- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
es ist gut, dass wir nun auch über den zweiten Entwurf des LEP-HR sprechen können. Aber um es vorweg zu nehmen: Auch diesem Entwurf, geht das Zukunftsweisende vollkommen ab.
Immerhin liest er sich etwas besser als der erste. Zumindest im Vortext wird etwa der Verschiedenheit innerhalb des ländlichen Raums mehr Rechnung getragen. Trotzdem gelingt es der Gemeinsamen Landesplanung nicht, eine Qualität des ländlichen Raumes zu definieren und diesen Mehrwert deutlich zu machen. Alles bleibt im Ungefähren.
So sieht denn auch ein Presse-Artikel vom Februar gleich – ZITAT
„die ganze Hauptstadtregion auf dem Weg ins Ungefähre“.
„Bereits heute von gestern“, „bereits Makulatur“, „[hinkt] der tatsächlichen Wirklichkeit hinterher[…]“ – so das vernichtende Urteil des Tagesspiegels über den Landesentwicklungsplan oder „Landesstillstandsplan“, wie er in Gesprächen mit den Kommunen auch genannt wird.
Die größte Schwierigkeit ist, dass auch der zweite Entwurf seiner ganz wesentlichen Aufgabe nicht gerecht wird: nämlich auf den Zuzug nach Berlin und Brandenburg zu reagieren.
Alle Planungen basieren auf Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung von 2015. Brandenburg ist aber 2016 bereits das dritte Jahr in Folge gewachsen.
In die gesamte Hauptstadtregion kamen in den letzten drei Jahren 180.000 Menschen. Und diese Entwicklung wird sich aller Voraussicht nach erst einmal nicht umkehren.
Wir fordern die Landesregierungen daher auf, endlich von realistischen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung auszugehen. Auf dieser Grundlage muss sie klare Ziele formulieren, vor allem, was die Themen Wohnen und Verkehr angeht.
Aber auch hier stoßen wir auf das Problem des Ungefährens: Dass genannte Ziele und Instrumente nicht durch Festlegungen untermauert werden.
Die Entwicklung der sogenannten 2. Reihe, also den Städten, die auf der Schiene maximal 60 Minuten von Berlin entfernt sind, ist inhaltlich überhaupt nicht unterlegt. Es fehlen Vorgaben zur Förderkulisse, zur Qualität sowie zu den Aufgaben, die hiermit verbundenen sind.
Ja, die Städte der 2. Reihe finden im Verkehrskapitel überhaupt keine Erwähnung.
Wenn aber die verkehrlichen Voraussetzungen nicht hergestellt sind, wie soll das Konzept der 2. Reihe dann bitte überhaupt funktionieren?
Oder das Beispiel ländliche Räume. Die Raumstruktur bleibt – Metropole, Berliner Umland und weiterer Metropolenraum. Eine Raumkategorie zur Gestaltung ländlicher Räume, wie beispielsweise die in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommene Kategorie „ländliche Gestaltungsräume“ fehlt.
Dergleichen wäre aber äußerst hilfreich, wenn man die Entwicklung ländlicher Räume gezielt steuern möchte.
Auch die finanzielle Förderung der sogenannten „Grundfunktionalen Schwerpunkte“ ist nach wie vor ungewiss, nach aktuellem Stand sind ca. 100.000 € geplant, die im kommunalen Finanzausgleichgesetz geregelt werden sollen.
Aber sind die GSP nun wirklich als Einsicht der Landesregierung zu werten, dass die Abschaffung der Grundzentren 2009 falsch war?
Wie von uns und in zahlreichen Stellungnahmen gefordert wurden die Verkehrsverflechtungen mit Polen in den Festlegungsteil aufgenommen.
Das begrüßen wir natürlich. Wir hatten aber auch gefordert, dass die Erreichbarkeit der Zentralen Orte mit dem ÖPNV besser dargestellt werden soll, was leider nicht erfolgt ist.
Warum die Mobilitätsstrategie im Begründungsteil nun zwar erwähnt wird, es aber keinerlei inhaltliche Verknüpfung im Festlegungsteil gibt, bleibt ebenfalls offen.
Auch gibt es nach wie vor keine verpflichtende Aussage zu integrierten Regionalplänen oder Vorrangflächen für Landwirtschaft.
Viel gesagt wurde heute bereits über die Frage der Siedlungsentwicklung.
Bei der Siedlungsentwicklung ist mit der verdoppelten Eigenentwicklung gegenüber dem LEP BB ein Fortschritt erzielt worden.
Das sehen die Vertreter der Kommunen naturgemäß kritischer.
Im Wesentlichen sind wir aber auf dem Standpunkt, dass eine qualifizierte Innenentwicklung genutzt werden sollte, bevor Außenbereiche überplant werden.
Deshalb sehen wir auch, trotz Übereinstimmung in andern Punkten, die entsprechende pauschale Forderung des CDU-Antrags kritisch. Wir wollen nicht, dass die Entscheidungen über den Freiraumverbund ausschließlich den Regionen überlassen werden.
In einer Aktuellen Stunde können wir die einzelnen Punkte leider immer nur kurz anreißen. Wir möchten daher, dass wir – wie bereits beim ersten Entwurf – nach der Sommerpause auch eine Anhörung zum zweiten Entwurf durchführen.
Denn auch wenn wir Abgeordneten formal leider nicht über den Plan abstimmen, sollten wir der Landesregierung unsere Verbesserungsvorschläge en ins Pflichtenheft schreiben. Das sind wir der Bedeutung die dieser Plan für ganz Brandenburg hat schuldig.
Vielen Dank!