- Es gilt das gesprochene Wort! -
Anrede!
Dass Klassenfahrten wichtiger Bestandteil des Schullebens sind, wird wohl niemand bestreiten. Wer erinnert sich nicht daran, dass in den Betten unliebsamer Klassenkameraden Stecknadeln versteckt wurden, Wache haltende Lehrer nachts ausgetrickst wurden, um die vorgeschriebene Nachtruhe umgehen zu können – in Zimmerkonstellationen, die in der Regel mit der offiziellen Belegung nur noch wenig zu tun hatten.
Das mag zwar dem Abarbeiten des Lehrplanes nicht förderlich gewesen sein, trotzdem gehören Klassenfahrten zu den unvergessenen und lehrreichsten Ereignissen in den Schuljahren. Für die Lehrerinnen und Lehrer sind es Dienstfahrten, sicher oft mit Spaß verbunden, aber genauso sicher keine Erholungskuren.
Dass ausgerechnet eine rot-rote Landesregierung noch im November 2012 nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes die Situation in Brandenburg, wo auch Lehrkräfte vor Klassenfahrten auf die Erstattung der Fahrtkosten verzichten mussten, mit der gerichtlich für unzulässig erklärten in NRW für nicht vergleichbar hielt; und dass die SPD, unterstützt von der Linken, sagt, es könne „manchmal durchaus sinnvoll sein, die Reisekosten selbst zu tragen und sie anschließend mit der Steuererklärung zu verrechnen ...“ (siehe Plenarprotokoll 14.11.2012, S. 5168), entspricht nicht dem Einmaleins der Arbeitnehmerrechte.
Auch unser Antrag im Rahmen der Haushaltsverhandlungen, die Mittel für die Klassenfahrten aufzustocken, wurde im November letzten Jahres mit genau den gleichen Argumenten abgebügelt. Intern wurde der Handlungsbedarf offensichtlich doch gesehen: Immerhin richtete das Ministerium im Dezember 2012 eine Arbeitsgruppe ein – die aber offensichtlich auch noch davon überzeugt war, in Brandenburg gälten andere Arbeitnehmerrechte und das Thema bräuchte nicht ernstgenommen werden, sonst wäre das Ministerium vom Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) Ende April nicht so dermaßen überrumpelt worden. Von dem laufenden Verfahren muss das Land ja gewusst haben.
Soweit die Rückschau. Mittlerweile ist auch hier klar, dass die Regelungen für die Finanzierung von Klassenfahrten überarbeitet werden müssen und der dafür zur Verfügung gestellte Betrag zu erhöhen ist. Es ist jetzt auch müßig, zu beklagen, dass die Einsicht spät kommt.
Aber es gibt offene Fragen, die das Ministerium noch zu klären hat: Was heißt es, dass die Mittel bedarfsgerecht zur Verfügung stehen müssen? Was meint die Ministerin, wenn sie zusichert, Klassenfahrten könnten im gewohnten Umfang stattfinden, und gleichzeitig die Mittel von 150.000 auf 500.000 erhöht. Weder sie noch irgendwer hat eine Ahnung, ob das den gewohnten Umfang sichert?
Bei ca 800 Schulen im Land bedeutet das im Mittel eine Erhöhung von knapp 190 auf 625 EUR pro Schule. Ist da nicht schon ein Konflikt im Lehrerzimmer absehbar? Oder zwischen den Schulen? Und wie wollen wir die Mittel verteilen?
Wir brauchen einen Schlüssel, mit Hilfe dessen das Geld den Schulen zugewiesen wird. Diese müssen dann eigenverantwortlich entscheiden, welche Fahrten sie für sinnvoll halten. Das sollte in ihren eigenen Händen liegen, weder beim Schulamt noch beim Ministerium. Und dabei darf nicht das Fazit sein, dass gemessen an den letzten Jahren künftig nur noch ein Bruchteil der Klassenfahrten stattfinden kann.
Das zu organisieren, ist die Aufgabe des Ministeriums, das erwarten wir mit diesem Antrag. Alle Kinder sollen ausprobieren dürfen, mehrfach in der Schulzeit, für was Klassenfahrten alles gut sein können.