Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste,
gerade wo uns der Herbst jetzt so einen schönen Sommer beschert, reden wir über den Winter. Das dies aber notwendig ist, zeigt die Unsicherheit, die das Gerichtsurteil vom Dezember 2010 hervorgerufen hat. Wenn keiner mehr so richtig weiß, wer für die Straßenräumung zuständig ist, bleibt das Allgemeinwohl auf der Strecke. Daher begrüße ich die notwendige Rechtssicherheit, die die geplante Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes schafft. Es wird gerade noch rechtzeitig vor dem Winter dafür sorgen, dass die Menschen auf den betreffenden Straße auch zu Fuß bei Schnee und Glätte sicher unterwegs sind.
Und ich freue mich, dass die Landesregierung in ihrem Änderungsantrag auf unsere Forderung aus der ersten Lesung eingegangen ist und die Einschränkung der Streusalzverwendung thematisiert hat. Auch, wenn wir uns natürlich eine noch deutlichere Absage gewünscht hätten. Hier bleibt nun, an die Vernunft der Kommunen zu appellieren die ja in einigen Fällen ein Verbot von der Verwendung von Streusalz bereits in ihre Satzungen aufgenommen haben.
Auch positiv zu bewerten ist die Stärkung der Zumutbarkeitsprüfung vor der Übertragung der Straßenreinigung im Einzelfall. Mit dieser Ergänzung werden die Kommunen dazu aufgefordert, genau hin zu schauen und im Zweifel besondere Lösungen für den Einzelfall zu erarbeiten.
Und genau das kann eine Gemeindeverwaltung eben besser als eine Landesbehörde. Denn hier ist die größtmögliche Nähe zum Bürger gewährleistet. Und weil wir das so sehen, können wir uns auch nicht den Bedenken der Fraktionen von CDU und FDP anschließen. Zumal sie auch die Antwort zur Finanzierung schuldig bleiben. Nach dem Konnexitätsprinzip bezahlt derjenige, der bestellt und es ist für mich nicht nachzuvollziehen warum bei Aufgaben für die bei befestigten Gehwegen ganz selbstverständlich die Anlieger zuständig sind, hier auf einmal die Steuerzahler belastet werden sollen.
Sicher gibt es - wie überall - auch hier Extrembeispiele, die berücksichtigt werden müssen
Im Gegensatz zu Ihnen vertraue ich aber auf die demokratischen Mechanismen innerhalb der Kommunen, eine Abwägung zwischen den Belangen des Allgemeinwohls und des Einzelnen treffen zu können. Jeder der in der Kommunalpolitik unterwegs ist weiß doch, dass gerade bei diesen Themen die Bürgerinnen und Bürger es sehr gut verstehen sich Gehör zu verschaffen. Die Kommune ist hier das beste Gremium, um eine praktikable Lösung vor Ort im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu finden !
Wir werden der Gesetzesänderung in der vom Ausschuss empfohlenen Beschlussvorlage daher zustimmen. Vielen Dank.