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Michael Jungclaus spricht zum Antrag "Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite begrenzen"

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Anrede!

Wir sind es ja nun schon gewohnt, dass Anträge von Linken und SPD an ihre eigene Regierung sich entweder auf die Bundesebene beziehen, etwas spät kommen oder von der Landesregierung Dinge fordern, die diese auch ohne Antrag hätte umsetzen können.

Beim vorliegenden Antrag treffen nun alle drei Dinge zu. Und vor allem besteht mit dieser Forderung an die Bundesregierung ganz sicher keine Gefahr, selber Verantwortung übernehmen zu müssen.

Es ist schon lange bekannt, dass Banken und Sparkassen zum Teil horrende Zinsen für Dispokredite erheben. Bereits 2010 hat die Stiftung Warentest eine Studie zu dieser Problematik veröffentlicht. Diese belegt, dass die meisten Banken 11 Prozent und mehr verlangen. Und das, obwohl die EZB ihren Leitzins im Zuge der Finanzkrise deutlich gesenkt hat und auch die Zinsen für Kredite, die sich Geldinstitute untereinander geben, deutlich gefallen sind. Die überhöhten Zinsen für Dispokredite sind nicht nur ungerechtfertigt, sie sind auch ungerecht. Sie treffen insbesondere die einkommensschwachen Mitglieder unserer Gesellschaft und das, liebe Kolleginnen und Kollegen ist der eigentliche Skandal.

Wie die aktuelle Studie des Bundesverbraucherministeriums belegt, nutzen Erwerbslose wesentlich häufiger ihren Dispokredit als Beschäftigte. Die Studie kommt auch zu dem Schluss, dass die Erträge aus dem Dispokreditgeschäft die Kosten, die dem Kreditinstitut für diese Produkte entstehen, deutlich übersteigen und so zur Quersubventionierung anderer Leistungen verwendet werden. Das ganze passiert meist unter Ausnutzung der Notsituation ihrer Kunden. Dieser Praxis sollte schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden.

Die im Juli 2010 in Deutsches Recht überführte Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union hat statt zu einer Verbesserung der Position für Verbraucherinnen und Verbraucher diese weiter benachteiligt. Die Grundidee, den Dispozins an einen Referenzzins zu koppeln und so zu verhindern, dass die Banken willkürlich die Zinsen nach oben schrauben, ist ja grundsätzlich nicht schlecht. Allerdings ist der Zeitpunkt dafür aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher denkbar schlecht gewählt:


In einer Zeit mit einem historisch tiefen Leitzins der EZB, die Banken den Abstand zwischen Dispozinssatz und Referenzwert bestimmen zu lassen, führt langfristig zu einer Festschreibung hoher Dispozinsen. Denn ziehen nun die Referenzwerte wieder an, dürfen auch die Dispozinssätze wieder steigen. Eine gesetzliche Regelung sollte daher für den Beginn der Kopplung an einen Referenzzinssatz nur Zinsspannen aus durchschnittlichen Marktphasen heranziehen.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen hatte bereits 2010, direkt nach der Einführung der Verbraucherkreditrichtlinie, einen Antrag eingebracht, in dem sie die Bundesregierung auffordert, eine gesetzliche Regelung für einen Referenzzinssatz für Dispo- und Überziehungskredite vorzulegen.

Aber auch wenn der Antrag von Rot-Rot recht spät kommt und nicht wirklich etwas neues fordert, der Inhalt ist richtig und wichtig. Wir werden ihm daher zustimmen.

Vielen Dank!