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Marie Luise von Halem spricht zum Antrag "Intelligente Bildungskooperation über Ländergrenzen hinweg ermöglichen – Bildungsstaatsvertrag unterstützen!"

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede,

Bei den Verhaltensforschern wird die 'Übersprungshandlung' als eine Handlung definiert, die vom Beobachter als unerwartet empfunden wird, da sie innerhalb einer Verhaltensabfolge auftritt, in der sie keinem unmittelbaren Zweck zu dienen scheint. „Diese Bewegungen scheinen irrelevant in dem Sinne zu sein, dass sie unabhängig vom Kontext der unmittelbar vorhergehenden oder folgenden Verhaltensweisen auftreten", beschreibt Wikipedia. Ich frage mich, ob wir es hier vielleicht mit einer solchen Handlung zu tun haben. Da kommt aus den CDU/CSU-Reihen der Vorschlag, genau das zu tun, was die Kultusministerkonferenz entweder schon getan hat oder gerade dabei ist, zu tun. Ist das KMK-Procedere vielleicht einfach zu langwierig, haben CDU/CSU und mit ihnen vielleicht die jetzt antragstellende FDP einfach Angst, im Wahlkampfjahr mit den Bemühungen der KMK nicht genügend eigene Profilbildung erreichen zu können? Vielleicht auch weil sie kaum noch eigene Mitglieder in der KMK haben? Musste dafür diese eigene Parallelhandlung erfunden werden? Ich weiß es nicht. Warum wir den Bildungsstaatsvertrag brauchen sollten? Ich habe keine Ahnung. Auch die in der Begründung genannte Verbesserung durch die Qualität eines Staatsvertrages ist eine Placebo-Begründung: Staatsverträge werden wie KMK-Beschlüsse ausgehandelt und dann praktisch ohne Änderungsmöglichkeiten im Parlament zur Abstimmung gestellt. Was daran verbindlicher sein soll, erschließt sich mir nicht.

Denn all das, was die Antragsteller hier fordern, gibt es längst:

Das geforderte Bildungsmonitoring wurde in der KMK bereits 1997 auf den Weg gebracht, die Bildungsstandards existieren in der Form seit 2004. Eine Vereinbarung zur Vereinheitlichung der Abiturstandards hat die KMK erstmals vor 34 Jahren beschlossen und diese letztmalig 2008 erneuert. Die internationalen Vergleichsuntersuchungen sind seit 2000 vereinbart und die Bundesländer haben 2005 mit dem Quedlinburger Beschluss die Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Lehramtsstudiengängen verabredet.

Das waren die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfes für den Staatsvertrag und wir haben ehrlich gesagt keinen einzigen Punkt gefunden, der nicht bereits durch einen KMK-Beschluss erfüllt worden wäre.

Dass ausgerechnet die CDU/CSU auf Bundesebene und jetzt schwarz-gelb auf Landesebene diesen Antrag hier vorlegen, diese beiden Parteien, die auf Bundesebene regieren, die es versaubeutelt haben, eine bessere Kooperation auf Bundesebene zu forcieren, die die Chancen Aufhebung des Kooperationsverbotes auf Bundesebene haben ungenutzt verstreichen lassen – und ausgerechnet die CSU, die immer der größte Blockierer in Sachen gegenseitiger Anerkennung der Lehrerausbildung war! - das ist so hanebüchen, dass ich, die ich keine Freundin deftiger Schimpfworte bin, lieber bei den Verhaltensforschern wildere, um mir ein solches Vorgehen zu erklären.

Aber so richtig ernst scheinen es ja auch die Initiatoren nicht gemeint zu haben, denn sie haben ihren Vorstoß ja nichteinmal bei der KMK vorgelegt.

Wir werden auch nicht weiter darüber nachdenken.