>> Antrag: Außerschulische Lernorte erhalten! (pdf-Datei)
- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Auch wenn wir über dieses Thema hier schon öfter debattiert haben, möchten ich trotzdem nochmal vorweg stellen, wie wichtig außerschulische Lernorte sind: Gerade uns als Abgeordneten müsste das klar sein: Wir nehmen unser Wissen nicht in erster Linie aus den Plenardebatten. Da bleibt doch – sind wir mal ehrlich! – relativ wenig hängen. Nein, auch wir lernen in erster Linie durch Besuche vor Ort, durch die Diskussionen mit Insidern, dadurch, dass wir die Möglichkeit haben, die Dinge real zu sehen, anzufassen, zu riechen und zu schmecken. Das sind auch für uns die Lernsituationen, die sich einprägen!
Dass der neue Rahmenlehrplan ein klares Bekenntnis zu außerschulischen Lernorten formuliert, begrüßen wir. Auch insgesamt gestehe ich gerne zu: Die Landesregierung hat sich bewegt. Dass die abgeordneten Lehrkräfte mal so eben in die Schulen zurück beordert werden, wie das letztes Jahr passiert ist, geht so einfach nicht mehr! Damit den Mangel an Lehrkräften beheben zu wollen, ist pädägogisch kurzsichtig und setzt an der falschen Stelle an – zumal diese Landesregierung ja sehenden Auges auf den Lehrermangel zugesteuert hat! Hätten Sie in der letzten Legislaturperiode mehr Lehrkräfte eingestellt, wäre die Situation jetzt anders. Das haben Sie immer gewusst und trotzdem haben Sie die Hände in den Schoß gelegt!
Wenn wir uns jetzt enthalten, dann machen wir unsere Kritik insbesondere an drei Punkten fest:
Erstens sehen wir keinen Grund, den Vorrang des Unterrichtes in der Schule gegenüber den außerschulischen Lernorten festzuschreiben. Zweitens brauchen wir eine Grundhaltung, die für die Zukunft auch eine Ausweitung des außerschulischen Unterrichtes ermöglicht. Und drittens, last not least, werden mit der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung nicht einmal die Gedenkstättenpädagog*innen für die Zukunft festgeschrieben – obwohl der Abschlussbericht der Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (5/1) ausdrücklich empfiehlt, „die Möglichkeit der Abordnung zusätzlicher Gedenkstättenlehrerinnen und –lehrer ... zu prüfen.“ (ebda, S. 322), und obwohl der Bildungsausschuss sich bereits im Juni 2015 einstimmig für die Beibehaltung der Abordnung von Lehrkräften an Gedenkstätten ausgesprochen hat. Das jetzt in Frage zu stellen, halten wir nicht für verantwortlich!
Die Qualität schulischen Unterrichts macht sich nicht daran fest, die Mauern des Gebäudes nicht zu verlassen. Dafür werden wir uns auch weiter einsetzen!