>> Antrag: „Kinderrechte ins Grundgesetz“ (pdf-Datei)
- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Kinder sind auch Menschen, keine Objekte, wie sie das Grundgesetz derzeit sieht, und sie haben natürlich Rechte! Deswegen ist der Antrag der Koalitionsfraktionen gut und richtig und wir als BündnisGrüne tragen ihn gerne mit. Wir haben schon immer verfochten, dass die Kinderrechte in das Grundgesetz gehören.
Wenn man sich die Ergebnisse von Unterrichtseinheiten zur UN –Kinderrechtskonvention in Grundschulen ansieht, dann ist es absolut erstaunlich, wie klar und eindeutig sich Kinder für ihre Rechte engagieren und sich damit auseinandersetzen. Den Kindern ist es wichtig, gehört zu werden, ernst genommen zu werden und für ihren Standpunkt einstehen zu können.
Unser Grundgesetz hinkt aber in punkto Kinderrechten ganz erheblich der Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts hinterher. Demnach sind Kinder selbst Träger subjektiver Rechte sowie Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Urteil von 1968 so dargelegt. Ebenso wie, dass das Kindeswohl „die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung“ zu sein habe.
Auf Bundesebene ist die Lage durch die Ablehnung der CDU nicht einfach. Unsere Bundestagsfraktion, die SPD, die Linke und sogar die CSU wollen die Einführung. Hier taktisch klug zu agieren, um das Ziel zu erreichen, dürfte nicht leicht sein. Für den Bundestagswahlkampf kann ich nur schon einmal sagen, dass in unserem Bundestagswahlprogramm die Einführung der Kinderrechte in das Grundgesetz enthalten sein wird.
Ein bisschen muss ich aber Wasser in den Wein gießen, liebe KollegInnen von SPD und LINKER: Sie sind schon ein bisschen doppelzüngig! Es ist einfach, auf Bundesebene die Einführung der Kinderrechte in das Grundgesetz zu fordern. Wenn aber konkret die Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kinder und Jugendlichen in den Kommunen von uns gefordert wird, dann zaudern Sie und lehnen ab. Wir warten immer noch darauf, dass im Zuge der Änderung der Kommunalverfassung endlich die Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt wird und Kinder und Jugendliche altersgerecht an Entscheidungen beteiligt werden, die sie betreffen!
Also bitteschön nicht nur Appelle und abstrakte Forderungen an das Grundgesetz, sondern auch konkretes Handeln vor Ort!
Auch wenn – und vielleicht auch gerade weil - der konkret dem Bundesrat vorliegende Antrag aus NRW jetzt wohl vom Diskontinuitätsprinzip geschluckt wird: Vielen Dank für den Anstoß, das Thema gleich erneut auf die Tagesordnung zu setzen!
>> Antrag: „Kinderrechte ins Grundgesetz“ (pdf-Datei)
Unser Antrag wurde angenommen.