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Marie Luise von Halem spricht zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz zum Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen“

- Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Dieses Gesetz und der damit verbundene Staatsvertrag schafft einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Akkreditierung und Qualität von Studiengängen. Der Vertrag sichert u.a. die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen als eine wichtige Voraussetzung für den Wechsel zwischen Hochschulen und die Wahrung der Qualitätsstandards im europäischen Hochschulraum. Gerade für Brandenburg, wo sich die Internationalisierung an den Hochschulen ja rasant entwickelt, ist das ein wichtiger Aspekt.

Wir fanden vernünftig, was da auch unter grüner Beteiligung zwischen den Ländern erarbeitet wurde, und haben uns deswegen im mitberatenden Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur auch der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen angeschlossen.

Der vertragliche Rahmen lässt aber bewusst Spielräume, z. B. durch eine Experimentierklausel zur Akkreditierung. Und da wird es interessant sein, ob und wie Brandenburg diese zukünftig nutzen wird.

Am vergangenen Donnerstag wurde ja nun eine Musterverordnung zum Staatsvertrag in der KMK beschlossen, als Vorbild für die jeweils in den Ländern zu erlassenden Verordnungen. Darin gibt es einen ländergemeinsamen Teil und die Möglichkeit für eine individuelle Ausgestaltung.

In den Stellungnahmen zum Entwurf dieser Musterverordnung wurden Vorschläge laut, die die Landesregierung in der Praxis und bei der Übersetzung in Landesrecht beherzigen sollte:

1. Die Studierenden, die im Akkreditierungsrat ja nur mit zwei Stimmen vertreten sein sollen, was wir bedauern, reklamieren, dass sie angemessenen Zugang zum vorgesehenen Beschwerdesystem haben wollen.

2. Mehrere Träger öffentlicher Belange merken an, dass im neuen Akkreditierungsprozess Chancen zu einem besseren Qualitätsmanagement an den Hochschulen eröffnet werden, die es aber auch zu nutzen gelte.

3. Der Bund der Arbeitgeber erinnert in dem Zusammenhang daran, dass der Akkreditierungsrat nicht zu einem Nadelöhr im Prozess werden dürfe, und um das zu vermeiden, seine Geschäftsstelle ausreichend durch die Länder finanziert werden müsse.

Wir werden das Thema zu gegebener Zeit im Fachausschuss wieder aufrufen, um diese Aspekte zu vertiefen, und stimmen heute einstweilen dem Vertragswerk zu.