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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetz zur weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standarts in Kommunen

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede,
Innerhalb von nur 5 Monaten reden wir hier zum dritten Mal über das mehr oder weniger selbe Thema, ohne dass mir ein großer Erkenntnisgewinn in der Zwischenzeit zugefallen ist. Deshalb fasse ich mich kurz – im Sinne meiner wiederholten Forderung nach einer Redezeit 0,5.

Bei meinen letzten beiden Reden habe ich noch angeregt, vor weiteren Schritten den Abschlussbericht der Technischen Hochschule Wildau abzuwarten. Der liegt nun vor, ohne allerdings großen Einfluss auf die Meinungsbildung genommen zu haben.

Wir begrüßen, dass die Handlungsspielräume der Kommunen mit dem neuen Gesetz erweitert werden sollen. Die Änderung des Schulgesetzes mit der Aufnahme der Kommunen als Schulträger in die Schulkonferenzen ist mittlerweile vieldiskutiert und unwidersprochen.

Die Anhebung der Wertgrenzen für die beschränkte und freihändige Vergabe bewerten wir hingegen weiterhin kritisch. Nicht jeder Verzicht auf eine Ausschreibung hat sich letztlich als positiv für die Kassenlage des Auftraggebers erwiesen.

Die Aushöhlung naturschutzrechtlicher Standards, vor der wir anfangs gewarnt hatten, ist nicht erfolgt bzw. wird von der Landesregierung direkt übernommen.

Kurzum, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, der nötig wird, weil das Vorgängergesetz zum 1. September 2011 ausläuft und weil wir es richtig finden, Spielräume zu schaffen, um Abläufe zu hinterfragen und sich nicht damit zufrieden zu geben, dass wir die Dinge schon immer so gemacht haben. Mit der Erweiterung der bisherigen Zielsetzungen Verfahrensbeschleunigung und Kostensenkung um das neue Ziel, größere Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene zu schaffen, hebt sich das Gesetz angenehm von der reinen Bürokratieabbaurhetorik der Vorgängerregierung ab. Wir Grüne hätten uns natürlich noch vorstellen können, Ziele wie Transparenz und Bürgernähe mit aufzunehmen. Aber wir trösten uns damit, dass es sich hier sowieso um ein 'Brückengesetz' handelt: Ein kluges und weitsichtiges Gesamtkonzept zu entwickeln, da schließen wir uns dem Städte- und Gemeindebund an, liegt jetzt in den Händen der neuen Enquetekommission. Wir diskutieren gerne weiter.