- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
kürzlich sah ich eine Brexit-Karikatur, die die aktuelle Lage sehr treffend visualisierte: eine Katze, gekleidet im Union Jack, mauzt kläglich, um nach draußen gelassen zu werden. Eine Person in EU-Farbe öffnet die Tür. Anstatt hinauszutraben, bleibt die Katze unentschlossen vor der geöffneten Tür sitzen und mauzt weiter.
Diejenigen von Ihnen, die eine Katze zu Hause haben, verstehen den Witz bestimmt.
Während Theresa May einen Aufschub des Brexits nicht für sinnvoll hält, hatten EU-freundliche Abgeordnete gestern noch erfolglos versucht, eine Fristverlängerung für den EU-Austritt nach Artikel 50 EU-Vertrag zu erreichen. Dem würde die EU vermutlich sogar zustimmen, wenn es einen Plan gäbe, wie es danach weitergeht.
Die Situation ist extrem verfahren und leider konnte May nachdem das Austrittsabkommen so grandios im britischen Parlament gescheitert ist, auch keinen überzeugenden Plan B vorgelegen. Die Wahrscheinlichkeit für einen ungeregelten, „harten“ Brexit hat sich dadurch massiv erhöht.
Alles bleibt offen und daher ist es folgerichtig, dass die Landesregierung hier diesen Gesetzentwurf vorlegt. Auch wenn er nur für den Fall gilt, dass es zu einem geordneten Brexit kommt.
Denn dann würde sich – dies beinhaltete ja das bereits abgelehnte Austrittsabkommen – eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 anschließen.
In dieser knapp zweijährigen „transition period“, die um ein bzw. zwei Jahre verlängert werden kann, soll das Vereinigte Königreich formal noch wie ein EU-Mitglied behandelt werden – obwohl es kein Mitgliedsstaat mehr ist.
Diese Übergangsphase wird in dem Landesgesetz nun eindeutig geregelt: Wenn in diesen zwei, bzw. drei oder gar vier Jahren in Landesrecht auf die Europäische Union Bezug genommen wird, soll davon immer auch das Vereinigte Königreich erfasst werden. Jedoch mit einer entscheidenden Ausnahme: Dem aktiven und passiven Wahlrecht bei Kommunalwahlen. Bereits Gewählte würden ihr Mandat verlieren.
Gibt es keinen geregelten Brexit und damit auch keine Übergangsfrist, tritt das Brexit-Übergangsgesetz nicht in Kraft. Was dann an seiner Stelle folgt, ist mir auch nach den heutigen Redebeiträgen noch nicht ganz klar.
Im Vergleich zu dem, was ein harter Brexit für den Frieden auf der irischen Insel bedeuten würde – ich will es mir gar nicht ausmalen –, wird sich die Lösungsfindung in Brandenburg vermutlich leicht gestalten. Aber natürlich müssen auch bei uns für diesen Fall alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden.
Was für den ungeregelten Brexit gilt, gilt auch für den Fall, dass der Austrittstermin nochmal nach hinten verschoben wird: Es wird sich eine Lösung in Brandenburg finden lassen. Für richtig problematisch halte ich die, ja nach wie vor mögliche Verschiebung des Austrittstermins vor allem wegen der Europawahl. Politisch ist es eigentlich völlig undenkbar, dass die Briten noch einmal daran teilnehmen. Die Rechtslage ist allerdings wie wir wissen eine andere: Ein Staat, der zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der EU ist, muss an dieser auch teilnehmen. Trotz der komplizierten Folgen, etwa für die Gültigkeit der Wahl der EU-Kommission.
In Brandenburg haben wir darauf wie am Ende die verzwickte Situation im Vereinigten Königreich gelöst recht wenig Einfluss.
Ja, nach aktuellem Stand müssen wir davon ausgehen, dass die britische Katze das Haus der europäischen Staatengemeinschaft am 29. März tatsächlich verlassen wird. Ob es aber tatsächlich dazu kommt ist überhaupt nicht erkennbar. Uns hier bleibt daher nicht viel mehr als:
1. zu hoffen, dass die Beteiligten am Ende doch noch eine vernünftige Lösung finden auch wenn der gestrige Abend hier nicht gerade Mut macht, und
2. uns auf alle Eventualitäten vorzubereiten.
Die Landesregierung tut letzteres mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf.
Wir werden der Überweisung selbstverständlich zustimmen.
Vielen Dank!