- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Von der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, welches die CDU im Februar noch mit Fanfarengetöse angekündigt hatte, sind nur noch ein paar Brosamen übrig geblieben.
Die CDU will den Landeshochschulrat auf eine völlig neue Stufe stellen. Die braucht er aus unserer Sicht nicht. Seine Funktion ist klar geregelt und „aufgewertet“ wird er durch diesen CDU-Vorschlag mitnichten.
Ja, einen Bericht alle zwei Jahre im Plenum und ein Anhörungsrecht können wir uns auch gut vorstellen, auch mehr Personal dazu.
Wir sind jedoch gegen eine Einzelabstimmung über jedes Mitglied im Ausschuss und entschieden dagegen, den Landeshochschulrat die Globalhaushalte der Hochschulen vorbereiten zu lassen. Einmal griffe dies viel zu stark in das Budgetrecht des Landtages ein, und zudem fehlen schlicht die Innensichten und die Kompetenzen für die Aufstellung der Wirtschaftspläne für die einzelnen Hochschulen. Von dem, was die CDU eigentlich versprochen hatte, nämlich mehr Freiheit für die Hochschulen, würde genau das Gegenteil erreicht.
Wir Bündnisgrüne standen der freien Hochschule nach dem Vorbild des Pinkwartschen Hochschulfreiheitsgesetzes immer skeptisch gegenüber. Hochschulräte, in denen externe Personen maßgeblich über die Ausrichtung, die Finanzierung und die innere Verfasstheit einer Hochschule entscheiden können, entsprechen nicht unserem Bild einer demokratischen Hochschule. Dort sind es die Hochschulmitglieder selbst, die ihre Belange selber demokratisch regeln und durch einen Landeshochschulrat oder durch Hochschulräte Impulse und Beratung von außen bekommen.
So, wie der Landeshochschulrat hier in Brandenburg im Hochschulgesetz verankert ist, nämlich als überwiegend beratendes Gremium, bedarf es keiner Veränderung. Die Rolle, die der Landeshochschulrat zum Beispiel bei Fusion der beiden Hochschulen in der Lausitz eingenommen hat, zeigte doch, wie wichtig er ist. Auch arbeiten seine Mitglieder ehrenamtlich. Von ihnen (die meist auch noch in anderen Gremien oder Hochschulräten sitzen) gar zu verlangen, Budgetpläne aufzustellen, halte ich für eine grandiose Überforderung.
Alles in Allem hätte dieser Antrag hilfreich sein können, um hier mal wieder über Hochschulpolitik und über den Landeshochschulrat zu debattieren. Aber, um Ernst genommen zu werden, ist er leider viel zu spät in der Legislaturperiode eingebracht. Er ist sowohl ungeeignet, den Stellenwert der Hochschulpolitik zu erhöhen, noch gäbe er den Hochschulen mehr Freiheit. Aber wenn wir dann in der nächsten Legislaturperiode einen CDU-Ministerpräsidenten haben, lässt sich in den Brosamen vielleicht ja noch das ein oder andere Saatkorn finden.