- Es gilt das gesprochene Wort!
[Anrede]
Dieser Bericht der Landesregierung ist eine Erfolgsmeldung, wenn auch noch auf sehr niedrigem Niveau. Ein bisschen wie die U-Untersuchungen bei Kindern: Die Werte sind in Ordnung, aber jetzt müssen wir Sorge tragen, dass das Kind sich gut weiter entwickelt.
Die Zahl dual Studierender ist bundesweit und auch in Brandenburg rapide angestiegen, die Zahl der angebotenen Studiengänge auch, und das ist gut so. Es erhöht die akademische Durchlässigkeit und mindert hoffentlich den Fachkräftemangel.
Trotzdem lässt dieser Bericht einige Fragen offen:
1. Wie kann die Zahl der beteiligten Unternehmen erhöht werden? Laut dem Wegweiser Duales Studium sind in Brandenburg 35 Unternehmen eingebunden, in Mecklenburg-Vorpommern 25, in Sachsen-Anhalt 28, in Sachsen sogar 96. Da ist also noch Luft nach oben. Eine bundesweite Befragung der IHK hat ergeben, dass Unternehmen oft beklagen, sie hätten an den Hochschulen keine Ansprechpartner. Da ist die Entscheidung Brandenburgs zur Einrichtung der zentralen Geschäftsstelle sicher der richtige Schritt gewesen. Trotzdem macht der Bericht deutlich, dass gerade hier die die größten Entwicklungspotentiale liegen und die möglichen Kapazitäten bei Information und Einbindung noch längst nicht ausgeschöpft sind.
Und dazu könnte auch die Landesregierung einen Beitrag leisten, schließlich ist auch Verwaltung Praxispartner für das duale Studium!
2. Wie steht es eigentlich um die Vergleichbarkeit und Anerkennung der Abschlüsse? Das volle Potential erfüllen die dualen Studiengänge erst dann, wenn sie zu zwei anerkannten Abschlüssen führen. Das tun nur die ausbildungsintegrierenden Formate, die gegenüber den sogenannten praxisintegrierenden Angeboten deutlich in der Minderheit sind – wobei allerdings hinzugefügt werden muss, dass sich auch die Absolvent*innen eines praxisintegrierenden dualen Studiums bei Vorliegen der Mindestqualifikation einer Externenprüfung unterziehen können.
In jedem Fall ergibt sich die Frage, inwieweit die Tätigkeit im Betrieb mit den Studieninhalten abgestimmt ist. Der DGB Berlin-Brandenburg will dies im Hochschulgesetz verankert wissen, zusammen mit der Definition der unterschiedlichen Studiengänge „praxisintegrierend“ und „ausbildungsintegrierend“ sowie einer verbindlichen Verankerung von „Dualen Kommissionen“ an jeder Hochschule. Diese Forderung ist schlüssig und sie ist nicht neu. Dass die Landesregierung in ihrem Bericht darauf gar nicht eingeht, ist schade.
3. Die Akkreditierung. Dazu sagt die IHK im März 2016: „Die Akkreditierung dualer Studiengänge kann die Qualität der betrieblichen Lernphasen aus DIHK-Sicht bisher nicht in ausreichendem Maße gewährleisten, da die aktuellen Handreichungen des Akkreditierungsrates für ‚Studiengänge mit besonderer Profilbildung’ in ihren Maßgaben weit unter den IHK-Ausbildungsstandards bleiben. Umso wichtiger ist es, dass IHKs als Stimme der Wirtschaft stärker in den Akkreditierungsprozess eingebunden werden.“ – Auch dazu schweigt der Bericht.
4. Und das ist hoffentlich nur ein kleinteiliger Punkt, den Frau Ministerin Münch als Rednerin nach mir hoffentlich schnell ausräumt: Die Fördergrundsätze traten im Juli 2015 in Kraft, Anträge konnten bis zum 31.12.2016 gestellt werden. Fünf Hochschulen machten davon Gebrauch. So lesen wir im Bericht. – Und was passiert(e) danach? Bedeutet das, dass weitere Hochschulen künftig keine Chance auf Aufnahme in das Programm haben? Dazu gibt der Bericht leider keine Auskunft.
Es bleiben also noch einige Fragen offen im Hinblick auf die Zukunft des dualen Studiums in Brandenburg. Die Landesregierung hat während dieser Debatte sicher die Ohren gespitzt und es bleibt zu hoffen, dass die nächste U-Untersuchung eine weiterhin gute Entwicklung bescheinigt.