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Michael Jungclaus spricht zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

der vorliegende Gesetzesentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes wird von unserer Fraktion grundsätzlich begrüßt, schafft er doch eine dringend benötigte Rechtssicherheit für die Kommunen. Wir alle wollen gerne auch im Winter sicher von A nach B gelangen können, das ist ein Anliegen zum Wohl der Allgemeinheit. Durch die Gesetzesänderung wird eine ohnehin in den meisten Kommunen praktizierte Aufgabenverteilung nun durch Landesrecht abgesichert.

Das Potsdamer Urteil vom Dezember letzten Jahres hatte auch in meinem Wahlkreis für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Diese Verunsicherung hat in der Folge umso deutlicher gezeigt, wie sehr die Kommunen auf die Mitwirkung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bei der Reinigungspflicht der Gehwege und teilweise auch der Straßen angewiesen sind.

Denn in Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, elementare Aspekte der Daseinsvorsorge – wie beispielsweise eine ausreichende Gesundheitsversorgung, die allgemeine Erreichbarkeit von Schulen und Bildungseinrichtungen oder einen guten öffentlichen Nahverkehr – zu gewährleisten, ist eine Kostenübernahme durch die öffentlichen Kassen häufig schlichtweg nicht möglich.

Wir bewegen uns hier doch in dem Spannungsfeld zwischen den beiden Fragen danach, was wir uns noch aus öffentlichen Mitteln leisten wollen und was wir uns noch leisten können. Die Reinigungspflicht für Gehwege und teilweise auch für Straßen gehört nach unserer Auffassung weder zu dem einen noch zu dem anderen.

Schließlich bleibt es den Kommunen freigestellt, individuelle Lösungen im Einvernehmen mit der Bürgerschaft zu entwickeln. Verschiedene Varianten sind denkbar und werden auch bereits in Brandenburg praktiziert. Eine Aufgabe des Landes sehen wir an dieser Stelle aber definitiv nicht.

Gleichwohl gibt es aber einige offene Fragen. Beispielsweise, wie praktikabel ist die geforderte Reinigung tatsächlich auf unbefestigten Straßen, muss Eis-und Schneefreiheit hergestellt werden oder reicht Fegen und Abstumpfen. Gibt es unterschiedlichen Umsetzungsbedarf im Speckgürtel und im ländlichen Raum? Und als umweltpolitischer Sprecher unserer Fraktion ist mir natürlich auch eine deutliche Einschränkung der Streusalznutzung ein Anliegen. Streusalz ist Gift insbesondere für die Brandenburger Alleen – eines unserer wichtigsten das Landschaftsbild prägenden Kultur- und Naturgüter.

Viele Kommunen haben das bereits erkannt und in ihren Satzungen entsprechend formuliert. Hier erscheint uns aber auch eine gesetzliche Regelung auf Landesebene dringend geboten. Dies sollte hier präzisiert, und nicht – wie bei ihrem Gesetzesentwurf – auf eine mögliche Rechtsverordnung verwiesen werden.

Der Überweisung in den Ausschuss werden wir daher gerne zustimmen. Vielen Dank!