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Michael Jungclaus spricht zum Haushaltseinzelplan für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

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- es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist angesichts von über 450 Millionen Euro für Investitionen und mehr als 780 Millionen Euro für Zuweisungen und Zuschüsse von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Gestaltung Brandenburgs und verdient daher auch bei der Konsolidierung besonderer Aufmerksamkeit.

Besonders deshalb, weil hinter dem, was die Landesregierung gerne Konsolidierung nennt, zum großen Teil lediglich die Umverteilung der Landesmittel zwischen den einzelnen Ressorts steht. Bei dieser Umverteilung wird dem Einzelplan 11 mit über 45 Millionen Euro absolut gesehen der größte Anteil gestrichen. Diese Entscheidung der Landesregierung unterstützen wir ausdrücklich. Leider ist aber die Verteilung der Einsparungen katastrophal. Hier setzt Minister Vogelsänger die völlig falschen Akzente.

Das beste Wirtschaftsförderprogramm in diesem Land zum Beispiel, der Städtebau, fällt der Haushaltskonsolidierung im besonderen Maße zum Opfer. Alleine hier spart die Landesregierung fünf Millionen Euro ein. Diese Sparpolitik ist das Gegenteil von Nachhaltig! Die geplanten Kürzungen auf Bundes- und Landesebene werden spürbar negative Auswirkungen auf die soziale, strukturelle und finanzielle Entwicklung unserer Kommunen haben: Es wird zu einem deutlichen Rückgang der Investitionen, mit massive negativen Auswirkungen auf die regionalen Handwerksbetriebe kommen. Auch die Kommunen werden durch sinkende öffentliche Finanzmittel, fehlende Investitionen sowie sinkende Gewerbesteuereinnahmen geschwächt werden. Somit werden die Kosten der Kürzungen deutlich höher ausfallen, als die Kosten für die bisherige Förderung.

Und da reicht es eben nicht aus, Minister Vogelsänger, immer nur auf den bösen Bund zu verweisen. Sie haben es auch selbst in der Hand.

Laut Verwaltungsvereinbarung 2011 zwischen Bund und Ländern stehen Brandenburg kommendes Jahr lediglich 35 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Damit sinken die Bundeszuschüsse um mehr als 12 Millionen. Die zur Koförderung eingeplanten Landesmittel in Höhe von ca. 43 Millionen Euro übersteigen die notwendige Landeskoförderung um 7,5 Millionen Euro. Wir fordern die Landesregierung auf, diesen Überschuss wie geplant den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Und zwar in einem eigenen Förderprogramm des Landes.

Über einen entsprechenden Entschließungsantrag unserer Fraktion werden wir ja am Freitag noch einmal debattieren.

Solch ein Landesförderprogramm aufzulegen. Das wäre genau das richtige Signal an die Kommunen und wäre im Sinne einer nachhaltigen Infrastrukturpolitik.

Im Agrarbereich ergibt sich ein ähnliches Bild. Der Strukturförderung der Landwirtschaft sowie der ländlichen Entwicklung werden 19 Millionen Euro Landesmittel entzogen. Und da diese Einsparungen auch die Kofördermittel des Landes für das ELER-Programm betreffen, wird diese Kürzung noch sehr viel umfassendere Auswirkungen haben.

Die ELER- Zuschüsse der EU belaufen sich in diesem Jahr auf ca. 220 Millionen Euro, d.h. ca. 55 Millionen Euro Koförderung müssten bereitgestellt werden. Teile davon können auch durch Bundesmittel abgedeckt werden. Allerdings müssten diese ebenfalls durch Landesmittel kofinanziert werden.

Im operationalen Programm für den ELER werden im Schnitt 25% Koförderungsmittel als zwingend angegeben. Laut Haushaltsentwurf für kommendes Jahr stehen aber insgesamt nur noch knapp 29 Millionen Landesmittel zur Verfügung. Dennoch rechnet der Minister in seinem Haushaltsentwurf aber mit der bisherigen Summer der EU-Mittel.

Das Land hat also vor, sich aus der ELER-Finanzierung zurückzuziehen und hofft, die EU wird einer vom Verfahren abweichenden Regelung, nach der die Kommunen den Landesanteil aufbringen, zustimmen. Noch hat sich die EU-Kommission dazu nicht geäußert und davon ganz abgesehen steht zur Zeit noch überhaupt nicht fest, ob die Kommunen überhaupt in der Lage sein werden, diese Summen aufzubringen.

Es wird also mit Summen gerechnet, die unter Umständen gar nicht in den Ministeriumshaushalt fließen werden! Für uns ist dies ein Ausdruck unseriöser Haushaltsplanung.

Ähnlich unklar sind die Angaben zur GAK-Förderung des Bundes. Wie kann es sein, das bei einer Kürzung der Landesförderung um 40% nur 5 Millionen Euro verloren gehen?

Es ist ziemlich eindeutig, dass Brandenburg die EU- und GAK-Mittel nicht in vollem Umfang wird abrufen können. Wir würden gerne wissen, Herr Vogelsänger, wie viel Förderung Brandenburg tatsächlich verloren geht! Sie kommen hier Ihrer Informationspflicht nicht nach! Das Kapitel ländliche Entwicklung ist eine einzige Informationswüste. Die Landesregierung verletzt besonders an dieser Stelle des Haushaltsplans die Prinzipien Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.

Dadurch ist überhaupt nicht nachvollziehbar, welche Schwerpunkte des ELER-Programms welchen Anteil an der Konsolidierung tragen müssen. Die gegenseitigen Abhängigkeiten der Titelgruppen 60, 80, 81 sind nicht im Geringsten nachvollziehbar.

Wir fordern daher die Aufschlüsselung der Anteile von ELER-Maßnahmen damit erkennbar wird in welcher Höhe Landesmittel und in welcher Höhe Bundesmittel aus dem GAK-Programm zur Kofinanzierung herangezogen werden.

Gleiches gilt für die Kofinanzierung der GAK-Maßnahmen durch Landesmittel.

Die Titel der Hauptgruppen sollten an der Struktur der Programme ausgerichtet sein und die Veränderung der Mittelausstattung zwischen den Haushaltsjahren ersichtlich sein. Wir reden hier immerhin von über 300 Millionen Euro Gesamtausgaben. Angesichts dieser Summe erscheint eine detaillierte Erläuterung des Titels doch wohl als durchaus angemessen.

Und eine höhere Transparenz sowie detailliertere Aufschlüsselung widerspricht auch nicht der Flexibilität der Haushaltsführung, wie uns das Ministerium im Ausschuss immer wieder Glauben machen will. Denn die Deckungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Titeln ist ausdrücklich erlaubt.

Deshalb sage ich es hier noch einmal in aller Deutlichkeit. Wir brauchen gerade im Infrastuktur-und Agrarminsterium deutlich mehr Transparenz.

Nur durch eine transparente Auflistung kann nachvollzogen werden, wie hoch einzelne Maßnahmen gefördert werden. Und genau das ist von entscheidender Bedeutung für eine haushalterische sowie inhaltliche Bewertung der Brandenburger Agrarpolitik.

Grundsätzlich sehen auch wir im Bereich der ländlichen Entwicklung Einsparpotential. Allerdings halten wir den Umfang, indem hier gespart werden soll, für zu hoch und auch die Prioritäten müssen unserer Auffassung nach anders gesetzt werden.

So könnte unserer Auffassung nach im Schwerpunkt 1, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, deutlich mehr eingespart werden.

Die vollständige Abschöpfung der Mittel für die Schwerpunkte „Verbesserung der Umwelt und Landschaft", „Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft" sowie für das Programm LEADER muss hingegen sicher gestellt werden.

Die Einsparungen im Straßen- und Brückenbau in Höhe von 19 Millionen Euro begrüßen wir. Wie unsere Kritik zum Landestraßenbedarfsplan bereits deutlich gemacht hat, kann unserer Ansicht nach im Bereich Straßenbau aber noch erheblich mehr eingespart werden.

Durch die Übernahme alter Vorhaben in den Landestraßenbedarfsplan als indisponible Maßnahmen verschwendet die Landesregierung Steuergelder in erheblichem Umfang. Diese Vorhaben beruhen auf Bedarfsprüfungen der frühen 90-er Jahre, deren Verkehrsprognosen sich zum großen Teil als falsch erwiesen. Angesichts der knappen Haushaltslage sollte das Infrastukturministerium deutlich sorgfältiger mit Steuergeldern umgehen!

Schließlich belasten überflüssige Straßenbauprojekte den Landeshaushalt nicht nur kurzfristig durch hohe Baukosten. Auch langfristig sorgen die anfallenden Instandhaltungsarbeiten für hohe Folgekosten.

Im Straßenverkehr muss die Priorität daher noch stärker auf Instandhaltung gelegt werden. Die knappen Finanzmittel, die unserem Land zur Verfügung stehen, könnten wesentlich sinnvoller verwendet werden als sie in neue Betontrassen durch bevölkerungsarme Landstriche zu investieren!

Der eigentlich wichtigste Aspekt des Einzelplanes nämlich, der öffentliche Nahverkehr, ist deutlich unterfinanziert.

Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass Sie, Herr Vogelsänger gestern auf eine Frage zum Thema S-Bahn scherzhaft eingeleitet haben mit Sie sind ja alle da. Fragen Sie mal wie einige von uns hierher gekommen sind. Es ist die Vernachlässigung des ÖPNVs die Schuld daran ist, dass Züge nicht oder verspätet fahren und sich im Berufsverkehr gefühlt 10 Menschen auf einem qm quetschen. Vielleicht tauschen Sie ja beim Weg von Ihrem Wohnort Erkner nach Potsdam mal den Dienstwagen gegen die S-Bahn und machen sich selbst ein Bild davon.

In den letzten Jahren hat auch Brandenburg dem ÖPNV sukzessive die Mittel entzogen. Obwohl ein Flächenland wie Brandenburg auf einen gut ausgebauten attraktiven öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist. Und auch vor dem Hintergrund des Klimawandels und seinen Folgen ist eine nachhaltige Verkehrspolitik für unser Land von herausragender Bedeutung!

Was aber macht die Landesregierung: Beispiel Regionalisierungsmittel

Die Dynamisierung dieser Gelder in Höhe von 1,5 % führt zu einer Steigerung der Bundesmittel für den ÖPNV von mehreren Millionen Euro pro Jahr. Der Landtag hat 2010 entschieden, auch der kommunale ÖPNV soll anteilig von der Dynamisierung profitieren. Die bereitgestellten Mittel für den ÖPNV lassen aber diese Weitergabe nicht zu. Wenn Rot-Rot die eigene Koalitionsvereinbarung ernst nehmen würde, müssten sie die Landesmittel für den ÖPNV also deutlich erhöhen. Denn in den Koalitionsvereinbarungen heißt es, „Die Koalition strebt eine Stärkung des Bahnverkehrs durch Erhalt, Lückenschluss und Ertüchtigung des Schienennetzes und Qualitätsverbesserungen in der Fläche an."

Ein erster Schritt wäre es wenn sie unserem Antrag folgen, der die 1,5 % Dynamisierung aus 2010 und 2011 den kommunalen ÖPNV anteilig zukommen lässt.

Also Herr Vogelsänger, wenn Sie in Ihrem Etat den Rotstift ansetzen müssen, bieten einzelne Straßenbauprojekte hierfür noch ausreichend Luft – der absolute Schwerpunkt in der Verkehrspolitik unseres Landes muss der ÖPNV sein.

Wir brauchen für Brandenburg keine Straßenbaupolitik sondern ein integriertes Verkehrswegekonzept!

Vielen Dank