- Es gilt das gesprochene Wort !
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!
Als Reaktion auf die von zu Guttenberg angekündigte Reform der Bundeswehr bringen sich zur Zeit im gesamten Bundesgebiet Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und wie wir am vorliegenden Antrag sehen, auch Landtagsabgeordnete in Stellung, um für den Erhalt „ihres Bundeswehrstandortes" zu kämpfen. In Sachsen hat die CDU übrigens einen sehr ähnlich lautenden Antrag in den Landtag eingebracht.
Sie tun das ungeachtet dessen, dass die Bundeswehr vor einer der grundlegendsten Strukturreform in ihrer Geschichte steht: Nach den Plänen des Verteidigungsministers soll sie von einer Wehrpflichtarmee mit 250 000 Soldaten auf eine Freiwilligen-Armee mit 185 000 Mann reduziert werden. Und das ist auch gut so.
Wir Bündnisgrüne stehen ganz klar zur Abschaffung der Wehrpflicht und auch zu den damit verbundenen Folgen. Und auf Bundesebene, daran möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU an dieser Stelle erinnern, gibt es einen breiten Konsens für die Aussetzung der Wehrpflicht, der auch von den Unionsparteien getragen wird. Und es müsste allen in diesem Hause auch klar sein, dass auf Landes- und kommunaler Ebene mit den Konsequenzen einer solchen Entscheidung umgegangen werden muss. Einerseits Reformen und damit auch Reduzierungen zu beschließen, dann vor Ort aber für den jeweiligen Erhalt zu kämpfen: Das, liebe Abgeordnete der CDU, ist Sankt-Florian-Prinzip und wird der Bedeutung des Themas absolut nicht gerecht.
Die Frage, wie viele und welche Standorte mit welcher Truppenstärke zu erhalten sind, muss zunächst anhand sicherheits- und verteidigungspolitischer Kriterien beantwortet werden. Und deswegen ist es falsch, einen Antrag pauschal für den Erhalt der Bundeswehrstandorte in Brandenburg zu stellen.
Sicherlich ist der Verweis auf den Zivilschutz- und wirtschaftliche Bedeutung der Bundeswehr für die betroffenen Regionen mehr als berechtigt. Und es wurde ja auch gestern in der aktuellen Stunde zurecht mehrfach die große Bedeutung der Bundeswehr bei der Bewältigung der Brandenburger Hochwasserkatastrophen hervorgehoben.
Allerdings: Die Schließung eines Standortes ist für jede Region, ob nun im Norden oder Süden, ob in den alten oder neuen Bundesländer immer ein immenses wirtschaftliches Problem. Dennoch muss man klar sagen, zum Auftrag der Bundeswehr gehört eindeutig nicht, die Sicherung von Wirtschaftsstandorten. Und sie ist ebenfalls kein Instrument der Regionalentwicklung.
Ein konstruktiver Umgang mit der anstehenden Reform wäre, zu versuchen, mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen des Umbaus möglichst gut umzugehen. Hier drängen sich vor allem drei Bereiche auf, bei denen es sich lohnt anzusetzen:
Als erstes ist der Bund gefragt, unter sicherheits- und verteidigungspolitischen Aspekten ein umfassendes Konzept vorzulegen bei dem alle regionalen Interessen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
Zweitens muss sich der Bund - aber auch die Landespolitik schnellstmöglich Gedanken darüber machen, wie die Lücke geschlossen werden kann, die der Rückgang der Zivildienstleistenden hinterlassen wird. Denn auch der Zivildienst wird mit der geplanten Reform abgeschafft und die Folgen hiervon werden mit Sicherheit mindestens genauso groß sein.
Und drittens gilt es vor Ort möglichst frühzeitig schlüssige und zukunftsfähige Konzepte zur Nachnutzung der Liegenschaften und Umstrukturierung derjenigen Regionen zu entwickeln die von den Schließungen betroffen sind. Das wird in erster Linie auf kommunaler Ebene geschehen, aber auch die Landespolitik muss hier unterstützend wirken.
Ich fasse daher zusammen: Wir halten nichts davon, die Reform der Bundeswehr grundsätzlich zwar zu befürworten, aber nur unter der Bedingung, selber nicht von den Kürzungen betroffen zu sein. Deshalb werden wir den vorliegenden Antrag ablehnen.