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Michael Jungclaus spricht zum bündnisgrünen Antrag „Ortsansässige Landwirte stärken – Landesgesetzgebungskompetenz zur Sicherung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts nutzen“

- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede!

Wir begrüßen es außerordentlich, dass der ursprünglich von uns – gemeinsam mit der CDU-Fraktion – eingebrachte Antrag sowie die Anhörung im Ausschuss gefruchtet haben und wir heute über eine fast einstimmige Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen, die alles in allem nicht wesentlich vom Ursprungsantrag abweicht.

Das Problem kontinuierlich steigender Kauf- und Pachtpreise für land- und forstwirtschaftliche Flächen und den wachsenden Einfluss finanzkräftiger Investoren zu Lasten ortsansässiger Landwirte, haben fast alle Fraktionen erkannt. Nur bei der FDP bin ich mir da nicht so sicher. Dort fehlt offensichtlich wie so oft die Einsicht, dass wir aus gutem Grund nicht in einer freien, sondern in einer sozialen Marktwirtschaft leben.

Die Anzuhörenden haben im Ausschuss deutlich gemacht, dass hier zeitnah etwas passieren muss und es hat über alle Couleur der Anzuhörenden Einstimmigkeit darüber gegeben, dass die Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Bodenmarkt", die Lösungsvorschläge erarbeiten soll, sinnvoll ist und begrüßt wird. Diese wesentliche Forderung aus unserem gemeinsamen Ursprungsantrag findet sich auch in der Beschlussempfehlung wieder.

Bei den in der Anhörung genannten Ursachen für die ungesunde Entwicklung auf dem Bodenmarkt wurden zu Recht in erster Linie die Finanzmarktkrise, die EU-Förderpolitik sowie die Verkaufspraxis der BVVG genannt. Als weitere Probleme wurden aber auch die jetzige Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie das Fehlen ausreichender Finanzkraft bei Nachfolgelandwirten aufgeführt.

Die Anzuhörenden haben uns ebenso einen bunten Strauß an Vorschlägen für notwendige Neuregelungen präsentiert, um den Einfluss von Investoren ohne landwirtschaftlichen Hintergrund einzudämmen. So wurde sinnvollerweise erst einmal eine konkrete Definition gewünscht, ab wann von einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden gesprochen werden kann. Und es wurde die Einführung einer Preis-Missbrauchsgrenze angeregt.

Weiterhin gab es den Vorschlag, die Grunderwerbssteuer für Existenzgründer und Siedlungsunternehmen auszusetzen. Oder die Absenkung von Schwellenwerten, ab denen eine Veräußerung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz genehmigt werden muss und flexiblere Regelungen beim Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens. Eine Vielzahl von denkbaren Stellschrauben, die von der Arbeitsgruppe Bodenmarkt nun noch einmal überprüft, konkretisiert und unterfüttert werden sollten.

Seit der Föderalismusreform hat Brandenburg die Möglichkeit, ein eigenes Gesetz zum Bodenrecht zu verabschieden. Wir sehen hierin nach wie vor eine gute Möglichkeit, um ein Regelwerk für alle Beteiligten auf den Weg zu bringen. Ein Regelwerk, das die Inhalte der drei existierenden Bundesgesetze zusammenführt, Brandenburg-spezifische Regelungen ergänzt, Regelungslücken schließt und bisherige Vollzugsdefizite beseitigt.

Es bietet die Chance, an zentraler Stelle ein klares agrarpolitisches Ziel hinsichtlich der zukünftigen Bodenstruktur zu verankern und die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe genauer zu definieren, als dies bisher der Fall ist.

Sicher hätten wir uns auch vorstellen können in der Beschlussempfehlung schon ganz konkret den Arbeitsauftrag für einen Gesetzesentwurf zu formulieren. Uns war angesichts der Bedeutung dieses Themas allerdings auch an einer breit akzeptierten Lösung gelegen. Wir unterstützen daher das geplante Vorgehen, die Notwendigkeit eines eigenen Gesetzes jetzt erst noch einmal eingehend in der Arbeitsgruppe „Bodenmarkt" zu diskutieren.

Entscheidend ist für uns, dass es im Ergebnis zu tatsächlichen Verbesserungen für ortsansässige Landwirte und Berufseinsteiger kommt. Denn davon profitieren unterm Strich nicht nur diese sondern der ländliche Raum im Ganzen.

Daher werden wir selbstverständlich auch der heute vorliegenden Beschlussvorlage zustimmen. Vielen Dank!

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