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Marie Luise von Halem zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum „Gesetz zum sechsten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien“

-Es gilt das gesprochene Wort!-

Hier liegt uns die mühsam durchgeknetete Version des neuen Medienstaatsvertrages vor, mit der wir als Grüne noch nicht zufrieden sind.

Trotzdem: Viel Gutes steht darin, wie die Neuordnung des Zulassungsrechts mit der Einführung des Führerscheinmodells, das die medienrechtliche Zulassung einerseits und die Zuweisung einer Übertragungskapazität an Veranstalter oder Anbieter andererseits formal trennt. Auch die Verankerung des Ziels der Vielfaltsicherung, das die MABB in die Lage versetzt, künftig vielfaltssicherung und vielfaltsfördernd einwirken zu können, ist in unserem Sinne. Genauso die breitere Aufstellung des Medienrates. Und natürlich auch die Einführung der geschlechtergerechten Sprache, die aber sollte eigentlich Standard sein.

Worum es uns aber in dieser Debatte immer vor allem ging, war die bessere Unterstützung des nicht-kommerziellen lokalen bzw. regionalen Rundfunks. Das machte sich fest an der Streichung des Wörtchens „technische“ – in dem Satz, der jetzt im Gesetzentwurf lautet „Förderung der technischen Infrastruktur und der Programmverbreitung für nicht-kommerzielle lokale Radios durch eigene Maßnahmen oder durch Förderung gemäß einer Fördersatzung des Medienrates.“ (§ 8, Punkt 11)

Neu hinzu gekommen ist der Punkt 12 im § 8, der die Förderung lokaljournalistischer Angebote vorsieht. Darüber, inwieweit diese Formulierungen geeignet sind, die Bürgerradios tatsächlich angemessen zu unterstützen, werden wir im Hauptausschuss diskutieren.

Wünschenswert bleibt diese Unterstützung allemal. Schon 2008 hat das europäische Parlament darauf hingewiesen, dass Bürgermedien dazu beitragen können, Toleranz und Pluralismus in der Gesellschaft stärken und es hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Bürgermedien rechtlich anzuerkennen und bei der Bereitstellung von Frequenzen einzubeziehen. Letzteres machen wir schon. Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder sieht zudem ausdrücklich vor, dass die Medienanstalten der Länder Finanzierungsregelungen treffen können für nichtkommerzielle Rundfunkprogramme. Das setzen wir für Berlin und Brandenburg jetzt um.

Den Disput darüber, ob die Unterstützung für regionale Berichterstattung, sei sie kommerziell oder nicht, aus dem Rundfunkbeitrag kommen soll oder aus dem Landeshaushalt (was aus meiner Sicht ein eklatanter Bruch mit der an sich politik-unabhängigen Finanzierung der Medien bedeuten würde!) – den werden wir wohl noch lange führen!