- Es gilt das gesprochene Wort !
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!
ich bin der CDU-Fraktion dankbar für diese Aktuelle Stunde, denn es ist völlig unstrittig: Die massiven Straßenschäden in unserem Land gefährden die Sicherheit im Straßenverkehr. Der Zustand der Landesstraßen wird insgesamt nur zu circa 50 Prozent als gut eingeschätzt, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen dem Grundnetz und dem sogenannten grünem Netz sowie zwischen freien Strecken und Ortsdurchfahrten gibt. So sind die Ortsdurchfahrten im Grundnetz nur zu etwa einem Drittel in gutem Zustand. Dies ist besonders gravierend, da hier zur Gefährdung der Sicherheit auch noch die stärkere Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie Erschütterungsschäden an Gebäuden hinzu kommen. Und auch Radfahrer, die in diesem Zusammenhang immer gerne vergessen werden, sind von innerörtlichen Straßenschäden im besonderen Maße betroffen.
Die CDU fordert in ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde nun eine Klärung, wie angesichts der massiven Einsparungen im Straßen-Infrastrukturetat der Verfall der Brandenburger Straßen gestoppt werden kann. Und eigentlich hatte ich vor, dem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich sage eigentlich - denn das war vor der Rede von Herrn Genilke. Jetzt ist nun doch wieder die Motivation "Mehr Geld im Straßenbau" zum Vorschein gekommen. Mehr Finanzmittel für den Straßenverkehr wird es aber nicht geben und dies unterstützen wir auch vorbehaltlos.
Fest steht, die Erreichbarkeit aller Landesteile ist für die Autofahrer schon längst erreicht. Der Bedarf an Straßen ist bis auf extreme Ausnahmen gedeckt. Trotzdem leisten wir uns nach wie vor überflüssige Straßenbauprojekte, die auch hohe Folgekosten für die Instandhaltung nach sich ziehen. Das Ergebnis ist: Instandhaltung und Sanierung bleiben auf der Strecke.
Der vorgeschlagene Landesstraßenbedarfsplan würde daher zu Lasten der Instandhaltung Neu- und Ausbaumaßnahmen finanzieren, auf die das Land gut und gerne verzichten kann. Die Priorität meiner Fraktion in der Verkehrspolitik liegt eindeutig auf Instandhaltung und Sanierung des bestehenden Straßennetzes. Das haben wir ja bereits in den Haushaltsverhandlungen und in den Diskussionen um den Landesstraßenbedarfsplan deutlich zum Ausdruck gebracht.
Es ist doch geradewegs absurd, auf der einen Seite millionenteure Umgehungsstraßen durchprügeln zu wollen und auf der anderen Seite die vorhanden Infrastruktur verrotten zu lassen. Und das alles noch auf einer rechtlich mehr als fraglichen Basis.
In das bereits bestehende Straßennetz zu investieren ist wesentlich sinnvoller, als die knappen Finanzmittel für neue Betontrassen durch bevölkerungsarme Landstriche zu vergeuden. So ist es beispielsweise eine absolute Verschwendung, mehr als 8 Millionen zu investieren, um bevölkerungsarme Tagebaugebiete anzuschließen, wie es bei der geplanten L522 der Fall ist. Von dieser Maßnahme werden höchstens 4.000 Menschen profitieren, die schon jetzt ausreichend Zubringer nutzen können!
Und, liebe Landesregierung, ein solches Vorhaben eignet sich auch nicht als Entschädigung für die von Ihrer verfehlten Energiepolitik betroffene Bevölkerung.
Auch die Streichung der geplanten Ortsumfahrung Falkensee, die eigentlich gar keine Umfahrung ist und nicht zuletzt aufgrund der Trassenführung durch ein FFH-Gebiet hoch umstritten ist, würde für die nächsten 15 Jahre je nach Berechnungsart zwischen 20 bis 60 Millionen Euro freisetzen, die in Instandhaltung und Sanierung bestehender Straßen investiert werden könnten.
Und wir haben auch noch einen weiteren Vorschlag, wie in der Straßenverkehrspolitik Geld gespart werden kann. Der Verzicht auf Streusalz würde erhebliche Summen einsparen. Denn Salz ist ein extrem aggressives Streumittel, dass Folgeschäden verursacht, deren Behebung ebenfalls sehr kostspielig ist.
Auch die Tatsache, dass zahlreiche sanierte Straßen bereits nach kurzer Zeit wieder erhebliche Schäden aufweisen, ist der falschen Prioritätensetzung der Landesregierung geschuldet. Maßnahmen zur Sanierung sind nur unzureichend mit Geldern ausgestattet, sodass häufig nur kosmetische Verbesserungen vorgenommen werden können. Ein nachhaltiger Umgang mit Steuergeldern sieht anders aus!
Zusammenfassend kann man sagen: Die Landesregierung muss ihre Verkehrspolitik einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen. Das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes, wonach der vorgelegte Gesetzentwurf zum Landesstraßenbedarfsplan nicht gesetzeskonform ist, sollte dazu Anlass genug sein! Vielen Dank