– Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Das Dauerthema auch dieser Legislaturperiode ist die Unterfinanzierung der Hochschulen. Brandenburg liegt bei den Universitäten knapp 14 % unter dem Bundesdurchschnitt. So war denn die Entscheidung des Bundes, die BAföG-Mittel vollständig zu übernehmen, auch ein Lichtblick und Anlass zur Hoffnung, die schlechte Ausstattung insbesondere der Brandenburger Universitäten könne sich endlich bessern, wenn Brandenburg die frei gewordenen 37 Mio. jährlich an die Hochschulen weiter gibt. Das ist leider nur zu einem kleinen Teil passiert. Wegen sinkender Studierendenzahlen müssen die Hochschulen parallel mit sinkenden Hochschulpaktmitteln auskommen, so dass im Effekt wenig Positives bleibt.
Ja, es gibt nun auch Steigerungen im Hochschulbudget. Diese sind jedoch gebunden an zusätzliche Aufgaben, wie duale Studiengänge, Vernetzung mit der Wirtschaft und familienfreundliche Studiengänge. Richtig fit machen Sie die Hochschulen dadurch nicht. Sie kranken immer noch an einer schlechten Grundfinanzierung, obwohl sie Hervorragendes damit leisten. Diese Grundfinanzierung ist aber enorm wichtig: um einerseits Kofinanzierungen leisten zu können und sich nicht durch gewonnene Drittmittelanträge selbst zu strangulieren und andererseits, um eigene Schwerpunktsetzungen vornehmen zu können. Dafür brauche ich im Hochschulsystem freie Mittel, durch Kürzungen an anderen Stellen geht das nicht. So hören wir auch im Ausschuss, wo wir uns gerade die Hochschulentwicklungspläne vorstellen lassen, dass genau hier die Schwierigkeiten liegen. Es wird mehr Freiheit bei den Finanzen gefordert, um das eigene Potential besser ausschöpfen zu können.
Einher damit geht auch (fast mantramäßig) immer die Forderung nach mehr Autonomie: Mikrosteuerung reduzieren (gerade haben wir bei der Hochschulprüfungsverordnung gesehen, dass die Mindestlänge der Prüfungen in Minuten angegeben wird!), Bauherrenschaft übertragen (damit nach den aktuellsten Standards gebaut werden kann und nicht nach den gesetzlich vorgeschriebenen. Diese sind zwar billiger, aber die Rechnung kommt dann mit den Betriebskosten!), Studiengangsgenehmigung abschaffen (eine Hochschule muss mit der Zeit gehen können anstatt auf die Genehmigung des Ministeriums zu warten. Auch hat sich die interne und externe Qualitätssicherung dermaßen erhöht, dass Fehlplanungen kaum noch vorkommen können).
Ein weiteres Finanzthema ist die prekäre Beschäftigung im Wissenschaftsbereich. Durch den Einsatz kurzfristig Beschäftigter als Feuerwehr zum kurzfristigen Lastenausgleich an den Brandenburger Hochschulen lösen die Hochschulen zwar die Engpässe bei Seminaren und Vorlesungen, dauerhafte Strukturen werden dadurch aber nicht geschaffen. Viele voll qualifizierte Absolventinnen und Absolventen werden auf Honorarbasis als Lehrbeauftragte oder mit kurzfristigen unterbezahlten Kettenverträgen als Hilfskräfte eingesetzt. Das gibt dem wissenschaftlichen Nachwuchs keine Perspektive!
Dazu gehören auch die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten, zu deren Verbesserung sich die Koalition immerhin im Koalitionsvertrag bekannt hat. Wir warten aber nun seit 6 Jahren darauf, dass die studentischen Beschäftigten in den TV-L integriert werden, und damit Kündigungsschutz erhalten und vernünftige Vertragslaufzeiten - von einer angemessenen Bezahlung ganz zu schweigen. Studentische Beschäftigte in Brandenburg bekommen 30% weniger Gehalt als die in Berlin. Die Unterausstattung des brandenburgischen Hochschulsystems wird so auf den Schultern der Schwächsten, der Studierenden, der MitarbeiterInnen und der prekären Hilfskräfte und Lehrbeauftragten ausgetragen.
Ja, zugegeben, es gibt einige Lichtblicke, wie der Beschluss des Senats der Uni Potsdam für Mindestvertragslaufzeiten. Die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen ist und bleibt die größte Herausforderung für die brandenburgische Hochschulpolitik. Unsere Hochschulen brauchen deutlich mehr Geld, um bei den wichtigsten Indikatoren, wie den Ausgaben pro Studierenden oder Ausgaben im Verhältnis zum BIP den Anschluss an die anderen Bundesländer zu halten. Und dafür sind Sie verantwortlich!
Für Kultur gibt es Aufstockungen im Haushalt: 2,2 Mio mehr für Theater und Orchester, 1,6 Mio mehr für Kultureinrichtungen wie Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und das Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte. Das ist natürlich erfreulich – zumal Tarifanpassungen auch in diesen Häusern schon lange fällig waren. Kulturelle Bildung steht ja am Freitag nochmal ausführlcher auf der Tagesordnung. Umfasst viele Bereiche. Dennoch ist im Kulturbereich viel zu tun: die Diskussion über eine Stiftung der Kultureinrichtungen in Frankfurt (Oder) und Cottbus, der Fonds für kulturelle Bildung – der schon längst da sein sollte, die Aufwüchse bei den Kunst- und Musikschulen. All dies bleibt offen und ist im Haushalt auch nicht monetär unterfüttert.
Kulturdenkmäler machen unser Land unverwechselbar und Geschichte sichtbar. Sie prägen die Ortsbilder und schaffen damit regionale Identität für die Einheimischen und Attraktion für Besucherinnen und Besucher. Wenige Gebäude aus den letzten Jahrzehnten (unseren Landtag mal ausgenommen) dürfen als Grund dafür gelten, dass Touristen aus dem In- und Ausland nach Brandenburg kommen. Denkmäler sind nicht nur eine Augenweide für uns, sondern auch ein Wirtschaftsfaktor. Das Land engagiert sich in der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und im Rahmen des Bundesprogramms zur Förderung national bedeutender Kulturdenkmäler. Das ist ein etabliertes Programm, über das z.B. der Brandenburger Dom gefördert wurde und jetzt die Rennbahn Hoppegarten. Das Land stellt zur erforderlichen hälftigen Kofinanzierung dafür jährlich etwa eine Million zu Verfügung. Daneben gibt es ein weiteres Bundesprogramm, das „Sonderinvestitionsprogramm für besondere Maßnahmen“, das von Brandenburger Seite nicht kofinanziert wird – entgegen der Äußerung des Finanzministers Görke zur ersten Haushaltslesung, alle Bundesprogramme könnten jetzt kofinanziert werden.
Wenn es auch aus verschiedenen weiteren Richtungen Fördermöglichkeiten gibt, so haben es doch Denkmale außerhalb der Förderkulissen und ohne konkreten Nutzungsplan sehr schwer in Brandenburg. Nachdem das Land seit 2003 im Gegensatz zu anderen Bundesländern kein eigenes Programm zur Finanzierung des Substanzerhaltes hatte, ist die Einstellung von 250.000 € in 2015 und 500.000 in 2016 natürlich eine gute Nachricht und Bestätigung unserer Bemühungen im letzten Jahr – zumindest dann, wenn in den folgenden Jahren mit einer Verstetigung gerechnet werden kann. Aber trotz dieses nun nicht mehr nur mit einer Null gefüllten Haushaltstitels darf die Stiftungsfrage nicht ad acta gelegt werden. Wer privates Geld einwerben will, muss für Zustifter attraktiv sein, das zeigen die Erfahrungen aus anderen Bundesländern.
Sie sehen, der Baustellen gibt es noch viele ...
Unsere Änderungsanträge zum Herunterladen
>> Zuweisungen für laufende Zwecke an die Wirtschaftspläne der Hochschulen (pdf-Datei)
>> Fördermaßnahmen im Bereich der Denkmalhilfe (pdf-Datei)
Unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt.