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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Kindertagesstättenanpassungsgesetz“ 2. Lesung

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Das hier vorliegende Gesetz mit dem sperrigen Titel, mit dem sich kein Literaturpreis gewinnen lässt, ist Folge einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes und kostet die Landesregierung (in der ersten Version, ohne die zusätzlichen Hortkosten und den erweiterten Rechtsanspruch!) nach eigenen Aussagen für dieses Jahr etwa 9,36 Mio € - obwohl dies leider nirgends im Gesetzentwurf vermerkt ist. Ob damit ein kleiner Beitrag zu mehr Qualität erreicht werden kann, hängt davon ab, welches Geld auch tatsächlich bei den Trägern ankommt.

Abgesehen von der Anpassung bei der Finanzierung enthält das Kita-Anpassungsgesetz eine Regelung zu Kommunikationshilfen für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderung, die zu begrüßen ist. Von einer Barrierefreiheit für Eltern mit Behinderungen sind wir damit aber noch weit entfernt.

Selbstverständlich begrüßen wir auch die Gesetzesänderungen, die zum Ziel haben, Grundschulkindern mit Behinderung den Hortbesuch zu erleichtern und endlich klare Regeln für die Übernahme der Kosten aufzustellen. Nachdem die zuständigen Ministerien schon vor Monaten, gefühlten Jahren, eine Klärung versprochen haben, ist dieser Schritt längst überfällig. Dass betroffene Eltern – wie in Oberhavel – sich jetzt um die Bezahlung der Mittagsbetreuung streiten müssen, ist nur noch als entwürdigend zu bezeichnen!

Die große Frage im Zusammenhang mit diesem Gesetz aber ist, was bei den Trägern ankommt, bzw. wie die Zuschussbemessung zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem jeweiligen Einrichtungsträger organisiert bzw. inwieweit die tatsächlich dem Träger entstandenen Kosten angerechnet werden und nicht nur Durchschnittssätze. Die im Gesetz definierte ‚Erforderlichkeit der Personalkosten’ berücksichtigt nach den Befürchtungen der Träger nicht die differenzierten Anforderungen und nicht das erstrebenswerte hohe Qualifizierungsniveau z.B. für Sprachförderung und z.B. für Inklusion. Die Träger befürchten eine landesweite Normierungswirkung für die Anerkennung der Personalkosten in S 6, Entwicklungsstufe 5 und fordern, die Anerkennung ggf. höherer Personalkosten im Gesetz eindeutig zu verankern. Nur so ist dem erhöhten Qualifizierungsanspruch Rechnung zu tragen und nur so erreichen wir, dass Teams mit hohem Durchschnittsalter auch auskömmlich refinanziert werden können und nicht durch die kalte Küche ein Diskriminierungstatbestand geschaffen wird.

Um diesen Unsicherheiten wenigstens ein Stück weit Rechnung zu tragen, ohne mit den Anforderungen der Konnexität zu kollidieren, schlagen wir in unserem Entschließungsantrag vor, eine Handlungsempfehlung zu erarbeiten, die den örtlichen Trägern der Jugendhilfe den Hinweis gibt, dass es sich nach der Intention des Gesetzgebers bei der jetzt verankerten Vergütungshöhe nicht um eine maximal zu erstattende Summe handelt, sondern um eine Durchschnittsgröße. Wenn bestimmte Tätigkeitsmerkmale zu höheren Eingruppierungsstufen führen, dann ist es im Sinne des Gesetzgebers, dass diese auch erstattet werden. Das wäre das Mindeste an Unterstützung, was wir den Trägern bieten sollten.

Abschließend muss auch hier wieder gesagt werden, dass wir als Oppositionsfraktionen in der Anhörung deutlich unterstützt wurden in unserem immer wieder vorgetragenen Anliegen, endlich die Rahmenbedingungen zu verbessern, wie den Betreuungsschlüssel und die Leitungsfreistellung. Davor versperrt diese Regierung Augen und Ohren und daran ändert auch dieses Gesetz nichts. Das sind die wahren Baustellen, hier gibt es den politischen Handlungsbedarf, aber hier bewegt sich diese Landesregierung leider um kein Jota.

>> Zum Entschließungsantrag als PDF-Datei