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Michael Jungclaus spricht zur Fortschreibung der Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen

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>>> Antrag "Fortschreibung der Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen" als pdf

- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

ich begrüße zunächst einmal, dass wir bei dem vorliegenden Antrag eine fraktionsübergreifende Einigkeit zeigen können, muss Ihnen aber auch sagen, dass wir es uns mit der Entscheidung auf diesen Antrag mit rauf zu gehen nicht leicht gemacht haben. Business as usual ist unserer Ansicht nach bei den Altschulden nicht angesagt. Eine plötzliche Streichung der Mittel ist aber ebenfalls der falsche Weg.

Dass wir hier heute überhaupt die Altschuldenproblematik debattieren ist unmittelbare Folge eines Konstruktionsfehler der deutschen Einheit, der die ostdeutsche Wohnungswirtschaft bis heute nachhaltig belastet und es ist nicht nachvollziehbar, warum Wohnungsunternehmen überhaupt, für die zu DDR-Zeiten willkürlich aufgeteilten Schulden haften müssen.

Nun hat die Bundesregierung vor einiger Zeit zum Thema Altschuldenhilfe bei empirica ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis inzwischen vorliegt.

Das Urteil fällt vernichtend aus: Das Gutachten bescheinigt der Altschuldenhilfe, ihr Ziel verfehlt zu haben. Kritisiert wird insbesondere, dass in der Breite des gesamten Wohnungsmarktes nur begrenzte Wirkung festzustellen ist und die Altschuldenhilferegelung nicht zum Erhalt innerstädtischer Altbauten beigetragen habe. Hierzu muss die Bundesregierung, und hier sehen wir den eigentlichen Schwerpunkt des vorliegenden Antrag, klar Stellung beziehen und ein neues Konzept für den Umgang mit der Altschuldenproblematik vorlegen.

Die Regelung zur Altschuldenhilfe war in der Vergangenheit ein wichtiges Instrument für den Stadtumbau Ost. Dennoch steht meine Fraktion der Altschuldenhilfe, wie sie bisher praktiziert wird kritisch gegenüber. Das Gutachten muss daher als Anlass genommen werden, über eine neue Konzeption der Altschuldenhilfe nachzudenken.

Die Wohnungsunternehmen und auch einige Politiker argumentieren gerne, ohne Altschuldenentlastung seien die Wohnungsunternehmen nicht mehr – oder nur in Ausnahmefällen – in der Lage, sich am Stadtumbau zu beteiligen. Dies ist aber nicht verifiziert. Der Bundesregierung liegen laut Aussage des zuständigen Ministeriums jedenfalls keine Informationen darüber vor, in welcher Höhe die Unternehmen verschuldet sind und auf wie viele Wohneinheiten sich das bezieht. Auch die Zahlen für Brandenburg sind in diesem Zusammenhang mal interessant zu erfahren. Denn um die Aufwertung stärker in den Fokus des Stadtumbaus zu nehmen, bedarf es zunächst einer Klärung der Schuldensituation der Wohnungsunternehmen.

Aktuell besteht aber die Gefahr, dass die Bundesregierung das Gutachten als Rechtfertigung nutzt, um die Mittel für die Altschuldenhilfe komplett zu streichen. Und dies würde vor allem vor dem Hintergrund der gerade erfolgten Kürzungen bei der Städtebauförderung einen weiteren Rückschlag für den Stadtumbau Ost bedeuten.

Deshalb plädieren wir dafür, dass die Altschuldenhilfe zunächst fortgesetzt wird, bis ein überarbeitetes Konzept zum Umgang mit der Altschuldenproblematik vorgelegt wird.

Klar ist aber, wir brauchen eine langfristige und nachhaltige Lösung der Altschuldenfrage, denn – und darin sind wir uns so glaube ich auch einig: Die Mittel für diese Hilfe sind endlich.

Vielen Dank!