassen – als Problem allen präsent und trotzdem im Antrag nicht angesprochen.
Der Antrag verlangt Schlussfolgerungen aus der Evaluation derselben. Zeit wird’s. Insbesondere die Linke müsste ein Interesse daran haben, verspricht doch ihr letztes Wahlprogramm ein Auslaufen dieser Sonderklassen. Und auch wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, dass wir diese Klassen sehr kritisch sehen.
Es braucht Einen nicht zu wundern, dass Kinder in Leistungs- und Begabungsklassen überdurchschnittlich gute Ergebnisse liefern. Hier werden fast ausschließlich Kinder aus bildungsnahen Familien beschult, die Ausstattung ist besonders gut und die Lehrkräfte offensichtlich besonders motiviert.
Die Chancen, von Leistungs- und Begabungsklassen zu profitieren, sind aber denkbar ungerecht verteilt. Es gibt sie nur an wenigen Schulen, bevorzugt im Berliner Umland, mit völlig willkürlich verteilter inhaltlicher Schwerpunktsetzung und höchst unterschiedlichem Verständnis von Begabung.
Es gibt zudem keinen Hinweis darauf, dass besonders gute Begabungsförderung in den Leistungs- und Begabungsklassen besser gelingt als sie in Regelklassen mit entsprechender Ausstattung möglich wäre. Im Gegenteil: Alle Untersuchungen zu inklusiver Beschulung sagen aus, dass die Förderung Hochbegabter bei inklusiver Beschulung – wenn sie denn gut gemacht ist - keinen Nachteil erleiden muss, alle anderen aber davon ausgesprochen angespornt werden, wenn die Begabten mit in der Gruppe sind – egal, ob es sich um Sport, Mathe oder Musik handelt. Insofern muss man sich schon fragen, wie zeitgemäß dieses Sonderprogramm der Leistungs- und Begabungsklassen eigentlich ist. Aber gut, der Antrag positioniert sich dazu nicht - was seine Konsensfähigkeit wohl auch einschränken würde.
Ich bin mir auch bewusst, dass es politisch schwierig ist, denjenigen, die von einem Programm profitieren, dieses wegzunehmen mit dem Argument, die Pfründe seien ungerecht verteilt. Zumal man dieses Programm ja eh schon viele Jahre über den eigentlichen Zweck hinaus hat weiterlaufen lassen, aus Angst vor Protest. Nein, es müsste schon ein Weg gefunden werden, der wirklich alle Kinder in ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit optimal fördert, genau so, wie es der im Antrag zitierte § 3 des Schulgesetzes vorsieht. Genau das erwarten wir von dem neuen Bericht der Landesregierung. Denn sehr viel wichtiger als Vorzeigebedingungen für einige wenige Kinder wären Spitzenschulen für alle!