- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Klar, die Kinder an der selben Schule zu haben, ist ein Riesenvorteil – zumal die Kleineren, im Grundschulalter, wenn das ganze Leben noch so ein Minutenpuzzle zwischen Kindern, Arbeit, Kochen, Waschen usw. ist.
Das werden die allermeisten Schulleiter*innen auch so sehen und Geschwisterkinder bei der Einschulung bevorzugen. Zumal das auch für die Schulen von Vorteil ist: Das elterliche Engagement ist natürlich größer, wenn es nicht auf verschiedene Schulen aufgeteilt werden muss.
Und ich finde es grundsätzlich richtig, dass Kinder die dem Wohnort nächste Schule besuchen können. Genau diese Grundregel könnte der Gesetzentwurf aber einschränken. Denn knifflig wird es ja nur, wenn zu wenig Plätze an der gewünschten Grundschule zur Verfügung stehen. Und da hilft dann der Antrag auch nicht wirklich weiter, denn die vorgeschlagene Regelung greift ja nur, wenn noch Plätze frei sind. Der Platzmangel allerdings wird auch heute in den meisten Fällen der Grund für eine Ablehnung sein.
Wird ein Geschwisterkind bevorzugt, obwohl es nicht aus dem Einzugsbereich kommt, könnte das Eltern mit nur einem Kind benachteiligen. Und was wäre gar mit mobilitätseingeschränkten Kindern, die nicht unter den Geschwisterbonus fallen?
Oder: Wenn ich drei Kinder habe, das Älteste einschule, aber an der dem Wohnort nächsten Schule keinen Platz bekomme, weil dort ein Geschwisterkind, das weiter weg wohnt, Vorrang hat, dann blüht mir, meine drei Kinder, wenn ich sie nicht alle an eine entferntere Schule geben will, auch an unterschiedlichen Schulen zu haben. Auch das wäre eine besondere Härte.
Schon jetzt kann das Schulamt den Besuch einer anderen als der eigentlich zuständigen Schule gestatten, wenn (u.a.) soziale Gründe vorliegen. Dass die Geschwisterschaft auch einer dieser sozialen Gründe ist, das regelt schon die Grundschulverordnung. Damit ergäbe sich gar kein Anlass zur Gesetzesänderung.
Und was sagen die Fallzahlen? - In den erfassten drei Jahren sind es (laut der Kleinen Anfrage Drs. 9364) brandenburgweit 229, 215 und 255 Kinder oder Jugendliche (sic!), deren Antrag auf Einschulung in eine andere als die zuständige Schule tatsächlich abgelehnt wurde. Wohlgemerkt: Bei dieser Zahl kann es sich auch um Berufsschulpflichtige handeln (die werden nämlich mit dem selben Paragraphen erfasst) oder auch Grundschüler*innen, deren Eltern aus einem völlig anderen Grund als dem hier diskutierten die Aufnahme in eine andere Schule beantragt haben. Darüber gibt die Kleine Anfrage keinerlei Auskunft. - Geben diese Zahlen also wirklich Anlass zur Sorge?
Ich weiß nicht einmal, ob der hier vorgelegte Gesetzentwurf theoretisch etwas ändern würde. In der praktischen Umsetzung höchstwahrscheinlich nicht. Er spielt also mit Hoffnungen, die in der Realität dann auch nicht erfüllt würden. Und selbst wenn die Praxis sich änderte, bin ich von dem Sinn nicht überzeugt. Gerne würde ich mir im Ausschuss dazu die Meinung von Experten anhören. Da es dazu wohl nicht kommen wird, bleibt’s bei einer Enthaltung.