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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzenwurf der Landesregierung „Brandenburgisches Ingenieurgesetz (BbgIngG)“

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

was lange währt, wird endlich gut – leider hat dieser Satz nicht immer Gültigkeit.

Obwohl wir uns heute nun bereits zum dritten Mal mit dem Ingenieurgesetz beschäftigen, müssen wir feststellen: SPD und Linke haben an ihrer bisherigen Beschlussempfehlung nach der 2. Anhörung nichts Wesentliches geändert, Schade.

Man gewinnt den Eindruck, dass sämtliche nochmals vorgebrachte Änderungsvorschläge der Experten bei Ihnen links rein und rechts wieder rausgegangen sind.

Wir können uns damit nicht zufrieden geben.

Wir haben beispielsweise nach wie vor Bauchschmerzen mit der vorgesehenen Regelung, dass die Landesregierung per Rechtsverordnung Ausbildungsinhalte für Ingenieurinnen und Ingenieure vorgeben kann, damit diese überhaupt die Berufsbezeichnung Ingenieur führen dürfen.

Dass Sie hier zukünftig ein Benehmen mit dem Wissenschaftsministerium vorsehen und die Hochschulen beteiligen wollen ist zwar ein kleiner Fortschritt, springt aber absolut zu kurz. Gemeinsam mit der CDU-Fraktion hatten wir deshalb einen Änderungsantrag vorgelegt, der vorsieht, dass zukünftig ein Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium und dem Infrastrukturausschuss hergestellt werden muss, das Parlament ist sonst nämlich komplett außen vor.

Weitere Kritik gab es an der Beschreibung der Berufsaufgaben von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Gesetz. Die entscheidende Frage ist doch: muss ich Berufsaufgaben von Ingenieuren überhaupt in einem Gesetz definieren? Den Vorschlag, diesen Paragraphen komplett zu streichen oder zumindest auf beratende Ingenieurinnen und Ingenieure zu beschränken, haben Sie ebenfalls nicht umgesetzt. Die jetzt für das Gesetz vorgesehene Formulierung wird der Vielfalt an Ingenieurberufe in keinster Weise gerecht. Besonders der Maschinenbauingenieur wurde in diesem Zusammenhang ja mehrfach genannt.

Und es wurde auch bei der zweiten Anhörung mehr als deutlich, dass dieses Gesetz nach wie vor in die Hochschulautonomie eingreift.

Wieso soll es Aufgabe einer Ingenieurkammer sein, für eine Eintragung in die Ingenieurliste ausländische Abschlüsse zu bewerten und über Ausgleichsmaßnahmen und Eignungsprüfungen zu entscheiden?

Wir jedenfalls wollen nicht zusätzliche Hürden für ausländische Ingenieure schaffen. Unser Anspruch sollte es doch vielmehr sein, gut qualifizierte Menschen schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt integrieren.

Wie ihr Regelungskonstrukt für die Ingenieurinnen und Ingenieure in der Praxis diesem Anspruch gerecht werden wird, bleibt abzuwarten – wir haben da erhebliche Bedenken.

Für uns ist die vorliegende Beschlussempfehlung auch hier nicht zielführend, wir werden sie deshalb ablehnen.

Und noch kurz zur AfD: Erst einmal bin ich dem Abgeordneten Kalbitz dankbar, dass er uns ein Kasperle-Theater á la Königer erspart hat. Den Antrag lehnen wir inhaltlich ab weil er die genannten Probleme nicht löst, und ich frage ich mich auch, warum sie ihre Vorschläge jetzt hier so als Tischvorlage aus dem Hut zaubern.

Wir hatten zu dem Thema ja nun bereits zwei Lesungen, zwei Anhörungen sowie mehrere Beratungen. Dort habe ich keine Vorschläge als Bereicherung der Debatte von Ihnen gehört. Was also denn nun noch? Brauchen wir jetzt zukünftig das Instrument einer vierten Lesung?!

Wenn das ihre sogenannte Alternative zu den von ihnen sogenannten Altparteien ist – dann bin ich gerne Altpartei.

Vielen Dank!