- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!
Das novellierte Raumordnungsgesetz des Bundes ist im Sommer 2009 in Kraft getreten und uns liegt nun der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 16. Februar 2011 vor. Grundsätzlich unterstützen wir eine zügige Umsetzung – aber nicht um jeden Preis. Ein Gesetzesentwurf bedarf der Reflexion durch diejenigen, die hiervon unmittelbar betroffen sind. Wir hatten uns deshalb – leider vergeblich - für eine Anhörung eingesetzt, bei der Regionalplaner, Verbände und der Gemeinde- und Städtebund zu Wort kommen sollten. Die Landesregierung lässt sich über 1 1/2 Jahre Zeit und im Parlament soll das Ganze dann aber in weniger als einem halben Jahr - noch schnell vor der Berliner Wahl - durchgeschoben werden.
Wir bedauern es sehr, dass unser Antrag für eine Anhörung im Hauptausschuss abgelehnt, und somit die Chance vertan wurde, den Gesetzesentwurf in einem partizipativen Prozess zu optimieren und absehbare zukünftige Konflikte zu minimieren.
Auch der Entschließungsantrag der CDU zur Organisation der Regionalplanung fand im Hauptausschuss keine Mehrheit. Dabei hat die bisherige Planungspraxis am Beispiel der Teilregionalpläne Windenergie gezeigt, dass die mangelnde Beteiligung der Gemeinden zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und schließlich zur Aufhebung der Pläne geführt hat. Dies ist sowohl in der Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald als auch in der Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming der Fall gewesen.
Für eine konflikt-ärmere und effektivere Planung bedarf es einer Neuorganisation der Regionalversammlungen. Beispielsweise sollten auch hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern als Regionalräte ein Stimmrecht in den Regionalversammlungen erhalten. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den notwendigen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien erforderlich. Hier hätte die Landesregierung zeigen können, dass es ihr mit der so oft beschworenen Akzeptanz wirklich ernst ist.
Kritisch sehen wir auch das Wegfallen der Möglichkeit für öffentliche Stellen zur Fristverlängerung bei der Erarbeitung von Stellungnahmen. Auch wenn wir das Ansinnen eines beschleunigten Genehmigungsverfahren begrüßen, muss doch unbedingt gewährleistet werden, dass die Beteiligungsrechte dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Und dann das Thema Braunkohle und Sanierungsplanung: Der immer schneller voranschreitende Ausbau der Erneuerbaren Energien hat zur Folge, dass es langfristig im Land Brandenburg keiner neuen Braunkohletagebaue bedarf. Da die Landesregierung jedoch an diesem klimaschädlichen Energieträger festhalten will, hätten wir uns gewünscht, dass sie wenigstens das Rückrat besessen hätte, die Maxime „ohne CCS keine weiteren Braunkohletagebaue" verbindlich im Gesetz zu verankern. Das hätte nach dem monatelangen Rumgeeiere beim Thema CCS dazu beitragen können, dass die Menschen in den betroffenen Gebieten wieder etwas Vertrauen in die Arbeit der Landesregierung gewinnen.
Hierfür wäre es auch hilfreich gewesen, dass alle Gemeinden, die in ihrer Gemarkung von einem Braunkohleplanverfahren oder einer geplanten CO2-Verpressung betroffen sind, Rede- und Stimmrecht im Braunkohleausschuss erhalten. Eine Beteiligung sollte für diejenigen Beratungsgegenstände erfolgen, die die jeweiligen Gemeinden betreffen. Wie bereits im Jahr 2001 umgesetzt, fordern wir außerdem, dass vom Bund oder Land anerkannte Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes mit DREI Mitgliedern im Braunkohleausschuss vertreten sind.
Unter dem Strich muss man leider feststellen: Die Chance für eine modernes Landesplanungsgesetz, das sich an den Anforderungen und Interessen der Betroffenen orientiert wurde vertan, die Gelegenheit einer Anhörung um möglichst viele Interessengruppen einzubinden ausgeschlagen. Aufgrund dieser Mängel werden wir diesem Entwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank