- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,
unsere Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn er enthält leider keinen der wesentlichen Vorschläge, die von den Betroffenen vorgebracht wurden.
Neben vielen wichtigen Punkten wie beispielsweise zum Brandschutz auch, dass Barrierefreiheit nicht nur im öffentlich zugänglichen Teil von Gebäuden sondern ebenfalls auch für die dort Beschäftigten umgesetzt werden soll.
Es ist zwar gut, dass Rot-Rot diesen Punkt nun im Entschließungsantrag aufgreift. Unsere Forderung ist aber, dass diese Regelung nicht nur auf die entsprechenden Gebäude im Eigentum des Landes Brandenburg beschränkt wird. Die öffentliche Hand muss bei dem Thema generell eine Vorbildfunktion übernehmen.
Und hier zieht auch nicht das Kosten-Argument bezüglich der Konnexität. Zum einem wies auch das Bundesumweltministerium zuletzt im Februar 2016 noch einmal darauf hin, dass barrierefreies Bauen nicht zwangsläufig teurer ist. Oftmals ist es dies ohnehin ja nur deshalb weil es Sonderbau ist. Spätestens wenn barrierefrei der Standard ist, wird es also vermutlich teurer nicht-barrierefrei zu bauen.
Zum anderen kam auch in der Anhörung noch einmal der wichtige Hinweis (immerhin vom Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung), dass ein späterer Umbau immer zu wesentlich höheren Kosten führt.
Das scheinen Sie völlig zu ignorieren – vielleicht auch deshalb weil beide Rednerinnen von SPD und LINKE in der Anhörung nicht dabei waren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Deutschland leben 500.000 Menschen mit Behinderungen. Nur neun Prozent davon werden mit ihrer Behinderung geboren; viele Behinderungen entstehen erst im Alter. Und da die meisten Menschen so lange es geht zu Hause leben möchten, müssen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen sicherem und selbstbestimmtem Wohnen zu schaffen.
Diesen Ausgleich schafft die Muster-Wohnformen-Richtlinie. Dass diese Richtlinie, gemäß Entschließungsantrag nun zeitnah verabschiedet werden soll, können wir nur unterstützen.
Jetzt zu dem anderen großen Streitpunkt unserer Beratungen:
Der Objektplaner, der bislang dafür verantwortlich war, ein Bauvorhaben vom Entwurf bis zur Fertigstellung zu überwachen, soll entsprechend der Musterbauordnung nun abgeschafft werden.
Die Anzuhörenden berichteten hierzu fast unisono: Beim Objektplaner handelt es sich um eine bewährte Institution.
Allein im Landkreis Spree-Neiße beispielsweise gab es im Jahr 2015 insgesamt 65 Anträge durch den Objektplaner, Änderungen an Bauten vorzunehmen.
Im Gegensatz dazu meinen Sie und auch die Ministerin: Verbraucherschutz sei durch die Bauordnung nicht berührt. Bauordnungsrecht diene nur der Gefahrenabwehr.
Sie will die Bauherren zukünftig von der Pflicht befreit, einen Objektplaner einzusetzen, der für die rechtskonforme Umsetzung des Bauvorhabens einsteht. Weiterhin soll es keine konkreten Regelungen zur Qualifikation derjenigen geben, die zum Überwachen von Bauvorhaben eingesetzt werden. Scheinbar haben SPD und LINKE selbst auch damit Bauschmerzen – fordern Sie doch in ihrem Entschließungsantrag dazu auf, dass ZITAT „Möglichkeiten der Qualifizierung der am Bau Beteiligten und der Zertifizierung guter Baufirmen geprüft sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität am Bau identifiziert werden.“
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und LINKE, ist nichts anderes als der untaugliche Versuch ihr schlechtes Gewissen für die Abschaffung des qualifizierten Objektplaners zu kompensieren.
Wir fordern, dass die Bauherren mit den Risiken nicht alleine gelassen werden. Baurecht ist auch Verbraucherschutz. Deshalb kommt die Kritik auch nicht ausschließlich von den Berufsverbänden. Der Verband privater Bauherren (die Sie ja angeblich entlasten wollen) sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung des Objektplaners aus, und auch die Bauaufsichten hatte Bedenken bezüglich der geplanten Abschaffung.
Hier wird völlig ohne Not ein bewährtes Instrument für Bausicherheit und Verbraucherschutz abgeschafft.
Abschließend noch etwas zum Verfahren: Für mich ist es völlig unverständlich, wie diese Novelle jetzt durch den Landtag gepeitscht wird, nachdem sie über fünf Jahre im Ministerium herumlag.
Dass es sich bei dem Gesetz um eine LEX BER handelt und deshalb vor der Sommerpause beschlossen werden muss, bestreitet ja inzwischen niemand mehr.
Aber wieso können wir dann nicht das Thema Objektplaner zunächst ausklammern und in der gebotenen Gründlichkeit behandeln?
Stattdessen bringen sie die wenigen Änderungen, die sie haben jetzt kurzfristig als Entschließungsantrag ins Plenum - ohne uns die Möglichkeit zu geben diese ordentlich im zuständigen Fachausschuss zu diskutieren.
Für die Zukunft erwarte ich mir hier einen respektvolleren Umgang mit Betroffenen und Parlament.
Vielen Dank.
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fhsjd
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Der Änderungsantrag wurde...
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