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Michael Jungclaus zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplan“ und unserem Entschließungsantrag „Windenergie: Planung und Beteiligung stärken.“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste,

einer repräsentativen EMNID-Umfrage aus dem Herbst des vergangenen Jahres zufolge befürworten 93 Prozent der Befragten den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dass sie ausgebaut werden müssen, ist längst nicht mehr strittig.

Das „Wie“ hingegen wird – auch hier – anhaltend intensiv diskutiert.

So war auch der Ausgangspunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs im Kern die Akzeptanz für die Windenergie.

Ich befürchte allerdings, dass die Akzeptanz weniger dadurch hergestellt wird, die Bevölkerungsgrenze für die Teilnahme an der Regionalversammlung von 10.000 auf 5.000 abzusenken. Ebenso wenig durch das Moratorium im § 2c.

Da gibt es wesentlich geeignetere Instrumente: die Servicestelle Windenergie etwa oder die vorgezogene Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wie sie in Schleswig-Holstein praktiziert wird.

Mit dem neuen Gesetz sollen ja im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden:

Die planerische Gestaltung des Landes Brandenburg bei der Windenergie sicherstellen sowie die Mitwirkung kleinerer Kommunen stärken.

Was die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen in den Regionalversammlungen angeht: Aktuell sind Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Regionalversammlung vertreten. Zusätzlich entsenden die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen Regionalräte.

Im vorliegenden Gesetzentwurf ist nun die Absenkung der Grenze auf 5.000 vorgesehen. Nach Aussage der Landesregierung wären drei Viertel der Landesfläche von dieser Regelung gedeckt.

Wir haben über die Fünftausender-Grenze lange und kontrovers diskutiert, vor allem über die Praktikabilität, haben uns aber letztlich gegen eine Grenze ausgesprochen. Um alle Kommunen gleichermaßen zu beteiligen, wollten wir, dass alle Ämter und amtsfreien Gemeinden, auch die unterhalb einer Größe von 5.000 Einwohnern, Mitglied der Regionalversammlung werden.

Und wir sind im Gegensatz zur CDU der Auffassung, dass dies nicht ausschließlich die Hauptverwaltungsbeamten sein müssen

Was die ungesteuerte Errichtung von Windenergieanlagen angeht, so waren wir inhaltlich mit dem Vorschlag der Landesregierung einverstanden, auch wenn wir ihn sprachlich gerne konkretisiert hätten – nun haben aber SPD und Linke aber bereits selbst diese umfangreichen Änderungen am §2c vorgenommen.

Gleiches Gesetz – anderes Thema: Wir hätten die aktuelle Debatte zum Regionalplanungsgesetz gerne auch dazu genutzt, noch andere Anpassungen (jenseits der Windenergie) vorzunehmen. Ein Beispiel sind die integrierten Regionalpläne. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind gemäß Raumordnungsgesetz inzwischen verpflichtet, integrierte Regionalpläne mit Festlegungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur aufzustellen.

Hierzu werden durch den neuen Landesentwicklungsplan umfangreiche Aufträge an alle Regionalen Planungsgemeinschaften erteilt. Diese gehen fachlich und von den Steuerungswirkungen her weit über die in den Teilregionalplänen derzeit ausgewiesenen Windeignungsgebiete hinaus.

Die Ministerin und die Regierungsfraktionen weisen darauf auch des Öfteren hin, aber im Gesetz wird dieser Tatsache wiederum keinerlei Rechnung getragen.

So bleibt nach wie vor der Eindruck: Regionalplanung gleich Windplanung. Das wird daher sicherlich in der kommenden Legislatur nochmal ein Thema werden.

Heute liegt erneut unser Entschließungsantrag zum Thema Ent-Privilegierung der Windenergie vor. Die Einführung der Privilegierung hatte das Ziel, die Energiewende überhaupt zu ermöglichen. Wird die Privilegierung abgeschafft, wäre der Ausbau der Windenergie bei uns niemals zu erreichen.

Im Umweltausschuss des Bundesrates hat der Brandenburger Antrag glücklicherweise keine Mehrheit gefunden. Trotzdem hält die Landesregierung an ihrem Vorhaben fest, die Windenergie zu entprivilegieren.

Wir halten dies für den völlig falschen Weg und bitten daher um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Vielen Dank!