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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Die dramatischen Zahlen zum Lehrkräftemangel, die auch letzte Woche nochmal durch die Presse gingen, machen deutlich: Wir steuern hier auf eine wirklich ernsthafte Krise zu. Wir werden wohl die nächsten Jahre damit umgehen müssen, dass mehr als die Hälfte der neueingestellten Lehrkräfte Seiten- und Quereinsteiger*innen sind. Ich kann es mir deshalb nicht verkneifen, erneut darauf hinzuweisen, dass es an rechtzeitigen Warnungen davor, auch von uns Bündnisgrünen, nicht gefehlt hat. Nun bleibt uns nichts anderes übrig, als gemeinsam nach Wegen der Krisenbewältigung zu suchen.

Die heute zu beschließende Änderung des Lehrerbildungsgesetzes ist nur ein Baustein. Aber wie die Anhörung und ja auch der Entschließungsantrag der Koalition deutlich machen, ist er reichlich bröckelig und reicht bei Weitem nicht aus, um das Haus krisenfest zu machen. Die Gesetzesänderung ist nicht mehr als ein später Versuch, mehr Flexibilität in die Ausbildung zu bringen, um den Umstieg auf das Lehramt während des Studiums oder danach zu erleichtern.

Prof. Kortenkamp und Prof. Borowski vom Potsdamer Zentrum für Lehrerbildung haben aber deutlich gemacht, dass es in der Praxis nur für wenige Fächer machbar ist, den Wechsel ins Lehramtsstudium nach einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelor zu organisieren. Ebenso sehen sie erhebliche Umsetzungsprobleme für das berufsbegleitende Studium eines zweiten oder dritten Faches. Hier erwarten wir unbedingt weitere Abstimmungsgespräche zwischen den zuständigen Ministerien und der Uni Potsdam.

Obwohl das zwölfmonatige Referendariat schon seit fünf Jahren im Gesetz steht, wurde die Anhörung von diesem Thema dominiert. Ein breites Bündnis von Studierenden, Professor*innen und Gewerkschaften fordert die Rückkehr zum 18- monatigen Vorbereitungsdienst. Die vorgesehene Ermöglichung eines 18-monatigen Vorbereitungsdienstes für Studierende aus anderen Bundesländern und für Quereinsteiger*innen reicht ihnen nicht, genauso wenig wie der Verweis auf die schulpraktischen Studienanteile. Wir nehmen diesen Protest ernst und stimmen deswegen dem entsprechenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion für ein 18-monatiges Referendariat zu.

Da die Ablehnung aber schon absehbar ist, wird der Entschließungsantrag der Koalition um so wichtiger, denn für die Qualifizierung der jungen Lehrkräfte mit so unterschiedlichen Voraussetzungen ist ja nicht nur die Länge des Vorbereitungsdienstes entscheidend.

Es geht vielmehr darum, den Blick auf die gesamte Lehrerbildung zu schärfen:
Neben der Aufwertung und besseren Begleitung der Praxisanteile im Studium muss vor allem die Berufseingangsphase konzeptionell weiterentwickelt werden. Da bleibt das Lehrerbildungsgesetz ja weiterhin unkonkret, aber die Schulen und die jungen Lehrkräfte brauchen konkrete Unterstützung. Würden Lehrkräfte und Schulleitungen von Verwaltungsaufgaben entlastet und durch mehr Sozialpädagog*innen unterstützt, dann bliebe mehr Zeit, sich um die neuen Kolleg*innen zu kümmern. Und wir werden angesichts der vielen Seiten- und Quereinsteiger*innen auch ein dichtes Netz an vorab- und berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildungen knüpfen müssen, um auch nur annähernd das Ziel zu erreichen, sie zu vollausgebildeten Lehrkräften nach den KMK-Standards zu machen. Ich frage mich weiterhin, ob wir hier nicht ein ausdifferenziertes Angebot an online-gestützten Qualifikationsmodulen brauchen, wie sie ein Bundesland alleine nur schwer organisieren kann?

Neben einem verständlichen Unmut über die politischen Versäumnisse, die zu dieser Krise geführt haben, gibt es eine große Bereitschaft der Menschen in der Praxis, an der Krisenbewältigung mitzuwirken. Sie erwarten dafür aber auch Anerkennung und Unterstützung! Die sollten wir ihnen zukommen lassen und auch nach der heutigen Gesetzesänderung weitere Bausteine nachlegen.