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Marie Luise von Halem spricht zu unserem Antrag „Unterhaltsvorschuss als familienpolitische Leistung“ und der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport

>> Unser Antrag „Unterhaltsvorschuss als familienpolitische Leistung“ als pdf-Datei.

Es gilt das gesprochene Wort!

[Anrede]

Am Ende wird alles gut! Und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende. Diese Weisheit von Oscar Wilde kommt mir in den Sinn, wenn ich auf Fortschritte und damit verbundene neue Rückschritte beim Kindesunterhalt blicke.
Wenn es einer Gruppe in Deutschland nicht gut geht, dann sind es Familien alleinerziehender Eltern. Ihr Armutsrisiko liegt in Brandenburg bei 47 Prozent. Deswegen war es längst überfällig, dass Kinder Alleinerziehender nun bis zum 18. Lebensjahr ein Anrecht auf Unterhalt haben. Wir freuen uns über diesen Meilenstein.

Aber dieser Fortschritt war nur über einen Kompromiss zu haben, der neue Demütigungen für alleinerziehende Eltern, meist Frauen und ihre Kinder ab dem 12. Lebensjahr, bereithält. Ihre Ansprüche werden mit den SGB II-Leistungen verrechnet. Das kritisieren wir jetzt gemeinsam mit der Koalition, denn genau das wollten wir mit unserem Antrag im Januar verhindern!

Alleinerziehende Eltern brauchen eine wirksame Unterstützung bei der Einlösung der Ansprüche zum Kindesunterhalt. Und dort, wo sich der Anspruch nicht direkt einlösen lässt, eine zügige Bearbeitung ihrer Unterhaltsvorschussanträge.

Über eine hohe Rückerstattung der Vorschusszahlungen durch Eltern, meist Väter, freut sich dagegen die Landeskasse. Denn dort, und nicht bei den zuständigen Kommunen, landen diese Rückflüsse. Unterschiedliche Erfolge der Kommunen bei den Rückgriffsquoten haben uns veranlasst, in einer Anhörung die Verwaltungspraxis anzuschauen.

Uns beeindruckte die Bilanz von Potsdam-Mittelmark. Die säumigen Väter werden dort zügig eingeladen, und ihnen wird klar verdeutlicht, dass sie in der Verantwortung stehen. Die Rückgriffsquote stieg so innerhalb der letzten 10 Jahre von 17 auf 42 Prozent.

Doch das gute Ende ist auch hier wieder in die Ferne gerückt. Nach neuesten Informationen hat sich durch die Gesetzesnovelle allein in Potsdam-Mittelmark das Antragsvolumen vervierfacht, und die Rückgriffsquote sank wieder auf unter 10 Prozent.

Umso dringender bitten wir die Landesregierung, Instrumente zu finanzieren, die helfen sollen, die kommunale Verwaltungspraxis zu verbessern. Wir Grüne plädieren da für Vergleichsringe. Im kommunalen Austausch sollen Indikatoren für die Strukturqualität entwickelt werden. Der Aufwand würde sich schnell rechnen. Und er wäre auch für die betroffenen Kinder von Nutzen, denn deren Unterhaltsansprüche haben immer Vorrang.

Ihre Zustimmung hilft also, dem guten Ende wieder ein Stück näher kommen.

Unser Antrag wurde...