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Michael Jungclaus spricht zur Änderung des Landesstraßenbedarfsplangesetzes

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Sehr geehrter Herr Präsident, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die bisherigen Beratungen zum Landestraßenbedarfsplan haben sich bei den Parteien SPD, CDU und FDP auf die urzeitliche Argumente beschränkt: „Wirtschaft braucht Straße" oder „Straße bringt Unternehmen ins karge Land".

Land auf Land ab klagen alle über den Fachkräftemangel. Jede Unternehmensumfrage stellt explizit das Fachkräftereservoir vor Ort als das Schlüsselelement für die Standortentscheidung heraus.

Und was mussten wir uns in der der entscheidenden Sitzung von unserem Infrastrukturminister anhören: Er werde sich dafür einsetzen, dass auch zukünftig Mittel aus dem Fonds für Regionale Entwicklung für den Bau von Landesstraßen eingesetzt werden. Gerade in Zeiten knapperer Kassen ist dies ein Zeichen rückwärtsgewandter Verkehrspolitik.

Bildung statt Beton muss das Mantra unserer Politik sein. In diesem Zusammenhang freut mich die gestrige Ankündigung der Landesregierung mehr neue Lehrer einzustellen. Leider gedeckt aus dem eigenen Haushalt – wir hätten uns hierfür eine Umschichtung aus dem Infrastrukturetat gewünscht.

Zum Glück zwangen die engen finanziellen Spielräume das Ministerium bereits jetzt schon dazu dazu, einen überschaubaren Maßnahmenkatalog in den Landtag einzubringen.

Das ist aber leider das einzig positive. Minister Vogelsänger behauptet zwar gebetsmühlenartig, dass diese abgespeckte Version ein großer Schritt zu mehr Verlässlichkeit beim Straßenbau sei. Das Gegenteil ist aber der Fall. Denn das Ministerium hat entweder geschludert oder bewusst unterlassen den Gesamtplan einer Strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.

Auch die immer wiederholte Leier, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung viel tiefer prüft oder Raumordnungsverfahren für die einzelnen Maßnahmen durchgeführt wurden, verändert das Ergebnis nicht. Selbstverständlich sollten bei Vorhaben, deren Planung bereits vorangeschritten ist, Umweltprüfungen vorliegen.

Aber auch hier ist eine Prüfung nach gleichen Maßstäben erforderlich. § 14 k UVPG fordert explizit die abschließende Bewertung und Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Planaufstellung oder eben Planänderung. Eine solche Bewertung und Berücksichtigung wird hier aber für einen maßgeblichen Teil des Plans einfach unterlassen. Der entscheidende Punkt ist hier also gar nicht, ob solche Umweltprüfungen vorliegen, sondern ob sie in den Entscheidungsprozess eingebracht werden.

Und die Unterlassung der Strategischen Umweltprüfung bei 14 von 18 Maßnahmen heißt auch: Die Prüfung von Alternativen fand nicht statt.

Ist eine ÖPNV Anbindung sinnvoller? Nicht geprüft.

Führt eine Maßnahme an anderer Stelle zu einem gleichen oder besseren Ergebnis? Bleibt ebenfalls offen.

Und wie hat sich der Bedarf bei den übernommenen indisponiblen Vorhaben entwickelt? Auch hier keine Informationen.

Schwerwiegend kommt hinzu: Die Unterlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung stellt einen Verfahrensfehler dar. Das unterstreicht auch das entsprechende Gutachten des parlamentarischen Beratungsdienst.

Das Gesetz ist aber die Grundlage zur Rechtfertigung von Straßenbaumaßnahmen. Das heißt die allgemeine Rechtfertigung einer Maßnahme lautet: Das Vorhaben ist Bestandteil des Landesstraßenbedarfsplans, und damit steht der Bedarf gesetzlich fest. Dieses Gesetz stellt durch das fehlerhafte Verfahren genau diese Rechtfertigung infrage.

Wir haben in unserem Änderungsantrag gefordert alle fraglichen Maßnahmen zu streichen um die Landesregierung dazu zu bewegen, sie einer einer ordentlichen Prüfung zu unterziehen. Leider wurde dem ebenso wenig gefolgt wie unserer Aufforderung den Tagesordnung heute zu streichen und von der Landesregierung einen gesetzteskonformen Entwurf zu verlangen.

Wie dünn das Eis ist auf dem sie sich hier bewegen zeigt auch die Abstimmung zur Beschlussempfehlung im zuständigen Ausschuss mit dem denkbar knappsten Ergebnis.

Die Konsequenz hieraus: (Zitat aus der Anhörung im Februar) „Ein Landesstraßenbedarfsplangesetz, das auf keiner ausreichenden inhaltlichen Prüfung beruht, führt nicht zu mehr Planungssicherheit, sondern eher zu Planungsunsicherheit." Zitatende

Dieses Gesetz ist fehlerhaft und Sie werden sich vor Klagen kaum retten können. Aus Falkensee kamen bereits entsprechende Ankündigungen – und zu Recht.

Ihre in der Presse zitierte Haltung, Minister Vogelsänger, „Lass sie doch klagen" ist ein Armutszeugnis.

Wir, werden diesen Gesetzesentwurf ablehnen.

Noch kurz zum Antrag der FDP: Landauf, landab klagen Kommunen über den schlechten Zustand der vorhandenen Straßen und die FDP, die auf Bundesebene jetzt mal wieder Steuersenkung fordert, will nun Geld für noch mehr neue Straßenbauprojekte. Ich freue mich jetzt schon auf die Haushaltsdebatte bei der Sie uns dann erklären wo dieses Geld herkommen soll.

Vielen Dank.