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Marie Luise von Halem spricht zum Antrag "Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern erweitern - Wissenschaft sichern und stärken"

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Anrede!

Wenn wir auch grundsätzlich nicht die größten Fans davon sind, hier im Landtag über Bundesthemen zu diskutieren, so freut uns doch, dass wir uns endlich zur Aufhebung des Kooperationsverbotes eine Brandenburger Position finden werden. Das Thema schwelt seit langem, aber nach der Anhörung im Bildungsausschuss des Deutschen Bundestags am vergangenen Montag kann es jetzt keinen besseren Zeitpunkt dafür geben. Ein Dank an die FDP!

Die Bundesbildungsministerin Anette Schavan hat bereits im Dezember 2009 verlauten lassen, dass sie das von ihr selbst ursprünglich befürwortete Kooperationsverbot, ausghandelt im Rahmen der Föderalismusreform 2006, für einen Fehler hält. Wir teilen diese Einschätzung seit langem. Um unsere ehrgeizigen und notwendigen Ziele, wie z.B. inklusive Bildung, Ausbau des Ganztags, Verringerung der Zahl der SchulabbrecherInnen, Steigerung der Studienanfängerzahlen sowie insgesamt eine bessere Qualität von Forschung und Lehre umsetzen zu können, haben wir in Deutschland einen massiven Investitionsbedarf. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben beschlossen – da sollten wir ruhig manchmal dran denken! - 10 % des BIP in Bildung und Forschung zu investieren. Dieses Ziel liegt noch in weiter Ferne, und wir brauchen dazu alle Ebenen.

Die Tatsache, dass Bund und Länder bei der Finanzierung insbesondere des Schulwesens nicht kooperieren dürfen, hat zu merkwürdigen Blüten geführt:

Z.B. das Konjunkturprogramm II des Bundes: Hier wurde die Bundeskompetenz für eine energetische Sanierung öffentlicher Gebäude gewählt, damit der Bund den Schulen Geld zukommen lassen konnte. An den Schulen wurde das Geld aber nicht ausschließlich für die energetische Sanierung, sondern auch für Aus- und Anbauten zu pädagogischen Zwecken verwendet.

Ein anderes Beispiel für die kruden Folgen des Kooperationsverbotes ist das sogenannte 'Bildungs- und Teilhabepaket', ein aberwitziges Bürokratiemonster, mit dem sich keine Zweckdienlichkeitspreise gewinnen lassen.

Nein, dafür ist das Anliegen zu wichtig und das Geld zu teuer, dass wir uns solche Umwege leisten sollten! - Nun scheint es ja zum Glück eine breite Zustimmung zu einer Abschaffung des Kooperationsverbotes zu geben. Strittig ist allerdings der Umfang. Der FDP-Antrag will nur die Aufhebung im Wissenschaftsbereich. Aber ich gehe mal davon aus, dass nach der Anhörung am Montag auch in die Regierungsfraktionen auf Bundesebene Bewegung kommt. Denn selbst die Sachverständigen, die von den Regierungsfraktionen benannt worden waren, sprachen sich mit Blick auf die großen bildungspolitischen Herausforderungen dafür aus, das Koopeationsverbot im Bildungsbereich aufzuheben.

Wir wollen deshalb den Artikel 91b Absatz 2 GG ändern, damit Bund und Länder zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens und zur Förderung der wissenschaft auf der Basis von Vereinbarungen zusammen arbeiten können.

Wir wollen darüber hinaus einen neuen Artikel 104 c, mit dem der Bund den Ländern auf Basis von Vereinbarungen befristete oder dauerhafte Finanzhilfen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens sowie der Wissenschaft gewähren können sollte.

Damit wollen wir in der Verfassung ermöglichen, dass Bund und Länder Vereinbarungen treffen, die der Zustimmung von jeweils einer Dreiviertelmehrheit der Länder bedürfen. Über diese konkrete Ausgestaltung ist weiter zu beraten, nach unserer Vorstellung im Rahmen eines Reformkonvents. Über den Fortgang auf Bundeseben wird noch zu diskutieren sein. Dass sich SPD und Linke hier auf Landesebene unserem Entschließungsantrag angeschlossen haben und zumindest die Aufhebung des Kooperationsverbotes auch für den Bildungsbereich befürworten, stimmt hoffnungsfroh.