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Michael Jungclaus spricht zum Antrag der CDU-Fraktion „Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen im ÖPNV verbessern“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste,

immer mehr Menschen sind auf Hilfsmittel zur Fortbewegung angewiesen. Und immer mehr Menschen greifen dabei auch auf sogenannte E-Scooter zurück.

Leider ist die Gesetzeslagehier recht unklar und einige Verkehrsverbünde, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, haben die Mitnahme dieser Geräte bereits verboten. Der Grund: Im Gegensatz zu elektrisch betriebenen Rollstühlen würden E-Scooter die Sicherheit in Bus und Bahn gefährden. Sie könnten bei einer einfachen Bremsung umfallen und andere Passagiere verletzen.

Dies geht auch aus einem Gutachten hervor, das der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen in Auftrag gegeben hatte. Auf dieses Gutachten berufen sich nun die Verkehrsbetriebe und ein Verbot reiht sich an das nächste.

In Brandenburg obliegt die Entscheidung bislang dem Betriebspersonal, sprich der Busfahrerin, dem Busfahrer. Sie müssen darüber entscheiden, ob durch die Mitnahme des Scooters eine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.

Das Hauptproblem dabei: Die Ausführungen dieser Geräte sind höchst unterschiedlich und da kann man sich schon fragen: Wie gut geschult muss jemand sein, der innerhalb kürzester Zeit etwa Abmessung und Gewicht so gut einschätzen soll, dass er eine angemessene Entscheidung trifft? Die Verantwortung beim Betriebspersonal ist aus meiner Sicht eine Zumutung. Und für die Nutzer der E-Scooter bedeutet dieser Zustand die Frage: Werde ich dieses Mal mitgenommen oder nicht?

In London beispielsweise werden unterdessen solche Modelle von E-Scootern in Bussen befördert, die nicht leicht kippen und auf den Rollstuhlplatz passen. Dafür haben die Londoner Verkehrsbetriebe eine Liste mit zugelassenen Modelltypen veröffentlicht. Wer ein solches Modell kauft, erhält einen Pass, den er beim Fahrer vorzeigen kann. Alle anderen Modelle müssen draußen bleiben. Das bedeutet dann aber auch, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen beim Kauf schon richtig beraten werden müssten.

Man kann sich jetzt natürlich trefflich darüber streiten ob dieser Antrag nicht etwas zu kleinteilig ist. Letztendlich müssen wir uns ja grundsätzlich stärker mit den Belangen von mobilitätseingeschränkten Menschen beschäftigen. Und da ist dieser Antrag ja nur ein kleiner Teilbereich.

Andererseits hat der Antrag natürlich den Charme, dass er sehr konkret und dadurch auch einfach umsetzbar ist. Wäre das ganze beispielsweise in die eierlegende Wollmilchsau namens Mobilitätsstrategie eingepackt, würde da in den nächsten Jahren wohl nicht viel passieren.

Wir unterstützen daher die Forderung der CDU-Fraktion, die Mitnahme von Rollatoren, E-Scootern und ähnliche auf Landes und Bundesebene zu erleichtern.

Die öffentlichen Verkehrsunternehmen müssen sich auf die Realität einstellen, dass unsere Gesellschaft altert – und dabei unterstützt werden.

Die Öffentlichkeit wiederum sollte stärker dafür sensibilisiert werden, dass letztendlich alle von einem erleichterten Zugang zum ÖPNV profitieren – nicht nur Mobilitätseingeschränkte.

Dem vorliegenden Antrag werden wir zustimmen

Vielen Dank!