Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste!
So einen schönen, einfachen und glücklich machenden Gesetzentwurf habe ich in meiner Zeit als Politikerin hier im Land äußerst selten erlebt. Hier geht es jetzt um insgesamt 3,1 Millionen Euro zusätzlich für die Bereiche Sport sowie Kunst- und Musikschulen und um die Einlösung von zwei Versprechen.
Die Kunst- und Musikschulen bekommen 2,1 Millionen Euro mehr, und das - es ist schon erwähnt worden - hat vier Volksinitiativen bedurft.
Die Kunst- und Musikschulen bekommen 1,2 Millionen Euro mehr, und das hat vier Volksinitiativen gedauert. Die Mittel für die Musikschulen wurden 2003 von 3,3 auf 2,6 Millionen Euro gekürzt. Seitdem sind die Schülerzahlen um ein Viertel gestiegen, die Personalkosten um mehr als die Hälfte. Trotzdem verblieb die Landesförderung auf dem Niveau von 2003. Der Landesanteil an den Gesamtkosten der Einrichtungen lag vor der Kürzung bei 15 % und ist dann auf 9 % geschrumpft. Jahrelang haben die Kunst- und Musikschulen - erst die Musik-, dann auch die Kunstschulen - damit leben müssen, und im Vergleich der Bundesländer - es gibt eine Untersuchung von 2003 - lagen wir mit 2,40 Euro pro Kopf auf dem letzten Platz, und Sachsen hat im Vergleich dazu mit 7,24 Euro pro Kopf in Kunst- und Musikschulen investiert.
Viele von Ihnen werden sich an die Debatten erinnern, die wir hier dazu geführt haben. Insofern: Jetzt gibt es ein wirkliches Ende. Die Mittel sind dringend erforderlich. Sie sind auch deshalb dringend erforderlich, um den Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Haushalten bei der Teilnahme an Kunst- und Musikschulen zu steigern.
Aber es gibt ein Versprechen, das in der Debatte noch nicht erwähnt wurde. Es ist noch offen geblieben. Der Landtag hat die Landesregierung gebeten, zu prüfen, ob nicht das Förderprogramm „Musische Bildung für alle" in das Kunst- und Musikschulgesetz mit aufgenommen werden könnte. Im aktuellen Haushaltsentwurf steht es weiterhin als Förderprogramm, aber im Gesetzentwurf wird die Aufnahme nicht nachvollzogen. Ich fände es interessant, zu hören, ob das schon eine Antwort auf den Prüfauftrag ist oder ob die Kunst- und Musikschulen doch noch darauf hoffen können, dass es, was die Kontinuität der Mittel betrifft, eine Erleichterung geben wird. Diese Frage ist offen.
Zur Sportförderung: Klar, wir stimmen der 17. Million für den Sport zu, und wir begrüßen es auch, wie der Landessportbund diese Mittel verwenden will. Die im Landessportbund zusammengeschlossenen Vereine leisten Großes - das wissen wir - für Jung und Alt in Stadt und Land und nicht zuletzt bei der Integration von Geflüchteten.
Gestern - einige von Ihnen haben es miterlebt - fand hier die Verleihung der Freiwilligenpässe des Landessportbundes statt. Dabei ist auch noch einmal deutlich geworden, mit wie viel Elan und Engagement sich Jugendliche in den verschiedenen Sportvereinen beteiligen. Schön, wenn es noch mehr sein könnten.
Da das Gesetz über die Sportförderung aber aus dem Jahr 1992 stammt und seit-dem, abgesehen von Veränderungen in der Höhe, quasi unverändert geblieben ist, würden wir gern anregen, dieses Gesetz im Laufe der nächsten Zeit einmal zu evaluieren. Wir würden gern einmal einen Blick darauf werfen und sehen, ob wir den fest-geschriebenen Grundsätzen einer ausgewogenen Förderung von Spitzen- und Breitensport und der Einbeziehung der Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern, von Senioren und Menschen mit Behinderung vielleicht noch besser Rechnung tragen können, als dies heute schon geschieht. Es gibt ja in anderen Bundesländern auch Sportfördergesetze. Auch dahin könnten wir einmal einen Blick werfen. Ich meine, wir sollten diese Anregungen mit in die Debatte hineinnehmen. Wir wissen, dass es jetzt damit in den Ausschuss geht. Als Vorsitzende des AWFK finde ich es besonders erfreulich, über solch schöne Gesetze diskutieren zu können.
(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)