Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren!
Hier haben wir ihn mal wieder: den obligatorischen Antrag der AfD auf mehr Abschiebung. - Sie wollen also einfach mal per Landtagsbeschluss beschließen, dass eine Abschiebung aller vollziehbar Ausreisepflichtiger durchzuführen ist, ungeachtet aller Realitäten, ungeachtet der Rechtslage, die auch Nichtdeutschen und - Sie wer- den es nicht glauben, liebe AfD - sogar abgelehnten Asylsuchen- den Menschenrechte auf ein faires und korrektes Verfahren gibt, das eben manchmal auch dauern kann, ungeachtet der Selbstverständlichkeit, dass jeder erst einmal die Gelegenheit bekommen muss, freiwillig auszureisen, ungeachtet der menschlichen Tragödien, die hinter jedem einzelnen Fall stehen und der individuellen Umstände jedes Einzelfalls, die in einem Rechtsstaat zu würdigen sind.
Da ich weiß, dass Ihnen von der AfD der humanitäre Aspekt herzlich egal ist, füge ich an: auch ungeachtet der damit verbundenen Kosten. Denn Abschiebungen sind nicht nur eine extreme Belastung für die Betroffenen und übrigens auch die beteiligten Beamten, sondern schlicht auch sehr viel teurer als freiwillige Ausreisen. Zudem binden sie viele Kapazitäten in der Verwaltung.
Eine noch viel größere Belastung für die Menschen ist die Abschiebehaft. Allein die Zahlen von Suiziden bzw. Suizidversuchen in der Abschiebehaft sollten jeden zum Nachdenken bringen. Deshalb gibt es für die Anordnung einer Abschiebehaft in einem Rechtsstaat sehr hohe Hürden. Die Abschiebehaft darf immer nur das allerletzte Mittel sein - so steht es in unserem Koalitionsvertrag, und so sehen es auch die Gesetze vor. Und Sie von der AfD besitzen die Dreistigkeit, sich hier hinzustellen und zu sagen, Sie seien mit diesem Antrag rechtsstaatsfreundlich. Wegen der hohen Hürden gibt es sehr wenige Fälle, auf die die Voraussetzungen zutreffen und die in Abschiebehaft kommen. Eine eigene Abschiebehafteinrichtung wäre deshalb sehr teuer, unnötig, und wir lehnen sie ab.
Viel Richtiges wurde in der Debatte schon gesagt, insbesondere zu den rechtlichen Problemen Ihres Antrags. Ich verstehe ja, dass Sie gerne die Bundesgesetze zu Asyl und Einwanderung ändern würden. Das geht mir auch so. Zum Beispiel bräuchten wir endlich die Möglichkeit eines Spurwechsels von der Asyl- zur Arbeitsmigration. Damit könnte man auch das Problem beheben, dass ausgerechnet gut Integrierte, die etwas für diese Gesellschaft leisten wollen, ausreisen müssen. Aber Bundesgesetze können wir hier im Landtag nicht ändern, das sollte Ihnen langsam einmal bewusst werden.
Zu Ihrem Menschenbild, das aus dem Antrag herausscheint, wurde schon genug gesagt. Es wurde auch angemerkt, wie sehr es die Integration behindert, wenn man Menschen so lange zwingt, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben. Ich weiß, das ist für die antragstellende Fraktion kein Problem, sondern eher ein Bonus dieser Maßnahme. Aber für uns ist die Priorität eine gute Integration von Geflüchteten und nicht eine maximale Drangsalierung und Abschreckung, und darauf werden wir unsere Kraft konzentrieren. Wir lehnen den Antrag ab.