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Marie Luise von Halem spricht zur bündnisgrünen Großen Anfrage „Situation der befristet Beschäftigten an den Brandenburger Hochschulen“

Redemanuskript als PDF

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir leben im einzigen rot-rot regierten Bundesland. Bei uns sind zwei Parteien am Ruder, die gleichsam für sich beanspruchen, das soziale Gewissen der Republik zu sein. Die SPD, die alte Arbeitnehmer-Kümmertante, und die Linke, die im Bundestagswahlkampf die Slogans plakatiert hat: „100 % sozial“ und „Genug gelabert. 10 Euro Mindestlohn jetzt.“ Zudem sind beide Parteien in Brandenburg angetreten mit dem Versprechen, Bildung höchste Priorität einzuräumen. Und auch der nächste Wahlkampf soll unter diesem Motto stehen. Aber zwischen Schein und Sein klaffen Welten.

Das vielgelobte Vergabegesetz gilt nur für externe Dienstleistungsaufträge und nicht für interne Beschäftigungsverhältnisse. Für die Hochschulen auch nicht, das fällt unter Hochschulautonomie. Dass die miserable Ausstattung der Hochschulen durch das Land damit etwas zu tun haben könnte, darüber redet keiner.

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes trägt Brandenburg die rot-rote Laterne bei den Ausgaben pro Einwohner. Auch der Anteil der Haushaltsmittel der Hochschulen am Gesamthaushalt ist 2012 noch schlechter als im Vorjahr und auch weiterhin weit abgeschlagen hinter allen anderen Bundesländern: 2,4 % noch deutlich hinter Schleswig-Holstein mit 3,8 %. Wir geben weniger als die Hälfte von dem aus, was Flächenländer im Durchschnitt ausgeben (5,1 %), ein wenig mehr als die Hälfte, was die anderen Neuen Bundesländer ausgeben (4,4 %), und weniger, als die Hälfte des Bundesdurchschnitts der Länder (5,2 %).

Und irgendwo macht sich das natürlich bemerkbar:

Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Masterabschluss erhalten zwischen 8 € und 13,92 € pro Stunde. Bei studentischen Hilfskräften reicht die Spanne von 6 € (also weit unter dem Mindestlohn!) bis maximal 8,79 €. PraktikantInnen bekommen nicht einmal eine Aufwandsentschädigung an Brandenburger Hochschulen.

Und selbst Lehraufträge werden zu einem signifikanten Anteil überhaupt nicht vergütet. An der Universität Potsdam sind das 13%, der Großteil der Lehraufträge (63%) wird dort mit einem Lehrauftragsatz von weniger als 20 € pro Semesterwochenstunde vergütet. Die in der Antwort genannten Gründe für den Verzicht auf Vergütung („Freude an der Lehre und Kontakt zu Studierenden“), sind gelinde gesagt eine Frechheit und kaum durch Befragung der Lehrbeauftragten erhoben worden. Dies sind vielleicht Gründe dafür, einen Lehrauftrag anzunehmen, aber sicher nicht dafür, auf die Vergütung zu verzichten. Vielmehr werden unbezahlte Lehraufträge häufig notgedrungen angenommen, weil die Betroffenen hoffen, so ihre Chancen auf eine bezahlte Tätigkeit zu verbessern bzw. lehren wollen oder müssen, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern.

Das Fazit kann nur sein: Genug gelabert!

Deshalb fordern wir:

Erstens: eine Mindestbezahlung von 8,50 €, die in der Finanzministeriums-Richtlinie für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte als Untergrenze verankert wird.

Die in der Antwort auf die Große Anfrage und im Koalitionsvertrag angekündigte Unterstützung eines Tarifvertrages für studentische Beschäftigte im Rahmen des Tarifvertrages der Länder wird seit Jahren nicht umgesetzt. Wir könnten auch einen eigenen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte im Land Brandenburg einführen, so wie es Berlin seit Jahren praktiziert.

Zweitens sollen Praktika künftig nach festgelegten Kriterien vergütet werden. Die Hochschulen unseres Landes sollten nicht der Lernort dafür sein, sich im Arbeitsleben von Beginn an selbst auszubeuten.

Drittens müssen auch Lehraufträge endlich angemessen vergütet werden. Eine Vielzahl von Daueraufgaben der Hochschulen wird zu Dumpinglöhnen von Lehrbeauftragten abgedeckt. Angemessene Vergütung heißt, Zeiten für Korrekturen, Prüfungen und die Betreuung von Studierenden zu berücksichtigen. Zudem sollten Lehraufträge schrittweise in reguläre Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden, auch um der Tendenz entgegenzuwirken, Lehraufträge für Daueraufgaben und das grundlegende Lehrangebot einzusetzen.

Viertens wollen wir die Kategorie der wissenschaftlichen Hilfskräfte im Hochschulgesetz auflösen. MitarbeiterInnen mit Hochschulabschluss sind grundsätzlich als wissenschaftliche Beschäftigte zu entlohnen.

Fünftens sollten Hilfskrafttätigkeiten nur noch von Studierenden ohne ersten akademischen Abschluss geleistet werden. Oft sind Studierende auf die Jobs in den Hochschulen angewiesen, viele verdienen dadurch ihren Lebensunterhalt. Umso dringlicher ist eine gerechte Entlohnung auf Mindestlohnniveau.

Sechstens brauchen wir Mindest-Vertragslaufzeiten! Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung in der Vorbemerkung ihrer Antwort auf die aktuelle Debatte über die kurzfristigen Laufzeiten der Beschäftigungsverhältnisse eingeht und Mindestvertragslaufzeiten als Option nennt (S. 10) – getan hat sie dafür aber nichts.

So sind in Brandenburg 77% der akademischen Mitarbeiter nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz befristet Beschäftigte. Wovon wiederum fast die Hälfte (43%) teilzeitbeschäftigt ist mit weniger als 30 Wochenstunden.

Ziel des Sonderbefristungsrechtes (WissZeitVG) in der Wissenschaft war es nicht, stärkere Fluktuation im Personalkörper zu erzeugen, wie es die Landesregierung in der Vorbemerkung betont, sondern im Gegenteil, den Beschäftigten nach der Befristung aufgrund der Qualifikation auch eine Perspektive auf unbefristete Beschäftigungen zu geben. Dies ist in der Praxis leider ins Gegenteil umgeschlagen, was zu einer verstärkten Abhängigkeit der Nachwuchswissenschaftler von Ihrem Arbeitgeber und zu mangelnder Planungssicherheit und einer unsicheren Lebenssituation führt.

An einigen Fachbereichen beträgt die durchschnittliche Befristung, oft ohne sachgerechten Grund, lediglich ein Jahr, wobei es darunter auch Ein-Monats-Verträge gibt. Wir fordern, in das Hochschulgesetz eine Regelung für eine Mindestvertragslaufzeit für akademische MitarbeiterInnen aufzunehmen, die sich am Beschluss des Senats der Universität Potsdam vom Juli 2012 orientiert. Darin wird die Mindestdauer für Haushaltsstellen und Drittmittelstellen auf mindestens 2 Jahre oder die Projektlaufzeit festgelegt.

Und siebtens brauchen wir mehr Informationen zu Promovierenden und tatsächlicher Arbeitszeit. Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass die Hochschulen den konkreten Status der Promovierenden nicht kennen, da Immatrikulations- und Beschäftigtenstatistiken nicht verknüpft sind. Es gibt also keine Angaben dazu, wie viele Promovierende auf einer Stelle promovieren bzw. umgekehrt wie viele der eingeschriebenen Promovierenden eine Stelle haben. Zur besseren Beurteilung der Arbeitssituation von Promovierenden wäre es wichtig, Informationen zur tatsächlichen Arbeitszeit gegenüber der vertraglichen Arbeitszeit zu haben.

Wir brauchen achtens endlich eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen! Wir haben für den Nachtragshaushalt die Rücknahme der Globalen Minderausgabe von 12 Mio. € eingebracht, um bei der Grundfinanzierung eine Trendwende zu schaffen. Und wir werden uns weiterhin für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen Beschäftigten unterhalb der Professur einsetzen.

Genug gelabert!

Machen Sie endlich Schluss mit der rot-roten Laterne und setzen Sie um, wofür Sie angetreten sind!

Die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung als PDF