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Marie Schäffer spricht zum Bericht der Landesregierung über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren!

Bevor ich auf den Bericht, um den es eigentlich geht, zu sprechen komme, möchte ich kurz auf das eingehen, was Isabelle Vandre gesagt hat. Auch ich sehe eine großflächige Videoüberwachung der Potsdamer Innenstadt sehr kritisch. Ich bin hier regelmäßig unterwegs, und ich habe auch ein Problem damit. Allerdings sind da komplizierte datenschutzrechtliche Fragen zu klären, und ich glaube, dafür ist hier in der Debatte nicht der richtige Ort.

Nun aber zu den vorliegenden Berichten der Landesregierung: Sie beschäftigen sich mit einer Reihe von polizeilichen Maßnahmen, darunter zahlreiche Grundrechtseingriffe. Diese Eingriffe erfolgen, um die Verletzung der Rechte anderer zu verhindern oder zu ahnden und die Ordnung im Rechtsstaat zu wahren. Das Parlament hat im Polizeigesetz die gesetzlichen Grundlagen für diese Eingriffe geschaffen und die Landesregierung im selben Atemzug dazu verpflichtet, die Nutzung der Maßnahmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit regelmäßig offenzulegen. Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe zu prüfen und zu wahren ist im demokratischen Rechtsstaat Aufgabe mehrerer Akteure: der Leitung des Innenministeriums, der befassten Gerichte, der kritischen Öffentlichkeit und nicht zuletzt auch des Parlaments.

Die Berichte erfassen Maßnahmen wie erkennungsdienstliche Behandlung, anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung, Ingewahrsamnahmen, die Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze, Wohnraumüberwachung und Eingriffe in die Telekommunikation. Sie geben Anlass, den Einsatz und die Wirk- samkeit dieser Instrumente kritisch zu hinterfragen. Ich werde an dieser Stelle nicht auf einzelne Zahlen eingehen, die in den Berichten standen; sie wurden heute zum Teil schon genannt. Im Innenausschuss haben wir diese Zahlen zur Kenntnis genommen und diskutiert, und ich bin zu dem Schluss gekommen, dass die hier in Rede stehenden Instrumente, die im Bericht erfasst sind, insgesamt auf maßvolle und angemessene Weise eingesetzt wurden.

Das gilt insbesondere auch für die Instrumente, die ich weiterhin kritisch sehe. Von der Wirksamkeit der Videoüberwachung bin ich beispielsweise immer noch nicht überzeugt; umso mehr aber bin ich mir gewiss, dass die transparente Information und Debatte über solche sensiblen staatlichen Maßnahmen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wahren und stärken können. Ohne dieses Vertrauen könnte die Polizei ihre Aufgabe im demokratischen Gemeinwesen nicht erfüllen.

Insofern danke ich Ihnen, Herr Minister Stübgen, sowie Ihrem Haus für die Berichte. Ich danke Ihnen hier im Haus für die kritische Würdigung und die Diskussion der Berichte.

- Vielen Dank.