- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!
Grundsätzlich halten wir die Entscheidung der Landesregierung, die finanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten der Beseitigung für verendetes Vieh von Landwirtinnen und Landwirten zu streichen für richtig.
Denn es ist schlichtweg nicht gebräuchlich für verpflichtende Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben staatliche Subventionierung zu zahlen. Wohl kein anderer Berufsstand bekommt die Entsorgung der im Arbeitsprozess anfallenden Abfallprodukte aus Steuergeldern bezahlt und das ist auch richtig so! Außer vielleicht die Betreiber von AKWs, aber die Subventionspraxis dieser Entsorgung kritisieren wir bekanntermaßen ebenfalls!
Bei der bisherigen finanziellen Unterstützung handelt es sich um eine direkte Subvention für Landwirtschaftliche Betriebe, Betriebe die durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU bereits durch die Flächenprämien direkt mit öffentlichen Geldern unterstützt werden. Und hierfür gelten als Voraussetzung auch die sogenannten „anderweitigen Verpflichtungen", die den Erhalt der Prämien an die Einhaltung bestehender Vorgaben knüpfen. Nach meiner Auffassung ist die fachgerechte Entsorgung von verendetem Vieh als eine solche anderweitige Verpflichtung einzuschätzen, die eine Voraussetzung für den Prämienerhalt darstellen müsste.
Darüber hinaus werden mit dieser Bezuschussung selbstverständlich auch die Verbrennungsanlagen für Tierreste unterstützt. Aber keine dieser Anlagen befindet sich in Brandenburg. Es stellt sich also die Frage, warum der brandenburgische Steuerzahler Verbrennungsanlagen für Tierkadaver in andern Bundesländern subventionieren sollte.
Staatsgelder haben unserer Auffassung nach in diesem Bereich nichts zu suchen. Daher halten wir auch den Rückzug der Landkreise und kreisfreien Städte für richtig.
Allerdings sollten wir auch die Perspektive der Betroffenen berücksichtigen. Denn für die Besitzerinnen und Besitzer der Tiere bedeutet die Streichung der staatlichen Subventionen eine Steigerung um das Dreifache der bisherigen Kosten. Und auf diesen Anstieg ihrer Ausgaben und den damit verbundenen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern, die die Beseitigung weiter fördern, wurden sie nicht ausreichend vorbereitet.
Die Landesregierung hat es aber versäumt, die landwirtschaftlichen Betriebe auf die veränderten Rahmenbedingungen rechtzeitig hinzuweisen und ist ihrer Pflicht einer frühzeitigen Information und Transparenz nicht nachgekommen.
Das kritisieren wir und wir verstehen daher auch den Ärger der Landwirte. Wer zuerst im Haushalt den entsprechenden Titel streicht und dann im Nachhinein so mal eben auf die Schnelle das Gesetz anpasst, braucht sich nicht zu wundern, wenn er das Vertrauen der Landwirte verliert.
Wir hätten uns daher ein seriöseres Vorgehen bei der Umstellung gewünscht, denn es muss unbedingt vermieden werden, dass Agrarbetriebe um Kosten zu sparen nach anderen Wegen der Beseitigung suchen. Keiner kann ein Interesse daran haben, dass Tierkadaver irgendwo in der Landschaft vergraben werden.
Der vorliegende Gesetzesentwurf ist in seinem Ansinnen also zu begrüßen - aufgrund der schlechten Umsetzung werden wir ihm allerdings nicht zustimmen und uns bei der Abstimmung enthalten.