- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Grundsätzlich begrüße ich es ja, wenn wir uns hier im Landtag mit der Landesentwicklung befassen. Wenn aber diese elf Zeilen alles sind, was der sogenannten Alternative zu dem Thema einfällt, dann kann ich nur sagen:
Sie tun dem von Ihnen so bezeichneten „fernen Land“ keinen Gefallen!
Auch aus Ihrer Rede wurde nicht ersichtlich, welche ZITAT: „entsprechenden Rahmenbedingungen“ nun ihrer Meinung nach zu schaffen sind.
Und es wäre vermutlich ergiebiger, diese Debatte nach der Vorstellung des überarbeiteten Entwurfs vom Landesentwicklungplan zu führen.
Die zweite Auslegung wird ja erst im Februar 2018 beginnen.
So aber kann ich auch nur erläutern, woran wir diesen zweiten Entwurf messen werden – ohne ihn zu diesem Zeitpunkt Wort für Wort zu kennen.
Vor allem fehlte dem ersten Entwurf eine ausdifferenzierte Strategie für den weiteren Metropolenraum, der nicht so homogen ist, wie die Landesregierung es durch die fehlende Differenzierung suggeriert. Es bedarf jeweils unterschiedlicher Instrumente, die dem jeweils unterschiedlichen Entwicklungsstand gerecht werden.
Wir haben in diesem Zusammenhang immer gebetsmühlenartig unsere Kritik daran wiederholt, dass sich der Entwurf auf die Ausweisung von Ober- und Mittelzentren als Zentrale Orte beschränkt. Grundzentren wird es aber auch im zweiten Entwurf nicht geben, soviel steht schon fest.
Um wenigsten ein klein wenig auf die massive Kritik aus den Regionen einzugehen, bringen die Koalitionsfraktionen die sogenannten „Grundfunktionale Schwerpunkte“ ins Spiel.
Mit solch einem Wortungetüm können Sie ja vielleicht beim Scrabble-Spielen ordentlich punkten – bei den betroffenen Menschen mit Sicherheit nicht.
Diese „Grundfunktionalen Schwerpunkte“ können nämlich nur dann einen Ersatz für Grundzentren darstellen, wenn etwa die Kriterien zur Festlegung und zum Mehrbelastungsausgleich verbessert würden.
Das ist aber noch völlig offen.
Und ob etwa die neuen Mittelzentren (Angermünde, Luckau, Blankenfelde-Mahlow und Hoppegarten) die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum stärken werden, wie Ministerpräsident Woidke es darstellt, sei dahingestellt.
Das Hauptproblem des LEP HR ist und bleibt, dass er sehr stark auf Berlin ausgerichtet ist. Die Kategorisierung ‚Berlin‘, Berliner Umland‘ und ‚weiterer Metropolenraum‘ zeigt ja, wohin die Reise geht.
Das ist auch deshalb schlecht, weil sich diese Berlinzentrierung auch auf die Beziehung zu anderen Großstädten auswirkt, etwa Hamburg, Leipzig oder Stettin, die durch den Fokus auf Berlin aus dem Blick geraten, obwohl sie wiederum für berlinferne, auch ländliche Regionen einen nicht zu unterschätzenden Bezugspunkt darstellen.
Zur Siedlungsentwicklung wurde ja heute bereits viel kritisiert. Doch muss man der Landesregierung hier schon zugutehalten, dass sie sich bewegt hat. Der neue Entwurf sieht etwa eine zusätzliche Verdoppelung der Eigenentwicklung aller Gemeinden vor, ungeachtet der ohnehin unlimitierten Innenentwicklung.
Und ja, der Siedlungsstern sollte nicht zur Debatte stehen.
Voraussetzung für den Bau weiterer Siedlungen entlang der Schienentrassen muss aber der tatsächliche und nicht nur der geplante Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs sein.
Denn eines ist klar: Wenn immer mehr Menschen entlang der Schienentrassen leben, werden auch die Nutzerzahlen im SPNV rasant steigen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang sind die innerregionalen Verkehrsverknüpfungen, also die Verbindungen zwischen den Achsen.
Diese geraten leider durch den Fokus auf den Siedlungsstern größtenteils aus dem Blick. Meine Kritik bezieht sich darauf, dass Pendlerbewegungen vorrangig im Bezugsraum Berlin betrachtet und solche innerhalb Brandenburgs vernachlässigt werden.
Wo es keine Schienenverbindungen mehr gibt, muss daher mit landesbedeutsamen Buslinien kompensiert werden. Aber auch bei dieser Forderung von uns sträubt sich die Landesregierung ohne ein entsprechendes eigenes Konzept zu haben.
Noch kurz zu einer anderen langjährigen Forderung. Die Regionalplanungen könen viel mehr als Standorte für Windenergie und Kiesgruben auszuweisen. Sie sollten beispielsweise auch Flächen für den Hochwasserschutz, klimaadaptierten Waldumbau oder Ackerbau festlegen. Dafür müssten sie aber durch entsprechende Vorgaben und auch personell in die Lage versetzt werden, landesweit integrierte Regionalpläne zu erarbeiten.
Es kann nicht sein, dass wir - wie in Mühlberg - Ackerflächen mit höchsten Bodenpunkten für den Kiesabbau opfern.
Auch das muss ein nachhaltiger und verantwortungsvoller Landesentwicklungsplan für Brandenburg lösen. Vielen Dank!