- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
In der ersten Lesung hatte ich diesen Gesetzentwurf noch mit einem Trockenstrauß verglichen, wegen der ungewöhnlich langen Verweildauer im Kabinett. Schöne Blumen, ja, wir waren uns einig, dass Vieles in diesem Gesetzentwurf richtig und wichtig ist. Zwei Blumen allerdings fehlen, eine ist offensichtlich beim Kabinett herausgebröselt, und eine weitere kommt reichlich spät.
Spät kommt die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, wodurch nun endlich auch Studierende in den Personalräten vertreten werden können. Danach habe ich bereits Anfang 2017 hier im Plenum im Rahmen einer mündlichen Anfrage gefragt und zur Antwort erhalten, es sei beabsichtigt, das für die Wahlen Anfang 2018 zu ändern. Daraus ist leider nichts geworden und damit sind die Studierenden weitere 4 Jahre – nämlich bis 2022 – ohne Vertretung in den Personalräten. Das ist schon sehr ärgerlich.
Und zweierlei fehlt:
Erstens, die Abschaffung der Rückmeldegebühren. Ich verstehe es überhaupt nicht, warum dieses Vorhaben, welches im Koalitionsvertrag verankert ist, so lange dauert. Das Bundesverfassungsgericht hat nun endlich ausgeurteilt, dass die Erhebung der damaligen Rückmeldegebühren verfassungswidrig war. Für uns Bündnisgrüne waren und sind sie schon immer versteckte Studiengebühren, da die Leistung, die damit „erkauft“ wird, zu jeder Hochschule dazugehört. Es ist kein spezieller Service, der hier in Brandenburg extra vergütet werden müsste. Wir fordern schon seit der Einführung die Abschaffung und haben dies nun auch im Ausschuss als Änderungsantrag eingebracht. Leider konnten sich die Koalitionsfraktionen nur auf die salomonische Formel „Verhandlungen im Rahmen des Doppelhaushalt 2019/2020“ verständigen. Wir sind gespannt, wie die Koalition sich hier verhält.
Den zweiten Punkt habe ich schon in der ersten Lesung angesprochen: Die Kreditaufnahmemöglichkeit für die Studentenwerke, das Blümchen, das im Kabinett aus dem Strauß herausgebröselt ist.
In manchen Landesteilen haben wir ein massives Problem mit studentischem Wohnraum. In Frankfurt z.B. gibt es günstigen Wohnraum, da ist die Versorgungsquote gut. Anders sieht es z.B. in Potsdam aus, wo nur etwa 9 von hundert Interessierten Plätze angeboten werden können. Und wie das mit dem freien Wohnungsmarkt in Potsdam aussieht, wissen wir alle.
Im Referentenentwurf hießt es noch: „Die Studentenwerke haben die hochschulgesetzliche Aufgabe, studentischen Wohnraum zu schaffen. Diesbezüglich besteht ein erheblicher Handlungsbedarf.“ Leider hat das Kabinett diese Passage aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Offensichtlich ist das Finanzministerium dagegen. Martina Trauth, die OB-Kandidatin der Linken in Potsdam dagegen schimpft: „Es kann nicht sein, dass Potsdam angesichts seines Wohnungsmarktes deutlich unter dem Durchschnitt der Anzahl der Wohnheimplätze ist.“ – Naja, wir kennen das Spielchen.
Dass Studentenwerke Kredit aufnehmen, um studentischen Wohnraum zu schaffen, ist bundesweit Usus. Und in der vorgeschlagenen Änderung ist sogar ein Erlaubnisvorbehalt für die oberste Landesbehörde eingebaut. Hier kann also kein Studentenwerk so einfach Geld am Kapitalmarkt verzocken.
Trotz dieser Leerstellen und späten Einsichten: Mit ein bisschen Ärger werden dem bunten Strauß trotzdem zustimmen!