- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Das ist alles in Ordnung, was die Koalition hier beantragt: Den möglichen Erhalt von Mausoleen begrüßen wir natürlich, das ist ein Beitrag zum Denkmalschutz durch vernünftige Weiter- bzw. Nachnutzung!
Aber wir wundern uns über die Perspektive: Wenn es auch ein denkmalpflegerisches Anliegen gewesen ist, das hier den Anstoß zur Novellierung der Bestattungsordnung gibt, dann ist es doch sinnvoll, darüber nachzudenken, was wir eigentlich von der Bestattungsordnung wollen - denn um die geht es in diesem Antrag – und welche weiteren Punkte vielleicht in die Novelle einfließen sollten? Warum findet das hier nicht statt?
Aus grüner Sicht muss eine moderne Bestattungsordnung religiöse Vielfalt und individuelle Bedürfnisse anerkennen. Das bedeutet:
Für muslimische Bestattungen reicht nicht die hier vorgeschlagene Aufhebung der Sargpflicht, sondern auch die Frage des frühest möglichen Bestattungstermines sollte in die Diskussion aufgenommen werden und die Schaffung von Möglichkeiten für rituelle Leichenwaschungen. Eine mögliche Bestattung innerhalb der jetzt gebotenen 48 Stunden käme nicht nur Muslimen, sondern auch Juden entgegen.
Drittens sollte im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovelle auch nochmal diskutiert werden, ob die Bestattungsregelungen für Früh- und Fehlgeburten angemessen sind. Wir halten insbesondere die 1.000 g-Grenze bei der Bestattungspflicht für zu hoch und wünschen uns klare Bestattungsregelungen anstatt „hygienisch einwandfreier Entsorgung“. Die sogenannten Sternenkinder mit geringerem Gewicht könnten dann unter würdigen Bedingungen gemeinsam bestattet werden. Dies ist bereits in mindestens der Hälfte aller Bundesländer Gesetz. Eine untergesetzliche Regelung zur Aufklärung der Eltern über ihr Bestattungsrecht würden wir begrüßen.
Das nur als Anstoß, über den Gesetzentwurf werden wir dann ja zu gegebener Zeit noch diskutieren.