Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!
Der vorliegende Gesetzentwurf markiert einen überfälligen Paradigmenwechsel: Endlich wird der Rundfunkstaatsvertrag auch dem Namen nach vom Medienstaatsvertrag abgelöst. Damit könnte es zwar zu Verwechselungen mit dem gleichnamigen Medienstaatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg kommen, aber der Vertrag für unsere Region hat im Namen schon früh vorweggenommen, was auch bundesweit schon längst hätte vollzogen werden müssen.
Endlich werden Regulierungen der Rundfunkmedien mit jenen zu digitalen Medienplattformen, Suchmaschinen und Video-Sharing- Diensten in einem Vertragswerk zusammengeführt. Damit wird nachvollzogen, was längst unserem Medienverhalten entspricht. Ich sage aber gleich dazu: Die davon erhofften Synergieeffekte werden sicherlich noch in weiteren Novellen gehoben werden müssen - Beispiel: Medienvielfalt. Gerade um diese geht es.
Bei den privaten Rundfunkmedien verhindert der Medienstaatsvertrag eine Monopolstellung einzelner Anbieter dadurch, dass ein Unternehmen mit seinen Sendern nicht mehr als durchschnittlich 30 % Zuschaueranteil auf sich vereinen darf. Wenn das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten
Markt agiert, dürfen es sogar nur 25 % sein. Von solchen Beschränkungen der Marktkonzentration sind wir
dagegen bei Suchmaschinen oder Anbietern sozialer Netzwerke weit entfernt. Da wurde die Regulierung international, europaweit und national um mindestens zehn Jahre verschlafen. Heute versucht der vorliegende Staatsvertrag allenfalls zu regeln, dass Rundfunkangebote und Angebote von rundfunkähnlichen Telemedien bei der Auffindbarkeit von Medienplattformen und Suchmaschinen nicht diskriminiert werden dürfen.
Ein weiteres Thema bereitet mir als Jugendpolitikerin Sorgen. Zwar ist der Jugendmedienschutz in das neue Vertragswerk eingebunden, aber bezüglich der schon lange nicht mehr „neuen“ Medien scheinen mir die Schutzmechanismen noch immer viel zu schwach und unzeitgemäß.
Das Konstrukt und die Praxis der freiwilligen Selbstkontrolle durch die Kommission für Jugendmedienschutz
halte ich angesichts der gewachsenen Herausforderungen für unzureichend. Hier brauchen wir mehr rechtliche Verbindlichkeit einerseits und mehr Aufklärung von Kindern, Jugendlichen und Eltern andererseits.
Insoweit kommen auch neue Aufgaben auf die Landesmedienanstalten zu. Dafür ist die MABB aber finanziell gar nicht gewappnet. Auch deshalb stellt sich einmal mehr die Frage, ob wir nicht gemeinsam mit Berlin endlich den Vorabzug der eigentlich der MABB aus den Rundfunkbeiträgen zustehenden 4 Millionen
Euro abschaffen sollten.
Sie sehen: Wir haben in der Ausschussberatung einiges zu vertiefen. Aber letztlich begrüßen wir den Medienstaatsvertrag als Schritt in die richtige Richtung. - Danke schön.