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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Fünftes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes“

>> Änderungsantrag zum Fünften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes (pdf-Datei)

[Anrede]

Vorweg: Wir werden uns zu diesem Gesetz enthalten. Wir begrüßen zwar die Änderungen samt und sonders, aber der entscheidende Punkt für uns ist, dass entscheidende Weichen bei der Inklusion nicht gestellt werden. Deswegen bringen wir dazu auch unseren Änderungsantrag noch einmal hier im Plenum ein. Ja, wir unterstützen auch das Konzept der Landesregierung zum „Gemeinsamen Lernen in der Schule“. Die schrittweise Einführung der Inklusion nach freiwilliger Beantragung durch die Schulen halten wir für den absolut richtigen Weg. Alles kann mit, aber nichts gegen diejenigen gemacht werden, die solche umfassenden Veränderungen ausführen und leben müssen.

Aber in der Anhörung ist sehr deutlich geworden, dass der Gesetzentwurf leider weit hinter die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, weit hinter die Vorschläge der Monitoring Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie weit hinter die Empfehlungen unseres Beirats „Inklusive Bildung“ zurückfällt. Die Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen werden im Brandenburgischen Schulgesetz weiterhin nicht verankert. Während die Empfehlungen unseres Beirats „Inklusive Bildung“ in anderen Bundesländern sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen wurden, sind sie in Brandenburg in der großen Schublade verschwunden. Dabei ist gute Schule ohne Inklusion ebenso wenig sinnvoll wie Inklusion ohne gute Schulen gelingen kann.

Es fehlt die Streichung des Ausstattungsvorbehaltes, der immer wieder bei der Abwehr von Kindern mit Beeinträchtigungen eine zentrale Rolle spielt. Die Schule hätte nicht die ausreichenden Ressourcen, deswegen könne gar kein gemeinsames Lernen an dieser Schule empfohlen werden. Die Förderschule wäre aber bestens ausgestattet. Ergänzend dazu müsste, wie von uns beantragt, sichergestellt werden, dass die Schulen verpflichtet sind, die von ihnen aufgenommenen Schülerinnen und Schüler bis zu ihrem bestmöglichen Abschluss der jeweiligen Schulform zu führen. Die dafür benötigte sonderpädagogische Förderung und Unterstützung muss dann auch den Schulen bis zum Ende der Schul(pflicht)zeit zur Verfügung gestellt werden.

Diese Ressourcenvorbehalte stehen in einem eklatanten Spannungsverhältnis zu dem Menschenrecht auf Bildung, hier insbesondere dem Recht, dass Menschen mit Behinderungen die notwendige Unterstützung für eine erfolgreiche Bildung erhalten! Dieser Vorbehalt ist unvereinbar mit der Pflicht, „angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen“ zu treffen. Der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1997 noch erlaubte „Ressourcenvorbehalt“ ist nach Ratifizierung der UN-BRK obsolet. Wenn wir ihn aufrechterhalten, wie Sie das wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, mit Rücksicht auf das Schulsystem (und ja, wir brauchen all diese Menschen!) – dann passiert das zu Lasten der Menschen mit Behinderungen, die wir in unzulässiger Weise weiter diskriminieren. Mit Rücksicht auf die Mehrheit diskriminieren wir hier die Minderheit!

Außerdem fehlt uns noch die einvernehmliche Einbindung der Schulen an der Organisation der Mittagessensversorgung. Ein schmackhaftes und ausgewogenes Essen in den Schulen für Kinder und Jugendliche beeinflusst die Ernährungssituation, die Geschmacksgewohnheiten und damit auch die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen! Gerade die letzten Berichte der Vernetzungsstelle, aber auch die Kommentierungen durch das Bildungs- und durch das Verbraucherschutzministerium haben ganz klar gezeigt, dass bei einer Beteiligung von Schulen die Qualität von und die Zufriedenheit mit der Schulspeisung deutlich steigen.

Es steht nichts Falsches in dem Gesetzentwurf, aber es fehlt für uns – um es mit den Worten von Wilfried W. Steinert zu sagen – die konzeptionelle Durchdringung, Neuordnung und Neuformulierung des Brandenburgischen Schulgesetzes im Blick auf ein inklusives Schulsystem. Damit wird wichtige Zeit in der Entwicklung zukunftsfähiger Bildung für alle Schülerinnen und Schüler verschenkt und sehenden Auges weiter diskriminiert!

>> Änderungsantrag zum Fünften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes (pdf-Datei)

Der Änderungsantrag wurde