- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!
Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Überzeugung sich unsere Landesregierung über Gerichtsurteile und die Einschätzung erfahrener Verwaltungsrichter hinwegsetzt. Erst vor zwei Wochen hat das Cottbuser Verwaltungsgericht in einem Urteil zum Bau einer Windkraftanlage in Forst den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg erneut für ungültig erklärt.
Doch die Landesregierung hält nach wie vor an ihrer Auffassung fest: unser Landesentwicklungsplan gilt. Ob man das jetzt Realitätsverweigerung nennen soll oder Sturheit, kann vermutlich nur Ministerin Schneider beantworten.
Die letzten Messen sind noch nicht gesungen, man kann aber schwer davon ausgehen, dass die Richter ihrer Linie treu bleiben werden. Und dann haben wir tatsächlich ein nicht unerhebliches Problem. Denn einen Wildwuchs von privilegierten Vorhaben im Außenbereich - Stichwort Windkraftanlagen - möchte bestimmt kaum jemand in diesem Raum.
Ich hoffe, dass Sie, Frau Ministerin Schneider, heute noch ausführen, was Sie für den Fall geplant haben, dass Ihre Heilung des LEP B-B endgültig vor Gericht scheitert.
Auch das sogenannte Beteiligungsverfahren bei der Evaluierung des jetzigen Landesentwicklungsplanes erfüllt nicht die selbstgesteckten Erwartungen.
Um mir ein eigenes Bild von den Antworten zu machen, habe ich Anfang der Woche Akteneinsicht bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung genommen.
Die Antworten der Kreise und Kommunen sind äußerst durchwachsen: Es gibt neben den Ankreuzantworten vereinzelt die eine oder andere ergänzende Zusatzbemerkung, es gibt aber vor allem aber viel Kritik bezüglich der einschränkenden und suggestiven Fragestellungen. Was sich wie ein roter Faden durch die Antworten zieht, ist das Problem der fehlenden Grundzentren und ein oft mangelhaftes Angebot im öffentlichen Personennahverkehr.
Was mich aber am meisten überrascht hat, ist, dass fast alle Ämter die Antworten für ihre Gemeinden per copy&paste gleich mitbeantwortet haben.
Die Antworten auf den Fragebögen wurden in diesen Fällen bei ca. 90% der Fälle einfach nur eins zu eins kopiert.
Und das verfälscht natürlich erheblich ihre Statistik. Von 274 Rückantworten müssten korrekterweise 106 Antworten abgezogen werden. Damit landen wir dann nicht bei einer Rücklaufquote von angeblich über 60 Prozent, sondern bei weit unter 50 Prozent. Und das kann man nun beim besten Willen nicht mehr als breite Beteiligung der kommunalen Familie bezeichnen. Es wäre schön, wenn Sie in Rede darauf kurz eingehen wie sie dieses Schönrechnerei bewerten, Frau Ministerin.
Auf die formalen Gründe, die diesen Antrag so notwendig machen wurde ja nun bereits von den Vorrednern ausgiebig eingegangen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal für den Aspekt unseres gemeinsamen Antrages werben, die thematische Aufgabenverteilung zwischen Landes- und Regionalplanung auf den Prüfstand zu stellen. Es gibt eine sehr interessante Karte aus der Publikation „Raumordnungspolitik in Deutschland und Europa“. Wenn man sich diese anschaut, fällt eines sofort ins Auge: Brandenburg ist bundesweit der einzige weiße Fleck beim Thema integrierte Regionalpläne. Während alle anderen Bundesländer sich der breiten thematischen Vielfalt der Landes- und Regionalplanung bewusst sind, beschäftigen wir uns in Brandenburg dort ausschließlich mit Kiesgruben und Windmühlen.
Regionalplanung sollte sich aber eben nicht nur auf die Pflichtinhalte Windenergieplanung und Rohstoffsicherung beschränken.
Regionalplanung sollte zukünftig auch Festlegungen bei Themen wie Verkehr, Klimaschutz, Infrastruktur, Hochwasserschutz oder Landwirtschaft treffen.
Dass laut Presse die Sicherung landwirtschaftlicher Flächen kürzlich auch vom Kollegen Christoffers in diesem Zusammenhang genannt wurde, macht ja schon mal ein wenig Hoffnung, dass wir die Landes- und Regionalplanung bald tatsächlich auf etwas breitere Füße stellen werden.
Vor allem sollten wir uns aber der Bedeutung und Tragweite von Landesplanung entsprechend als Landtag ernst nehmen und dieses Thema nicht ausschließlich den Heilungsversuchen der Landesregierung überlassen.
Ich bitte sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. Vielen Dank