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Michael Jungclaus spricht zum Antrag "Konflikt um Steganlagen im Scharmützelsee beilegen und Rechtsvorschriften im Sinne der Bürger und des Naturschutzes schaffen“

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!

Um es gleich vorweg zunehmen, meine Fraktion wird den vorliegenden Antrag ablehnen. Die Gründe dafür möchte ich Ihnen im folgenden nennen.

Der Streit um Steganlagen am Scharmützelsee schwelt nun schon eine ganze Weile. Der Landkreis lässt Stege, deren Nutzungsrechte abgelaufen sind oder für die keine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, zurückbauen. Die Stegbesitzerinnen und-besitzer werfen dem Landkreis vor, deutlich strenger zu urteilen, als das andere Landkreise tun. Schön ist ein solcher Konflikt selbstverständlich nicht. Dennoch sehe ich hier keine Handlungsnotwendigkeit für das Land.

Es ist die Aufgabe der unteren Naturschutzbehörden, zu entscheiden, ob eine Steganlage oder deren Renovierung gegen die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet verstößt oder mit den Schutzzielen vereinbar ist. Meine Fraktion sieht keine Veranlassung, den unteren Naturschutzbehörden zu misstrauen. Sie handeln auf der Grundlage von Gesetzen und sie handeln nach Augenmaß, denn jeder Einzelfall wird einer Prüfung unterzogen.

Das hat unter anderem auch das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) bestätigt. Es wird also nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Argumentation, die Behörden würden im Gegensatz zu anderen Landkreisen ihren Ermessungsspielraum nicht nutzen, konnte das Gericht nicht folgen.

Ich kann daher nur alle Beteiligten dazu aufrufen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden. Die Errichtung von Sammelstegen wäre auf meiner Sicht eine adäquate Lösung des Problems.

Aber unabhängig von der inhaltlichen Thematik, halte ich den Konflikt um Steganlagen am Scharmützelsee für ein lokales Problem, das auch auf lokaler Ebene gelöst werden muss.

Wir haben es hier mit einem Konflikt zu tun, wie es zahlreiche in Brandenburg gibt: Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall Stegbesitzerinnen und Stegbesitzer, fühlen sich von den Behörden ungerecht behandelt. Es ist also durchaus folgerichtig, dass die Betroffenen eine Petition eingereicht haben. Und genau dort, in den Petitionsausschuss, gehört das Thema auch hin.

Inzwischen haben wir uns im Petitionsausschuss ja auch zum wiederholten Male mit diesem Thema beschäftigt und sogar einen Vor-Ort-Termin hatte es hier bereits gegeben. Und immer wieder ist der Ausschuss zu dem Schluss gekommen, dass das Handeln des Landkreises nicht beanstandet werden kann.

Deshalb kann ich es überhaupt nicht nachvollziehen, warum die CDU nun einen solche Antrag einbringt. Und neben den inhaltlichen Gründen sehe ich hier auch keine originäre Zuständigkeit des Landtages. Dessen Aufgabe es ist, sich mit Problemen von landespolitischer Bedeutung auseinanderzusetzen. Dabei sollten wir es auch belassen, denn davon gibt es ja durchaus mehr als genug. Vielen Dank!